"Gesetzliche" Kündigungsfrist für Putzfrau im Privathaushalt?

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Du unterliegst wie jeder andere Arbeitnehmer auch mit deinem Arbeitsvertrag dem Arbeitsrecht.Das heißt,wenn in deinem Arbeitsvertrag auf die gesetzlichen Kündigungsfristen Bezug genommen wird,du nach § 622 BGB Abs.1 eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende hast.Das Vertragsdatum spielt keine Rolle - du kannst selbst wählen,ob du dein Arbeitsverhältnis zur Mitte oder zum Ende eines Monats beenden willst.Zu deiner letzten Frage: die gesetzlichen Kündigungsfristen können durch einen Tarifvertrag geändert,also auch verkürzt werden.

4 wochen aufs monatende wäre eine normale kündigungsffrist

DerCAM  09.06.2011, 06:03

Es wurde aber nicht nach einer "normalen" Kuendigungsfrist gefragt (was auch immer das sein mag) sondern nach der gesetzlichen.

Litizicke  09.06.2011, 06:17
@DerCAM

ich meinte die gesetzliche

DerCAM  09.06.2011, 12:10
@Litizicke

Dann hast du sie aber nicht richtig angegeben.

Die gesetzliche Kuendigungsfrist betraegt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten. Du kannst also zu beiden Terminen kuendigen, musst halt nur die Vierwochenfrist einhalten. Die Kuendigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang beim Arbeitgeber. Die Kuendigung muss also spaetestens 29 Kalendertage vor dem betreffenden 15. oder Monatsletzten beim Arbeitgeber eingehen.

Dass du dort nur 1 x in der Woche arbeitest, hat keinen Einfluss auf die Kuendigungsfrist.

Tarifvertraglich koennen auch kuerzere als die gesetzlichen Kuendigungsfristen wirksam vereinbart werden, einzelvertraglich hingegen nicht (laengere aber schon).