Kündigungsfrist gesetzlich oder TVÖD?

4 Antworten

"In Anlehnung an den gültigen TVÖD" ist nicht sehr präzise. Bezieht sich das lediglich auf die Eingruppierung oder bezieht sich das auf alle Dinge, die sonst nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind? Kannst du vielleicht die entsprechende Klausel mal hier einstellen?

Gibt es keine ausdrückliche Regelung dazu, gelten die Fristen des BGB.

Smailey1 
Beitragsersteller
 21.10.2014, 11:05

Hallo, vielen Dank an alle, die mir so schnell geantwortet haben! Leider kann ich die Klausel nicht einstellen, da sie nur im Kooperationsvertrag steht Dieser liegt im Büro und darf nicht kopiert werden... Mein Vertrag ist uralt und meiner Meinung nach nichtig, da dort gar nichts steht. Nur ein Festgehalt bei 13 Stunden pro Woche, im Moment bin ich bei 20. Im Gehaltszettel steht auch nichts.... Demnach gehe ich jetzt auch mal davon aus, dass die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Das macht mir die Suche nach einem neuen Jon bestimmt leichter. Vielen Dank an alle!!

Wenn die Kündigungsfrist nicht vertraglich geregelt ist und auch keine Klausel mit Verweis auf den TVÖD vorhanden ist für den Fall das Einzelheiten nicht im Vertrag genannt sind gilt die BGB verankerte Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Wenn im Vertrag keine Frist angegeben ist und auch kein sonstiger Vermerk a la "In allen sonstigen Punkten gelten die Bestimmungen des TVÖD" oder so.. dann gilt gesetzlich

(im Vertrag ist KEINE Kündigungsfrist vermerkt)

Auch kein Hinweis auf TVÖD? Dann müsste der BGB greifen

DarthMario72  21.10.2014, 13:07

Oder auch das BGB... ;)