Kündigung zum 31.12.15 wann abgeben?
Hallo, ich möchte meinen Job zum 31.12.15 kündigen. Laut meinem Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, also 4 Wochen zum Monatsende.
Nun ist es so, dass meine Chefin erst am 30.11. wieder aus dem Urlaub kommt. Das ist ein Montag.
Da ja hier die Woche schon angefangen hat, ist nun die Frage, ob die Kündigung an diesem Tag noch fristgerecht ist?
6 Antworten
Vom 31.12. rückwärts 28 Tage abrechnen wäre der 3. 12.
4 Wochen sind kein Monat, sondern 28 Tage.
Außerdem musst du die Kündigung ja nicht persönlich überreichen. Es reicht vollkommen aus, wenn die Kündigung in den Machtbereich des Betriebes gelangt. Die Chefin wird ja wohl eine Urlaubsvertretung haben.
schick sie vorher ab, dass sie vor dem 30. da ist. dann kann er sie am 30. direkt öffnen. die frist beginnt genau einen tag später und wenn du in den kalender schaust, wirst du sehen, dass du noch eine halbe woche puffer hast.
4 Wochen sind 28 Tage. Also ist der späteste Termin, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen muss, der 3.12.2015. Der 30.11. reicht also!
Klar ist die Kündigung dann noch fristgerecht. Es werden ja nicht wirklich die vollen Wochen (also Montag bis Sonntag) gerechnet, sondern in dem Fall 28 Tage.
Die Frist beginnt am Tag NACH dem Erhalt der Kündigung, das heißt, du solltest sie spätestens am Mittwoch, den 02.12. abgeben... Vorausgesetzt du gibst sie da persönlich ab. Ansonsten logischerweise früher drum kümmern :)
Ok danke, ich war nur etwas irritiert, ob die 4 Wochen von Montag bis Freitag voll gemacht werden müssen oder nicht.
Aber in dem Fall ist ja alles im grünen Bereich 👍
... ich merk grad, dass Donnerstag bis Donnerstag 29 Tage sind :P In dem Fall müsste der Donnerstag als Abgabe-Tag reichen ;)
Mathe..... :P
heute oder morgen kannst es übergeben, würde aber eine Bestätigung verlangen, die Chefin hat einen Vertreter das reicht. Die Kündigungsfrist ist eingehalten.