Warum wollen Gebrauchtwagenhändler einem unbedingt eine Gebrauchtwagengarantie andrehen?
Hallo,
ich habe mir ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Erstzuallsung 2012. Der Händler ist eher seriös und verkauft auch nur neuere Autos der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW und Volvo. Er besteht beim Verkauf an privat jedoch darauf, dass man eine Gebrauchtwagengarantie, bzw. Reparaturkostenversicherung abschließt. Wieso?
Als Kunde habe ich 1 Jahr Gewährleistung, die beim Kauf auch nicht ausgeschlossen wurde. Auch wurde das Fahrzeug nicht "im Kundenauftrag" verkauft. Rein rechtlich habe ich ja aufgrund der Beweislastumkehr nur innerhalb der ersten 6 Monate dieser Gewährleistung eine reelle Chance einen Defekt vom Händler beheben zu lassen. Danach müsste ich beweisen, dass der Fehler schon beim kauf vorlag.
Wenn ich jetzt diese Reparaturkostenversicherung abschließe, habe ich auf bestimmte Teile des Wagens eine Garantie, muss aber z.B. da der Wagen 100.000km runter hat, 60% vom Material selber zahlen. Verstehe ich nicht...
Sollte jetzt nach 4 Wochen z.B. die Zylinderkopfdichtung kaputt gehen, hätte ich wegen der Sachmängelhaftung einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler und er müsste den Schaden beheben. Mit der Gebrauchtwagengarantie muss ich jedoch 60% des Materials selber zahlen. Da wäre ich doch schön blöd, wenn ich diese Reparaturkostenversicherung in Anspruch nehme, wenn der Händler haften muss. Was verstehe ich hier nicht???
4 Antworten
Zum ersten bekommen die für einen Abschluss eine Provision, auch wenns nicht viel ist Kleinvieh macht auch mist..
Zum anderen glauben noch immer viele so um die gesetzliche Gewährleistung herumzukommen und der Gebrauchtwagenversicherung kosten aufdrücken zu können die sie sonst selbst tragen müßten.
Bei hochpreisigeren Modellen / Fahrzeugen mit entsprechenden Werkstatt und Reparaturkosten ist es jedoch keine schlechte idee sowas abzuschließen.
Welcher Versicherer was und wann bezahlt oder zuzahlt sollte anhand der leistungsauflistungen genau ermittelt werden den da gibt es doch relevannte Unterschiede.
Joachim
Also zunächst mal kann der Händler damit einen Teil der Gewährleistung sozusagen auf die Garantie "abschieben" und muss nicht erst prüfen, ob es sich um einen Sachmangel handelt bzw. muss er dann eben nur die von dir geschilderte Differenz bezahlen. Außerdem bekommt er eine kleine Provision (im niedrigen 2-stelligen Bereich), das ist also zu vernachlässigen. Auch wird die Abwicklung leichter, wenn er dir eine deutschlandweit gültige Garantie verkauft, weil du dann auch in andere Werkstätten fahren kannst.
Aber: Du scheinst den Unterschied zwischen Gewährleistung/Sachmangelhaftung und Garantie nicht zu kennen! Die gesetzliche Sachmangelhaftung gilt nur für Schäden, die bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden und nicht Vertragsbestandteil waren (also wenn der Verkäufer den Mangel genannt hat, kannst du ihn nicht als Sachmangel reklamieren). Die Garantie deckt dagegen die Schäden ab, die während der Garantielaufzeit entstehen. Und vergiss bitte nicht, dass dufür die Sachmangelhaftung bei Mängeln nach Ablauf von 6 Monaten beweisen musst, dass sie schon bei Kauf vorhanden waren. Das ist sehr schwierig und bei einer Garantie entfällt diese Beweispflicht.
Wichtig auch: Dein Beispiel mit der Zylinderkopfdichtung ist nicht zwangsläufig ein Fall für die Sachmangelhaftung! Je nach Alter und/oder Laufleistung eines Fahrzeugs kann das auch als üblicher Zustand anerkannt werden, das muss dann im Einzelfall geprüft werden.
Du bekommst bei jedem Händler eine sogenannt Gebrauchtwagengarantie/Gewährleistung. Diese kostet zunächst nicht für die Dauer der Laufzeit. Viele Händler bieten aber darüber hinaus, allso über diese Laufzeit, eine weitere Garantie an und die kostet entsprechend!
Ich denke du verstehst alles richtig! Der bekommt eine Provision!
Die ist aber so niedrig, dass der Arbeitsaufwand beim Verkauf der Garantie höher ist, als die Provision.