ebay muss ich als privater verkäufer artikel zurücknehmen bei nichtgefallen?
ebay. muss ich als privater verkäufer artikel zurücknehmen bei nichtgefallen ?
käufer will den artikel nicht, weil er oll ist. jetzt will er geld zurück.
trotz angabe: Kein umtausch, keine rückgabe, keine gewährleistung, keine garantie
12 Antworten
Was heißt denn wenn er oll ist? Weicht Deine Beschreibung des Artikels von dem ab, was Du verschickt hast? Aber letztlich ist es so, dass Du den Artikel nicht zurück nehmen musst, da Du die Rückgabe ausgeschlossen hast. Ist nur die Frage, ob es sich lohnt zu streiten. Das musst Du selsbt entscheiden.
Tja und damit befinden wir uns in der wunderbaren Grauzone des privaten Internethandels. Du empfindest die Jacke als neuwertig, der Kunde als zerschliessen und sehr wahrscheinlich habt Ihr beide Recht, denn letztlich ist es Auslegungssache.
Überleg Dir einfach was Du tun möchtest. Um den lieben Frieden willen, solltest Du sie vielleicht zurück nehmen.
Gebraucht und guter Zustand ist schon etwas mehr als ohne Flecken und Löscher, da sollte die Jacke nur wenig Gebrauchspuren aufweisen den guter Zustand kann durchaus als besser als durschnittlich getragene Jacke bedeuten. Besser ist es bei so etwas das auch aussagekräftig Bilder vorhanden sind. Das die Jacke wenn nicht anders angegeben keine Flecken und erst recht keine Löscher hat ist eher eine Mindestanforderung an gebrauchte Klamotten. Ich würde die Jacke zurücknehmen, den wie das ganze im Zweifel ein Richter sieht ist nicht sicher.
Ganz so einfach ist das nicht, wenn der Ware irgend welche zugesicherten Eigenschaften fehlen besteht immer ein Rücktrittsrecht, das kannst du nicht vermeiden.
als Privatverkäufer musst du die Ware nur dann zurücknehmen wenn sie nicht der Beschreibung entspricht. wenn du also gesagt hast "Artikel neu" un der ist gebraucht musst du ihn zurücknehmen, sonst nicht, Rückgaberecht gilt nur bei gewerblichen Verkäufern
gebraucht angegeben.
wenn du in deiner artikelbeschreibung den umtausch/gewärleistung ectr augeschlossen hast, kann der käufer noch so zetern.
du bist privatverkäufer und hast keine rücknahmepflicht, erst recht nicht, nur weil dem käufer der artikel doch nicht gefällt.
Handelt sich um eine Jacke. Angeblich ist sie verwaschen und sieht "uselig" aus. Angebeben habe ich, dass die jacke gebraucht ist sich aber in einen gutem zustand befindet, da keine löcher oder flecken vorhanden sind.