Ebay Verkauf, Artikel kam beschädigt an, Käufer droht mit Anwalt Hilfe?
Hallo, ich habe letztens ein paar Dinge bei Ebay verkauft, nun hat sich heute ein Käufer beschwert, der ein Artikel beschädigt angekommen sei (unversicherter Versand, wollte er so). Erst wollte er den Artikel ersetzt bekommen. Ich habe als privater Verkäufer agiert und hatte die Gewährleistung ausgeschlossen, also bin ich nicht darauf eingegangen. Nun droht er mit einem Anwalt wegen 3,50€. Kann daraus echt ne Klage werden?
8 Antworten
Nun droht er mit einem Anwalt wegen 3,50€. Kann daraus echt ne Klage werden??
Ja - zunächst nimmt er sich mal auf deine Kosten (!) einen Anwalt zur außergerichtlichen Forderung, wenn du bei seiner berechtigten Mängelrüge weiterhin stur bleibst ("also bin ich nicht darauf eingegangen".).
Denn grds. haftest du als VK aus vertraglicher Nebenpflicht für ordnungsgemäße und sichere Verpackung.
Kann der Käufer durch Fotos eines erkennbar äußerlich unbeschädigten Paketes Tranportschaden des Transportunternehmens ausschließen und gleichzeitig Beschädigung des unsachgemäß verpackten Inhalts nachweisen, kann er gem.. § 437 BGB n.d. §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Also Kaufpreis- und Versandkostenerstattung einerseits **und die Kosten eines vergleichbaren Gegenstandes - auch gerichtlich - einklagen :-)**
Deine zweiter Rechtsirttum ist nämlich, dass du wirksam Gewährleistungsausschlus vereinbart hast: Du schuldest vielmehr n. § 434 BGB sachmängelfreien Übergang der Ware :-O
G imager761
Flasch:
Wegen der mangelhaften Verpackung haftet der Verkäufer gemäß § 434 (1) BGB, weil auch die ordnungsgemäße Verpackung bzw. Versendung der Ware der darin zugesicherten mangelfreien Zustand Teil ihrer bei Kauf vorausgesetzten (und bebotenen) oder zumindest gewöhnlichen Verwendung ist :-O**
G imager761
Die Verpackung war nicht mangelhaft du Besserwisser -.-
Was aber nur in kraft tritt, wenn die versicherung mit im versand eingeschlossen ist
Das denk ich nicht , jeder kennt Ebay & wir hatten sogar einmal einen Fall das Mama Schuhe bestellt hat vor 2 Jahren und bis jetzt kam nichts an ... Ebay ist einfach ein Reinfall & ich denke nicht dass da etwas kommt ... Ist jeder selbst dran Schuld wenn man über unversicherten Versand schicken lässt ... ich persönlich halte von Ebay rein ganz und gar nicht's !
Deine Meinung zu ebay interssiert den fraganten eher wenig und beantwortet seine Frage nicht mal ansatzweise.
eig. schon ;)
Wie JahnKrohn schon geschrieben hat, kommt es hier darauf an, ob du den Artikel sachgemäß (d.h. bruchsicher) verpackt hast. Dazu gehört z.B. eine polsternde Innenverpackung bei zerbrechlichen Gegenständen.
Hast du das getan und wurde der Artikel dennoch auf dem Transportweg beschädigt, kann der Käufer dir nichts anhaben, da er ja unversicherten Versand gewünscht hat.
Hast du aber nicht ordentlich verpackt und ist der Artikel deshalb kaputt gegangen, trägst du Verantwortung dafür und solltest versuchen dich mit dem Käufer zu einigen. In dem Fall würde ich ihm den gesamten Betrag, den er gezahlt hat (Kaufpreis + Versandkosten), erstatten und mich entschuldigen.
Info am Rande: selbst bei versichertem Versand erstattet der Paketdienst (DHL oder was auch immer) nur dann den entstandenen Schaden, wenn der Artikel ordentlich verpackt war. Das steht bei allen Transportunternehmen in den AGB. Wer z.B. Geschirr oder Glasgegenstände lose in einen Karton legt, so dass sie unterwegs zerbrechen, wird von DHL trotz versichertem Versand keinen Cent Erstattung erhalten, weil er als Versender seiner Verpackungspflicht nicht nachgekommen ist.
Ich rate dir sehr, deinen Fall im Ebay-Hilfeforum zu schildern! Dort tummeln sich viele erfahrene Leute, die sich sowohl mit Ebay als auch mit der Gesetzeslage auskennen und schon viele ähnliche Probleme gelöst haben.
Siehe hier: http://community.ebay.de/support-category/Hilfeforen/1900000007
Da willst du mir sagen, dass ich ein fehler machen, wenn du dich nicht mit der gesetzeslage auskennst? Du bist schon lustig, einfach mal so zu meiner argumentation behauptungen aufzustellen
Deine Argumentation ist falsch.
Außerdem richtet sich dieser Beitrag von mir (und meine Ergänzung) an den Fragesteller und nicht an dich.
Mensch, bei 3,50 Euro, warum gehst Du da nicht den Problemen aus dem Weg und bietest zumindest mal an, den Schaden zu teilen, dass jeder z.B. die Hälfte von Artikel und Versand übernimmt, Käufer und Verkäufer. Bei ebay gibt es ja auch noch so eine Vermittlung bei Problemen Funktion, vielleicht solltest Du dich mal da hin wenden.
Grundsätzlich, wenn man einfach nicht reagiert, kann es sehr teuer werden und auch Aufwendung (Anwaltsbesuche, Gerichtstermine), aber bei ebay bist Du vor allem bei einer sehr negativen Bewertung erst mal unten durch und verkaufst nichts mehr. Und das kostet Dich dann am Ende weit mehr als 3,50 Euro.
Er kann dir gar nichts!!
Wenn er unversicherten Versand wollte und mit dem Kauf die ausgeschlossene Gewährleistung akzeptiert hat!!
Hat er eben Pech gehabt!
Setz dich doch mit ihm in Verbindung und erkläre es ihm nochmal (höflich)!!
Wenn er nicht darauf eingeht einfach ignorieren oder die Sache an Ebay melden
Er kann dir gar nichts!!
Wetten?
Wenn er unversicherten Versand wollte
Hat er dennoch Anspruch auf die vereinbart angebotene einwandfreie Ware, die dafür eben ordentlich und sicher vom VK verpackt versendet werden muss.
mit dem Kauf die ausgeschlossene Gewährleistung akzeptiert hat!!
Einer der beliebstesten Rechtirrtümer aller Unwissenden - diese Klausel ist absolut unwirksam :-O
Wenn er nicht darauf eingeht einfach ignorieren
Hoffentlich ist er schlauer als dein Rat - oder übernimmst du die gegenerischen Anwalts- und Prozesskosten für den fraganten?
G imager761
diese Klausel ist absolut unwirksam :-O
Ich habe nirgendwo gefunden in welcher Art und Weise die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde. Wo steht das denn?
Das stimmt nur zum Teil. Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass der Artikel sachgerecht und bruchsicher Verpackt auf die Reise geht. Wenn man z.B. eine zebrechliche Vase ohne jegliches Polstermaterial in einen Karton tut, muss man damit rechnen, dass sie unterwegs kaputt geht - und das ist dann natürlich die Schuld des Verkäufers, der den Schaden ersetzen muss.
Er hatte einen Ersatz oder die Rückerstattung gefordert, als ich das abgelehnt hab wegen der ausgeschlossenen Gewährleistung hat er direkt mit dem Anwalt gedroht. Absolut uneinsichtig. Was kann ich ihm da noch erklären? ;)
Beim Versendungskauf geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Sache mit Abgabe beim Paketdienst auf den Käufer über. Ich habe den Artikel verpackt, da war er einwandfrei und habe ihn so bei der Post abgegeben. Das Risiko für eventuelle Schäden trägt ab diesem Zeitpunkt der Käufer, § 447 BGB.