Kündigungsfrist 4 Wochen oder 3 Monatee?
Hallo
im mein Arbeitsvertrag steht „Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate zum Monatsende gekündigt werden.
Mein Vertrag ist Unbefristet. Im Betrieb bin ich seid 9 Monate.
Meine frage wäre jetzt: muss der Arbeitgeber die 3 Monate einhalten oder sich an die gesetzliche 4 wochen?
5 Antworten
Der Arbeitgeber muss sich an die drei Monate halten, da diese im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Da diese Regelung günstiger ist als die gesetzliche Regelung, hat sie auch Bestand.
der arbeitgeber muss sich an die 3 monate halten. er darf dich aber sofort von der arbeit freistellen und ist verpflichtet, dir die drei monate lohn zu zahlen.
So weit richtig - freistellen darf der Arbeitgeber aber nur (wenn der Arbeitnehmer nicht damit einverstanden ist), wenn das für den Kündigungsfall so vereinbart wurde oder er ein berechtigtes Interesse darlegen kann.
Das Gesetz sichert dir in dem Fall nur zu, dass man dir immer 4 Wochen zugestehen muss (so können Arbeitgeber nicht vertraglich 3 Tage vereinbaren, das wäre dann unzulässig). Man kann aber vertraglich auch längere Zeiträume regeln, dagegen spricht nichts. In dem Fall beträgt die Frist also 3 Monate.
Da die drei Monate vertraglich festgelegt sind, drei Monate.
Was glaubst du warum da drei Monate stehen?
die vier wochen sind gesetzliches Minimum... DU hast halt drei monate