Zählt ein Foto zur Produktbeschreibung?

5 Antworten

In dem Fall würde ich das durchaus als einen Sachmangel einschätzen. Den kann der Kunde reklamieren, da hilft auch kein Privatverkauf und Ausschluss von Gewährleistung etc.

Natürlich gehören Bilder zur Beschreibung und der Kunde muss sich das anschauen. Trotzdem könnte ich mir vorstellen, dass das Fehlen von so einem Deckel gar nicht auffällt, wenn man das Gerät nicht vor sich hat. Das wäre dann für den Käufer überraschend - und für Euch schlecht.

Ich würde das Risiko nicht eingehen, hier auf einen Erfolg bei einer "Rechtssprechnung" zu hoffen.

Es gibt Urteile, die belegen, dass Bilder Bestandteil des Verkaufs im Internet sind:

https://www.frag-einen-anwalt.de/sind-bilder-teil-der-beschreibung---f27127.html

Allerdings geht es hier um den umgekehrten Fall. Es war etwas auf den Bildern, dass nicht am Gerät war.

Wir haben das Fehlen der Batterieklappe vorher nicht als Mangel angesehen, ..."

Was hat Euch daran gehindert, diesen vorhandenen Mangel im Angebotstext zu schreiben? Ob Ihr das als Mangel anseht oder nicht, ist unerheblich. Jede Mangel, der erkennbar ist, gehört in eine Arikelbeschreibung.

Du zitierst: "Mängel die man nicht kennt, oder die man nicht als Laie nicht als Mangel erkennt, kann man nicht als solche angeben." Aber Du möchtest jetzt nicht sagen, dass ein fehlende Abdeckung von Euch nicht bemerkt wurde?

In Deinem Fall wüsste ich nicht, wie in ein Richter entscheidet. Ich würde mich als Käufer auch getäuscht fühlen.

Am besten immer dazu schreiben: "Bitte vergleichen Sie die Fotos, die den angebotenen Artikel zeigen und die Bestandteile der Angebotsbeschreibung sind." - aber natürlich nur, wen du sie selbst gemacht und nicht aus dem Internet übernommen hast.

Ist schon grenzwertig. Ich würde dem Käufer aus Kulanz die Rücknahme anbieten, wenn er die Hin- und Rücksendeversandkosten übernimmt.

heurekaforyou  15.12.2017, 10:52

Warum soll der Käufer Kosten tragen, die der Verkäufer verursacht hat. Kannst du mir das Bitte mal erklären?

Der Verkäufer soll die 15,- EUR überweisen und den Käufer bitten, das Teil zu entsorgen.

Key7x 
Beitragsersteller
 14.12.2017, 18:16

Er verlangt die vollen 10 Euro plus 4.50 Euro Versand aus unserer Kasse zurück. Wir sind kein Unternehmen...

freejack75  14.12.2017, 18:17
@Key7x

Verlangen kann er viel. Ich würde auf das Bild verweisen, den Privatverkauf ohne Gewährleistung, und aus Kulanz das oben genannte anbieten.

heurekaforyou  15.12.2017, 10:43
@Key7x

Ich glaube es geht los. Soll der Käufer jetzt auch noch für deine Fehler bezahlen? Hättest du die Sache etwas gewissenhafter betrieben, hättest du dem Käufer den Ärger erspart. So sieht es aus!

Und wenn du deine Kiste zurück haben willst, werden sogar noch mal 4,50 EUR für den Rückversand fällig. Die Kosten hast du ebenfalls komplett alleine zu tragen.

Google-Tipp: § 439 BGB Nacherfüllung

Wenn der Käufer wollte, konnte er von dir verlangen, ein vollständiges Gerät zu beschaffen.

Er könnte sich auch selbst eins besorgen und die eventuell höhere Anschaffungskosten als Verzugsschaden in Rechnung stellen.

Du solltest vielleicht erst mal gar nichts verkaufen sondern dich mit den gesetzlichen Bestimmungen bei Kaufvertrag vertraut machen.

Eine sehr schöne und immer wieder genommene Geschichte ist diese:

Die Beklagte bot ein Teeservice bei einem Onlineauktionshaus zum Verkauf an. Das Service wurde in der Rubrik „Kunst und Antiquitäten: Silber: 800 bis 925“ eingestellt und mit den Worten „Echt Silbernes Teeservice!! Neu!! TOP QUALITÄT“ beworben. Am 13.04.2003 ersteigerte der Kläger das Service zu einem Preis von € 30,50.

Da die gelieferte Ware nicht aus Silber war, verlangte der Käufer Nacherfüllung, hilfsweise Schadensersatz in Höhe von € 450,00 von der Beklagten. Das Angebot der Beklagten, das Service gegen Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten zurückzunehmen, nahm der Kläger nicht an.

Die 16. Zivilkammer gab dem Kläger Recht. Die Kammer führt in ihrer Entscheidung aus:

Die komplette Begründung zur Entscheidung findest du hier:

http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070405004833.html

Das ist die Realität. Und die kann richtig teuer werden.

heurekaforyou  15.12.2017, 10:47
@freejack75

Was redest du denn da von Kulanz? Ich weiß, der Paradespruch: "Privatverkauf ohne Gewährleistung" stellt für einige eine Lizenz zum Schrott-Verkauf dar.

Aber genau das funktioniert nicht.

genau so ist es. wenn der fehlende deckel deutlich sichtbar war, kann er sich "auf den kopf stellen" oder dich gerne verklagen.

anders herum kann ein käufer sogar drauf bestehen, dass auf den bildern zu erkennende andere teile mit zum angebot gehören, wenn das nicht ausdrücklich in der beschreibung oder mit bildbeschriftung deutlich gemacht ist.

heurekaforyou  15.12.2017, 10:55

Kannst du nicht nur Behauptungen als gültiges Kaufrecht in den Raum stellen, sondern auch nachvollziehbar beschreiben, wie du dazu kommst?

Frage: Wie kann ein fehlender Deckel, deutlich sichtbar sein? Damit fängt es schon mal an.

Key7x 
Beitragsersteller
 14.12.2017, 18:17

Hey, Danke für die Antwort. Gibt es irgendein Gesetz o.ä. dass dies belegt?

noname68  14.12.2017, 18:24
@Key7x

die gleiche quelle, aus der du deine erkenntnisse hast, sollte auch die einschlägigen gesetze im BGB nennen.

heurekaforyou  15.12.2017, 10:49
@Key7x

Kein Problem. Die rechtlichen Bestimmungen beim sog. Sendungskauf, sind eindeutig und unmissverständlich im BGB geregelt. Einige davon habe ich dir schon geschrieben.