Welche Kündigungsfrist gilt bei Minijob wenn man Überstunden hat?
Ich habe einen Minijob mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Überstunden habe ich durch angeordnete Mehrarbeit für noch weitere 2,5 Monate Urlaubstage sind auch noch vorhanden. Mündlich vereinbart wurde, dass die Überstunden entweder durch Monate mit weniger Arbeit verrechnet werden oder ich nach ausscheiden noch so lange weiter bezahlt werde, bis alle Überstunden bezahlt sind. Frage: Wenn ich jetzt kündige, muss ich dem Arbeitgeber dann noch 4 Wochen zur Verfügung stehen oder kann ich das mit dem Guthaben aus Mehrarbeit verrechnen? Welches datum schreibt man dann in die Kündigung wenn noch Guthaben für 2,5 Monate vorhanden? Wie errechnen sich Urlaubstage beim Minijob?
2 Antworten
Du schreibst die Kündigung mit der Frist von vier Wochen zum Monatsende, so wie es im Vertrag vereinbart ist.
Gleichzeitig beantragst Du den Freizeitausgleich für Urlaub/Überstunden. Das kann der AG nur ablehnen, wenn "dringende betriebliche Gründe" gegen den Freizeitausgleich sprechen.
Was dann noch an Urlaub/Überstunden übrig ist, muss der AG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen.
Eine "Garantie" dass Dein AG korrekt abrechnet, kann ich Dir nicht geben. Wenn Du die gearbeiteten Stunden nicht nachweisen kannst, bist Du wohl auf die Ehrlichkeit des AG angewiesen.
Natürlich gibt es keine Garantie dass der AG korrekt abrechnet. Aber man könnte sich seine gearbeiteten Stunden vom AG gegenzeichnen lassen? Sollte der AG das verweigern, weiss man dass wohl nicht korrekt abgerechnet wird und ggf seine Arbeitszeit nicht weiter zur Verfügung stellen
Wenn du nun kündigst, kannst du mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende frühestens Ende September aus dem Vertrag.
Deine bisdahin angefallenen Überstunden KÖNNEN verrechnet werden.
Deine Überstunden haben nichts mit der Kündigungsfrist zu tun. Diese werden dann ausbezahlt oder evtl. mit der Arbeit verrechnet werden.
Für eine Kündigung zum 31.08. ist es nun zu spät. Somit kannst du erst zum 30.09. ausscheiden.
Danke für die Antwort. Das Problem ist aber, dass bei einem Minijob wohl immer nur max 450 Euro pro Monat ausgezahlt werden dürfen lt AG. Wie habe ich eine Garantie, dass meine Überstunden nach Ende des Arbeitsverhältnisses dann noch in monatlichen Raten a 450 Euro ausgezahlt werden? Stundenzettel/Zeiterfassung gibt es nicht.