Darf ein gewerblicher Autoverkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung außer Kraft setzen?
Hallo, vor ca. 3 Monaten kaufte ich mir bei einem gewerblichen Autohändler einen PKW, gebraucht und guter Zustand. Der Verkäufer sagte mir, das er mir diesen PKW nur unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung verkaufen kann und vermerkte das auch im Kaufvertrag, den ich gutgläubig unterschrieb. Nun ist es so, das dieser Wagen schon nach nicht mal 300 km erhebliche Probleme mit dem Automatikgetriebe hat und jetzt ist es sogar soweit, das der Wagen auf Grund diesen Problems nicht mehr fahrbereit ist. Ich kontaktierte daraufhin den Verkäufer, der sich nun natürlich auf den Kaufvertrag beruft, das ich ja diesen Ausschluß der Gewährleistung mit meiner Unterschrift bestätigt habe und sich der Verkäufer nun deswegen nicht mehr in der Pflicht sieht. Ist das so richtig? Ich habe schon in mehreren Foren gelesen, das ein gewerblicher Fahrzeughändler einem privaten Käufer diese Sachmängelhaftung nicht vorenthalten bzw auschließen darf, auch, wenn der Käufer dafür unterschreibt. Ist das so richtig? Danke für eure Antworten, LG Rico
10 Antworten
Gegenueber einem Verbraucher im Sinne des BGBV § 13 ( https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html) kann der Haendler die Sachmaengelhaftung nicht ausschliessen. Vermittelt er den Kauf jedoch nur und der eigentliche Verkaerufer ist kein Unternehmer, kann dieser die Sachmaengelhaftung sehr wohl ausscliessen.
Bei einem Verkauf an jemanden, der kein Verbraucher im Sinnes des BGBV § 13 ist, kann er die Sachmaengelhaftung auch selbst ausschliessen.
BGB §13 (das "V" am Ende war ein Tippfehler) regelt lediglich, wer Verbraucher ist. Der Paragraf "zaehlt" hier also nur indirekt.
Wenn der Haendler nicht vermittelt sondern selbst verkauft hat und der Kaeufer Verbraucher ist, kann die Sachmaengelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen werden.
Der Ausschluss der Gewährleistung ist in sofern wirksam, dass er dir damit die volle gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren einräumt. Der Händler weiß auch sehr genau, dass er damit im Streitfall keine Chance hat. Er hat halt auf deine Ehrlichkeit vertraut, als er dir angeboten hat, das Fahrzeug für einen realistischen Preis zu verkaufen. Er hätte auch 2000€ mehr verlangen und dir ganz offiziell ein Jahr Gewährleistung geben können, aber dann hättest du es nicht gekauft.
Genau so hat es der Verkäufer auch gemacht, ist 700 Euro vom Kaufpreis runter gegangen, hat dann aber gesagt, das er mir keine Gewährleistung geben wird.
Ein Händler kann gegenüber einem Verbraucher die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, er kann diese allenfalls bei einem Gebrauchtfahrzeug auf 1 Jahr reduzieren.
Bei einer nichtigen Vereinbarung bezgl. der Sachmängelhaftung, gelten die gesetzlichen 24 Monate.
Ist das so richtig?
Bist du gewerblicher Käufer gewesen? Ergo war dies ein B2B Geschäft?
Dann wäre die Klausel evtl. wirksam und man könnte höchstens versuchen über eine arglistige Täuschung den Vertrag rückabzuwickeln. Dann müsstest du aber nachweisen, dass der Verkäufer die Mängel kannte.
Bei einem B2C Geschäft ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht möglich. Daher ist deine Unterschrift diesbezüglich irrelevant. Da hat der Verkäufer mit sich selbst den Beischlaf vollzogen.
....diese Umschreibung für „hat sich selbst gefi**t“ ist mir neu 😂👍🏼
Für das KFZ-Handwerk und Handel gibt es bei der Handwerkskammer eine Schlichtungsstelle. Diese solltest du erst einmal anrufen.
Das ist kostenlos.
Danach kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.
Hast du wenigstens Verkehrsrechtsschutz?
diese Schlichtungsstelle tritt dort leider nicht ein, weil dieser Autohandel kein Mitglied ist...bzw dieses Siegel nicht besitzt...
Das ist natürlich ein Fehler bei so einem ein Auto zu kaufen.
Das ist die Schichtungsstelle der Handwerkskammer - nicht die der lustigen Händler.
Der Verkäufer war kein Vermittler des Pkw's und ich bin ein privater Käufer, also zählt hier der §13 BGBV?