Gewerbeschein nach Eintragung bei der Handwerkskammer?

8 Antworten

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Eventuell hat sie eine falsche Angabe zu der Frage: welche Tätigkeiten sie ausüben will, gemacht. Wenn da eine angabe ist, die das handwerk betrifft, meinetwegen Fenterreinigung, dann kann es sein das sie hierfür die Erlaubnis der Handwerkskammer braucht. Im Grunde hätte sie ihre Angeben lediglich im Bereich für nicht handwerkliche Tätigkeiten halten müssen. desegen wäre es am besten bei der Handwerkskammer anzurufen,besser schreiben, und von denen ein Formular zu fordern das beinhaltet, das ihr Gewerbe keine handwerklichen Leistungen beinhaltet. Die werden dann auch den Tätigkeitsspielraum festlegen.

AlianaA 
Beitragsersteller
 11.01.2010, 13:39

Danke, so wird es wohl gewesen sein. Also - neuen Anlauf starten.

Auchdazu  11.01.2010, 13:46
@AlianaA

Den antrag beim Gewerbeamt für ene Richtigstellung wieder vorlegen lassen. Eigentlich hätte das GewAmt darauf hinweisen müssen.Es kann aber auch sein, das die Bennenung als Firma hier Steine in den weg gelegt hat. Eine Firma beinhaltet auch immer die Einstellung von Arbeitern.

AlianaA 
Beitragsersteller
 12.01.2010, 10:20
@Auchdazu

Habe unten geschrieben... Ist schon krass. Danke dir für deine Mühe :-)

Es gibt Berufe im Handwerksbereich, für die allein der gute Wille nicht ausreicht. Bei vielen brauchst Du z.B. einen Meisterbrief.

AlianaA 
Beitragsersteller
 11.01.2010, 13:37

Was hat das mit meiner Frage zu tun?

ThomasBeh  11.01.2010, 16:09
@AlianaA

Du wirst bitte prüfen wollen, ob Du einen Meisterbrief im Gebäudereinigungshandwerk vorzuweisen hast!

servicegeister  17.03.2011, 16:59
@ThomasBeh

Für Gebäudereinigung braucht man keinen Meister. Trotzdem ist Gebäudereinigung ein Handwerk und die Handwerkskammer die richtige Kammer. Ansonsten wäre die IHK zuständig.

Sie soll als Reinigungsfirma nach Hausfrauenart firmieren - dann gehts normal auch ohne HWK

Quatsch,das kostet ein haufen Geld.Wenn sie sich ein Gewerbeschein beantragt reicht das.Da muß drauf stehen das sie Putz und fertig.Aber google mal und schau in Foren nach.Ich finde darüber nix groß

AlianaA 
Beitragsersteller
 11.01.2010, 13:37

Ja, 120 Euro... Reden wir gar nicht davon, dass der Formular auf so eine Sprache geschrieben ist, dass sie schon daran dachte, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Im Allgemeinen wird zwischen Meister und der so genannten Ausübungsberechtigung unterschieden. Eine Putzfrau fällt weder dort noch dort rein und ist somit nicht zwingend bei der HWK anzumelden. DAs konnte nur passieren, wenn, wie "Auchdazu" bereits schrieb, falsche Angaben zur später auszuübenden Gewerken gemacht wird. Dazu haben wir einen Artikel verfasst, der auch im Anhang weiterführende Artikel zu diesem Thema aufführt. http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/07/06/ausubungsberechtigung-oder-meister-faq-29/

AlianaA 
Beitragsersteller
 12.01.2010, 10:19

Ich habe heute in der Handwerkskammer zu Köln angerufen. Ich habe folgendes gesagt: "Meine Freundin möchte in Privathaushalte einfach putzen gehen. Muss sie sich dafür bei Ihnen eintragen lassen?" Antwort: "Ja! Diese Tätigkeit fällt unter Gebäudereinigung und dafür muss man sich in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eintragen lassen."