Gewerbeschein nach Eintragung bei der Handwerkskammer?
Eine Freundin wollte sich als Putzfrau selbstständig machen. Als sie Gewerbe anmelden wollte (Gewerbeamt), sagte man ihr, sie soll ihre "Firma" zuvor bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Ist schon seltsam, wegen putzen im Privathaushalt so einen Aufwand. Die von uns angerufene Frauenberatungsstellen hatten auch nie davon gehört. Wisst ihr, wo man nachlesen kann, welchen Weg zu beschreiten ist?
8 Antworten
Eventuell hat sie eine falsche Angabe zu der Frage: welche Tätigkeiten sie ausüben will, gemacht. Wenn da eine angabe ist, die das handwerk betrifft, meinetwegen Fenterreinigung, dann kann es sein das sie hierfür die Erlaubnis der Handwerkskammer braucht. Im Grunde hätte sie ihre Angeben lediglich im Bereich für nicht handwerkliche Tätigkeiten halten müssen. desegen wäre es am besten bei der Handwerkskammer anzurufen,besser schreiben, und von denen ein Formular zu fordern das beinhaltet, das ihr Gewerbe keine handwerklichen Leistungen beinhaltet. Die werden dann auch den Tätigkeitsspielraum festlegen.
Den antrag beim Gewerbeamt für ene Richtigstellung wieder vorlegen lassen. Eigentlich hätte das GewAmt darauf hinweisen müssen.Es kann aber auch sein, das die Bennenung als Firma hier Steine in den weg gelegt hat. Eine Firma beinhaltet auch immer die Einstellung von Arbeitern.
Habe unten geschrieben... Ist schon krass. Danke dir für deine Mühe :-)
Es gibt Berufe im Handwerksbereich, für die allein der gute Wille nicht ausreicht. Bei vielen brauchst Du z.B. einen Meisterbrief.
Was hat das mit meiner Frage zu tun?
Du wirst bitte prüfen wollen, ob Du einen Meisterbrief im Gebäudereinigungshandwerk vorzuweisen hast!
Für Gebäudereinigung braucht man keinen Meister. Trotzdem ist Gebäudereinigung ein Handwerk und die Handwerkskammer die richtige Kammer. Ansonsten wäre die IHK zuständig.
Sie soll als Reinigungsfirma nach Hausfrauenart firmieren - dann gehts normal auch ohne HWK
Quatsch,das kostet ein haufen Geld.Wenn sie sich ein Gewerbeschein beantragt reicht das.Da muß drauf stehen das sie Putz und fertig.Aber google mal und schau in Foren nach.Ich finde darüber nix groß
Ja, 120 Euro... Reden wir gar nicht davon, dass der Formular auf so eine Sprache geschrieben ist, dass sie schon daran dachte, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Im Allgemeinen wird zwischen Meister und der so genannten Ausübungsberechtigung unterschieden. Eine Putzfrau fällt weder dort noch dort rein und ist somit nicht zwingend bei der HWK anzumelden. DAs konnte nur passieren, wenn, wie "Auchdazu" bereits schrieb, falsche Angaben zur später auszuübenden Gewerken gemacht wird. Dazu haben wir einen Artikel verfasst, der auch im Anhang weiterführende Artikel zu diesem Thema aufführt. http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/07/06/ausubungsberechtigung-oder-meister-faq-29/
Ich habe heute in der Handwerkskammer zu Köln angerufen. Ich habe folgendes gesagt: "Meine Freundin möchte in Privathaushalte einfach putzen gehen. Muss sie sich dafür bei Ihnen eintragen lassen?" Antwort: "Ja! Diese Tätigkeit fällt unter Gebäudereinigung und dafür muss man sich in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eintragen lassen."
Danke, so wird es wohl gewesen sein. Also - neuen Anlauf starten.