Putzfrau mit Gewerbeschein?

2 Antworten

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Genau so. Am Besten mehrere Auftraggeber suchen, da der Gesetzgeber vor einigen Jahren auf die "glorreiche" Idee kam, Selbstständige mit nur 1 Auftraggeber wären keine "richtigen Selbstständigen" sondern "Scheinselbstständige". Sie schreibt die Rechnungen und ist für ihre Sozialversicherung selbst verantwortlich. Wegen unserem Bürokratiestaat mach ich das auch, wenn ich in meinem Betrieb mal Helfer brauche. Jemanden anstellen ist mit viel Papierkram verbunden.

Lilakarte 
Beitragsersteller
 21.09.2011, 14:07

ja, o.k. das hört sich gut an. Jetzt gehts noch um die Frage des Stundenlohnes. Da sie dann alle Abgaben von den Einnahmen leisten müsste, sollte dann nicht auch der Stundenlohn höher liegen,als bei angestellten Putzkräften (minijobber) ? Wie hoch darf oder müsste er dann wohl sein ?

Riccardo  22.09.2011, 18:09
@Lilakarte

Das muss sie eben mal durchkalkulieren. Ich hatte mal eine Putzhilfe, die € 18.- verlangt hat. Wenn sie "besonderen Service" bietet (z.B. auch kl. Besorgungsfahrten) lässt sich ein höherer Stundenlohn rechtfertigen. Die Frau, die das bei mir machte, bot "Seniorenbetreuung" an, ging also für den Stundenlohn auch mit alten Leuten spazieren, las aus der Zeitung vor, ging mit zum Arzt etc. (keine direkte Pflege, sondern eben Haushaltshilfe mit Sonderleistungen)

Bei allem nicht die Mehrwertsteuer/Gewerbesteuer vergessen, die ab bestimmten Umsätzen/Gewinnen fällig werden.

Wenn der, dieser AG der einziger Auftraggeber wäre, würde es sich um Scheinselbstständigkeit handeln und das ist unzulässig.

Lilakarte 
Beitragsersteller
 30.09.2011, 10:11

also müsste ihn dann der Auftraggeber anmelden, um nicht als Schwarzarbeiter zu gelten, aber WO und bei wem muss die Putze gemeldet werden ?