Ist dieser Formulierung beim Privaten Autoverkauf ausreichend?
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung.
Danke schon mal :)
6 Antworten
Das reicht aus. Kürzeste Formulierung: unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
Denn: Solltest du unzureichend beschrieben haben oder Mängel in unlauterer Absicht verschwiegen haben, wird dich der Anspruch des Käufers doch finden.
Die Sachmängelhaftung kannst du nicht ausschliessen. Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Das muss Niemand hinnehmen.
Ausschliessen kannst und solltest du die Gewährleistung. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung reicht völlig aus.
"gekauft wie gesehen und probegefahren" sollte auch noch dabei stehen.
mag sein. die hier äussern sich wie folgt:
http://www.jurarat.de/gekauft-wie-gesehen-aus-rechtlicher-hinsicht
Wer kauft denn mit so einer Formulierung einen Gebrauchtwagen?? Bei jedem seriösen Händler habe ich Garantie/Gewährleistung....!!!
Genau ronnyarmin :)
Bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändel hast du die gesetzliche Gewährleistung. Nur unseriöse Händler drehen einem zusätzlich eine Garantie an.
Hier gehts aber um einen privaten Verkauf.
Wenn sonst noch mehr Angeben gemacht hast JA ;)
Alles wichtige wird doch auch nochmal in einem Kaufvertrag festgehalten, für eine ganz normale Anzeige reicht das!
Sollte es nicht, weil es irrelevant ist.