Fahrrad verkauft, Ebay kleinanzeigen, Gewährleistung?
Hallo, ich habe auf Ebay Kleinanzeigen ein neues Fahrrad verkauft. Es wurde in OVP zu ihm geliefert und nach einer Woche habe ich eine Nachricht bekommen, dass es angeblich bei der Ankunft schon defekt war.
Es ist ein Teil vom Schutzblech abgebrochen. Auf dem "Beweisfoto" ist es nur sehr dick mit Klebeband fixiert, ohne den Bruch zu sehen. Zudem sieht das Rad nach dieser Woche schon sehr "heruntergekommen & dreckig aus".
Nun möchte der Käufer Geld für das Schutzblech oder das Fahrrad an mich zurück schicken. Dies habe ich erstmal verneint und jetzt droht er mir mit dem Anwalt. Blöderweise habe ich beim Verkauf den Satz zum Ausschluss der Gewährleistung vergessen.
Das Fahrrad wurde ziemlich sicher von ihm in dieser Woche zerstört, aber habe es leider noch nie selbst gesehen, da OVP.
Kann mir jemand helfen was ich jetzt tun kann? Ist der Beweis von Ihm genug? Soll ich ihm Geld zurücküberweisen oder einfach warten, da mir nichts passieren kann.
Danke schonmal für alle Antworten
8 Antworten
Ich würde garnix machen.
Da es ein privatkauf ist muss er beweisen dass dieser defekt von Anfang an vorhanden ist.
Durch das eigene Beweisfoto ist ja völlig ersichtlich dass er das Fahrrad bereits in der Nutzung hatte. Damit kann er es nicht Zweifelsfrei beweisen
Blöderweise habe ich beim Verkauf den Satz zum Ausschluss der Gewährleistung vergessen.
Im Privatverkauft gibt es keine Gewährleistung. Man kann sie freiwillig anbieten, aber Pflicht ist es nicht. Davon abgesehen muss der Käufer beweisen dass der Schaden von dir oder dem Transport entstanden ist. Ist er von dir, musst du zahlen bzw. zurücknehmen. Ist es beim Transport passiert aber schlecht verpackt, bist du Haftbar. War es gut verpackt und dennoch kaputt, haftet der Paketdienstleister, sofern versicherter Versand und innerhalb des Wertes versendet.
Kurz um... der Käufer muss also erstmal Beweisen.
-und die habe ich eben nicht ausgeschlossen
Bei einem Privatverkauf ist der Käufer beweispflichtig, dass der Schaden schon bei der Übergabe bestand. Nach den geschilderten Umständen dürfte das unmöglich sein. Also abwarten und Tee trinken.
Wenn du die Rechnung noch hast, gibt sie dem Käufer, dann kann er versuchen den Schaden beim Händler/Hersteller des Rades geltend zu machen.
Sag ihm er kann es einklagen... wird er eh nicht machen, lohnt nicht.
Aber: "Es kann allerdings im Nachhinein Ärger geben. Denn wer verkauft, steht dafür ein, dass der angebotene Artikel der Beschreibung entspricht. Ist der Artikel schadhaft, muss der Verkäufer dafür geradestehen, das nennt man Sachmangelhaftung. Und die greift auch dann, wenn der Verkäufer vom Mangel gar nichts weiß. Bei einem Auto kann das teuer werden, wenn beispielsweise der Motor ausgetauscht werden muss.
Aus Gewährleistung wurde SachmangelhaftungWas früher im Kaufrecht "Gewährleistung" hieß, übernimmt nun der eindeutige Begriff "Sachmangelhaftung".
Wer im Internet gebrauchte Ware verkauft, muss die Garantie übernehmen. Und das für zwei Jahre ab Lieferung (§ 438, Absatz 3, Nummer 3, BGB)."
Quelle- https://www.mdr.de/ratgeber/recht/verkaufen-internet-haftung-formulierung-100.html