Arbeitsrecht bei Tod des Arbeitgebers?

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Der Erbe tritt grundsätzlich in das Arbeitsverhältnis ein, so dass das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Tod des Arbeitgebers endet.

Nur wenn niemand das Erbe antritt, oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurde dass das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitgebers endet, ist das Arbeitsverhältnis beendet.

Prüfen Sie ob es im Arbeitsvertrag eine diesbezügliche Vereinbarung gab.

Wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Tod nicht beendet war, bleibt den Erben nur entweder in das Arbeitsverhältnis einzutreten, oder das Arbeitsverhältnis fristgemäß zu kündigen. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht meines Erachtens nicht.

Peter Kleinsorge

amunensis 
Beitragsersteller
 16.09.2010, 16:28

Vielen Dank! Auch für den hilfreichen link. Es war auch so das sie noch Urlaub zu bekommen hatte, wurde von der Erbin auch abgelehnt. Und das nach 20 jahren treuer Dienste... Nun ja, das war gelaufen, aber jetzt steht sie wieder vor der gleichen Situation, die neue Arbeitgeberin liegt im Sterben, in beiden Fällen waren die Arbeitgeber und die Erben sehr wohlhabend. Deshalb ärgerte es mich das die Person nach 20 Jahren aufopfernder Pflege mit einem Fußtritt verabschiedet wurde.Noch mal danke!

Kleinsorge hat Recht. Bei dem Arbeitsverhältnis handelt es sich um ein Dienstverhältnis i.S. des BGB. Also ist es auch gem. BGB § 620 beendet - durch ordnungsgemäße Kündigung. In die Rechtspflichten des Verstorbenen treten die Erben ein. Gerade in der privaten Altenpflege sollte man auf diese Bedingungen achten.

amunensis 
Beitragsersteller
 17.09.2010, 16:45

Danke!

Nein, leider ist mit dem Tod des Vertragspartners auch der Vertrag beendet.

Da es sich bei dem Arbeitgeber um eine natürliche Person handelt, gibt es auch keine Rechtsnachfolge für das Arbeitsverhältnis.

Weder Kündigungsfrist noch Abfindung, da Wegfall der Geschäftsgrundlage.

nein, warum soll sie für angestellte ihres verstorbenen Vaters zahlen?