Kündigungsfrist im Tarifvertrag Groß-und Außenhandel Niedersachsen
Hallo,
kann mir jemand sagen was für eine Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer laut dem Tarifvertrag im Groß- und Außenhandel gilt? In meinem Vertrag steht: Nach der Probezeit gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende, die sich gemäß den geltenden Tarifbestimmungen bzw. den gesetzlichen Bestimmungen verlängert. Eine gesetzliche oder tarifliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Angestellten wirkt gleichermaßen zugunsten der Firma.
Ich bin seit 5,5 Jahren im Unternehmen. Laut Gesetz gilt für den Arbeitgeber ja eine Kündigungsfrist von 2 Monaten nach 5 Jahren der Beschäftigung. Gilt dies dann auch für mich? Leider bin ich kein Mitglied bei der verdi und habe keinen Zugang zum neuen Tarifvertrag. Es liegt auch kein Exemplar aus und der Betriebsrat gibt den Tarifvertrag nur an Gewerkschaftsmitglieder weiter.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich, wenn ich kündigen möchte? 4 Wochen laut Arbeitsvertrag und Gesetz? Oder ist die Kündigungsfrist laut Tarifvertrag für mich länger nach 5,5 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Ich bitte um Antworten von Leuten, die sich mit dem neuen Tarifvertrag (Großhandel Niedersachsen-Bremen) oder mit dem Arbeitsrecht sehr gut auskennen.
Vielen Dank.
1 Antwort
Das steht doch da sehr eindeutig. Für dich gilt die gleiche Frist wie für den Arbeitgeber. Also zwei Monate zum Monatsende. Wenn du jetzt kündigst, dann wär das zu Ende Februar. Der Betriebsrat gibt den Tarifvertrag nur an Gewerkschaftsmitglieder? Was ist das denn für ein Betriebsrat? Der ist von euch gewählt und nicht von der Gewerkschaft eingesetzt, da würde ich mehr als Alarm machen. Das ist Erpressung. Im Übrigen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmer in den Tarifvertrag scheuen zu lassen. Das ergibt sich aus
§ 8 TVG sowie in § 77 Abs. 2 S. 3 BetrVG. Schon dafür hat der Betriebsrat zu sorgen. Zum Glück gibts noch eine andere Stelle. Im Tarifregister deines Bundeslandes werden alle Tarifverträge gesammelt. Da kannst du die gewünschte Auskunft einholen. http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5554&article_id=15936&_psmand=18