"Gesetzliche" Kündigungsfrist für Putzfrau im Privathaushalt?
Ich putze seit eineinhalb Jahren einen Privathaushalt und möchte möglichst bald dort aufhören. Im Vertrag steht (neben der Kündigungsfrist während der Probezeit) nur ein Verweis auf die gesetzliche Kündigungsfrist, die ich ja im BGB nachlesen kann. Aber: Bin ich gleichzusetzen mit einem Arbeiter, der jeden Tag zur Arbeit erscheint - wo ich doch nur einmal pro Woche dort erscheine? Haben wir beide 4 Wochen Kündigungsfrist? Und hängen die Variablen "zum Monatsende" und "zum 15. des Monats" vom Vertragsdatum ab? Oder kann ich mir das aussuchen? Und warum haben Putzfrauen, die bei einer tarifgebundenen Firma arbeiten nur 14 Tage Kündigungsfrist?
3 Antworten
Du unterliegst wie jeder andere Arbeitnehmer auch mit deinem Arbeitsvertrag dem Arbeitsrecht.Das heißt,wenn in deinem Arbeitsvertrag auf die gesetzlichen Kündigungsfristen Bezug genommen wird,du nach § 622 BGB Abs.1 eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende hast.Das Vertragsdatum spielt keine Rolle - du kannst selbst wählen,ob du dein Arbeitsverhältnis zur Mitte oder zum Ende eines Monats beenden willst.Zu deiner letzten Frage: die gesetzlichen Kündigungsfristen können durch einen Tarifvertrag geändert,also auch verkürzt werden.
4 wochen aufs monatende wäre eine normale kündigungsffrist
ich meinte die gesetzliche
Dann hast du sie aber nicht richtig angegeben.
Die gesetzliche Kuendigungsfrist betraegt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten. Du kannst also zu beiden Terminen kuendigen, musst halt nur die Vierwochenfrist einhalten. Die Kuendigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang beim Arbeitgeber. Die Kuendigung muss also spaetestens 29 Kalendertage vor dem betreffenden 15. oder Monatsletzten beim Arbeitgeber eingehen.
Dass du dort nur 1 x in der Woche arbeitest, hat keinen Einfluss auf die Kuendigungsfrist.
Tarifvertraglich koennen auch kuerzere als die gesetzlichen Kuendigungsfristen wirksam vereinbart werden, einzelvertraglich hingegen nicht (laengere aber schon).
Es wurde aber nicht nach einer "normalen" Kuendigungsfrist gefragt (was auch immer das sein mag) sondern nach der gesetzlichen.