Kündigungsfrist gesetzlich oder TVÖD?
Hallo, ich habe eine Frage zu Kündigungsfristen. Und zwar arbeite ich nun seit fast 7 Jahren bei einem eingetragenen Verein, der einen Kooperationsvertrag mit dem Landratsamt hat. Das heißt, von dort beziehen wir unsere Gelder. Unsere Arbeitsverträge sind geschlossen "in Anlehnung an den gültigen TVÖD". Das heißt, die Einstufungen (E5-E10) entsprechen zwar dem TVÖD, einige Dinge aber gar nicht, wie z.B. die Arbeitszeit. ( Wir haben 1,5 Stunden pro Woche mehr - unentgeltlich), keine Leistungszulagen, keine Zulagen wegen Dauer der Zugehörigkeit etc. Meine Frage ist nun, gilt in so einem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist (im Vertrag ist KEINE Kündigungsfrist vermerkt) , oder die des TVÖD, womit ich wesentlich schlechter gestellt wäre, wenn ich wechseln will ( Gesetzlich: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende / TVÖD: 3 Monate zum Quartalsende ) kann mir hier jemand helfen??? Oder ist das eher ein Fall für meinen Rechtsanwalt? Danke schon mal für jede Antwort!! Smailey1
4 Antworten
"In Anlehnung an den gültigen TVÖD" ist nicht sehr präzise. Bezieht sich das lediglich auf die Eingruppierung oder bezieht sich das auf alle Dinge, die sonst nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind? Kannst du vielleicht die entsprechende Klausel mal hier einstellen?
Gibt es keine ausdrückliche Regelung dazu, gelten die Fristen des BGB.
Hallo, vielen Dank an alle, die mir so schnell geantwortet haben! Leider kann ich die Klausel nicht einstellen, da sie nur im Kooperationsvertrag steht Dieser liegt im Büro und darf nicht kopiert werden... Mein Vertrag ist uralt und meiner Meinung nach nichtig, da dort gar nichts steht. Nur ein Festgehalt bei 13 Stunden pro Woche, im Moment bin ich bei 20. Im Gehaltszettel steht auch nichts.... Demnach gehe ich jetzt auch mal davon aus, dass die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Das macht mir die Suche nach einem neuen Jon bestimmt leichter. Vielen Dank an alle!!
Wenn die Kündigungsfrist nicht vertraglich geregelt ist und auch keine Klausel mit Verweis auf den TVÖD vorhanden ist für den Fall das Einzelheiten nicht im Vertrag genannt sind gilt die BGB verankerte Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Wenn im Vertrag keine Frist angegeben ist und auch kein sonstiger Vermerk a la "In allen sonstigen Punkten gelten die Bestimmungen des TVÖD" oder so.. dann gilt gesetzlich
(im Vertrag ist KEINE Kündigungsfrist vermerkt)
Auch kein Hinweis auf TVÖD? Dann müsste der BGB greifen
Oder auch das BGB... ;)