Gesetz für Azubis der Heilerziehungspflege?
Ich brauche dringend Hilfe zwecks meiner Ausbildung. Wie sind die Arbeitszeiten und Nachtdienste geregelt, wenn man Azubi ist? Meine Mutter arbeitet bei der Caritas, da gibt es ja das Avr, aber wie ist es speziell bei der Heilerziehungspflegeausbildung in BaWü und zudem im Wohnbereich?
Ich frage das, weil ich mit den Arbeitszeiten v.a. als Azubi nicht zurechtkomme. Beispielsweise werde ich für einen Wochenenddienst mit anschließendem Nachtdienst eingeteilt, das sind 18,5 Stunden am Stück mit einer einzigen Stunde Pause. Zudem ist es bei uns offiziell eine Nachtruhe, doch da wir einen Betreuten haben, der in der Nacht umgelagert werden muss, und schon mal zwei- bis dreimal klingelt (im günstigsten Fall nur einmal) eher eine Nachtwache, die aber nicht anerkannt wird. Der Knüller war ja, dass ich einmal für einen Wochenenddienst, Nachtdienst und anschließenden Frühdienst eingeteilt worden bin, da wäre ich dann über 26 Stunden im Betrieb, aber da habe ich mich demütigst gemeldet und gesagt, dass mir das zu viel wird... Antwort darauf: "Ja, da schauen wir mal" Da ich noch in der Probezeit bin, traue ich mich nicht, etwas zu sagen, da mir ja ohne Grund gekündigt werden kann. Von meiner Azubi-Kollegin im Stockwerk unter mir weiß ich, dass es ihr fast genauso geht, sie muss am Wochenende, wenn sie aus der Schule kommt, Samstag und Sonntag arbeiten, und das, obwohl nach sechs Tagen eigentlich ein Tag frei sein sollte. Wir bekommen einmalig im Monat 30€ für alle Wochenend- und Nachtdienste, die wir ableisten müssen. Die Dienstpläne machen meine Mentorin und Patin abwechselnd, deswegen ist es für mich unverständlich, warum man da nicht bei uns zwei Azubinen nochmals drüberschauen und sich vergewissern kann, ob das auch schaffbar ist, da wir auch zudem noch Arbeitsplatzbeschreibungen und Ausarbeitungen für Praxiseinheiten schreiben müssen.
Mir gefällt es abgesehen von den bescheidenen Arbeitszeiten gut auf der Gruppe und ich würde es ehrlich bedauern, gehen zu müssen, aber wenn das so weitergeht, werde ich wohl in den sauren Apfel beißen und mir eine andere Stelle suchen müssen. Es gibt ja noch die Tagesstätten, wo man normale Zeiten von Montag bis Freitag hat, da hätte ich dann kein solches Gewäsch.
4 Antworten
Wie alt bist du? für volljährige azubis gilt: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Arbeitszeit für Volljährige
Es gilt das normale ARbeitszeitgesetz. Du kannst Dich an Deinen zuständigen Betriebsrat oder die MAV wenden, die Deine Anfrage vertraulich behandeln werden.
Guck beim Arbeitszeitgesetz nach bzw wenn du noch unter 18 bist Jugendschutzgesetz
das ist doch von Haus zu Haus auch ganz unterschiedlich.
Ob AOW, AWO oder sonstwas.
als Herilerzieherin mußt im Wohnbereich bleiben, danach kannst ja in den ambulanten, dort hast dann wesentlich bequemer :)