Gewährleistung als gewerblicher Ebay-Verkäufer ausschließen?
Hallo,
gibt es die Möglichkeit als gewerblicher Neuwaren Ebay-Verkäufer die Gewährleistung auszuschließen bzw. einzugrenzen?
Wenn nein, wie kann man den Kunden am besten dazu bringen seine Ware nicht wieder zurück geben zu wollen? Soweit ich gelesen habe muss auch der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf vorgelegen hatte. Was bedeutet das genau?
5 Antworten
Wie haikoko bereits schrieb, warten die Abmahner auf solche Abgebote, um Dich kräftig zur Kasse zu bitten. Es gibt Vorlagen, z. B. die Widerrufsbelehrung, die hast Du zu drucken und in Deine Angebote zu integrieren - und auch einzuhalten. Wer das nicht will, sollte sich gar nicht erst mit gewerblichem Verkauf befassen, sonst ist Dein gewerblicher Auftritt nur von kurzer Dauer. Du wirst auch erleben, dass Dinge zurückkommen, die völlig in Ordnung sind, nur weil der Käufer es sich plötzlich anders überlegt hat.
Nein, dies geht nicht und dies ist auch gut so.
Wie man den Kunden dazu bringt, dass er die Ware behält? Gute Produkte liefern, diese ehrlich und gewissenhaft beschreibt, guten Service bietet etc.
Ich empfehle dir einen IHK-Kurs mit den Grundlagen des Onlinrhandels zu belegen. Ich befürchte, du siehst dies als Freibrief, deinen Kunden absoluten Müll anzudrehen und dich dann aus der Verantwortung zu stehlen. Du solltest die Finger vom Handel lassen.
Kaffee im Sonnenschein hilft. 😉 🌞 ☕️
Danke, stimmt.
Zum Glück kann man die Gewährleistung (genauer Sachmängelhaftung) nicht ausschließen. Bei gebrauchte Sachen kann man sie aber von 2 auf 1 Jahr reduzieren.
Wie man Kunden von der Rückgabe abhält? Indem man den Kunden keinen Dreck verkauft, sondern anständige, gute und haltbare Ware und bei Reklamationen nicht so tut, also wäre es nicht dein Problem.
In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung vorhanden und du musst den beweisen, dass das nicht stimmt. Danach muss der Kunde es beweisen, aber so einfach kommst du dennoch nicht aus der Gewährleistung, es reicht aus, wenn der Kunde darlegt (und anhand des Zustand der Ware erkennbar), dass er mit dieser ordnungs- und bestimmungsgemäß umgegangen ist.
Ansonsten rate ich dringend einen IHK Kurs "Onlinehandel und Sachmängehaftung" damit du die Grundzüge verstehst.
Nein. Du bekommst auch die Abmahnhaie an den Hals, wenn Du Dich nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen richtest:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html
Weitere Grobinformationen zum gewerblichen Handel findest bei ebay:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html
Soweit ich gelesen habe muss auch der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf vorgelegen hatte.
Die ersten sechs Monate nicht. Danach ja.
Nein, das würde dir gut in deinen Kram passen.
Deine Formulierungen über die Ware habe ich heute morgen noch nicht in mir gefunden ;-) Danke dafür.