Zeitberechnung der Krankheitstage im Einzelhandel
Hallo alle zusammen! Ich habe folgende Frage: Ich arbeite im Einzelhandel mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 37,5 Stunden (5 Tage pro Woche mit je 8 Stunden Arbeitszeit und 30 Minuten Pause). Hinzu kommt ab 18 Uhr ein Zuschlag und nach 20 Uhr ein Nachtzuschlag. Meine Frage ist nun: Wie werden meine Stunden berechnet, wenn ich krank bin? Müssen die tatsächlichen Stunden berechnet werden, die ich arbeite hätte müssen, sprich mit den Zuschlägen oder einfach nur 6,25 Stunden pro Tag an dem ich krank bin (6,25 Stunden x 6 Tage= 37,5 Stunden). Denn wenn ich ja nur 2 Tage krank bin, würde ich ja aufgrund dieser Berechnung ins Minus mit den Stunden kommen. Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
5 Antworten
Du musst nach dem Entgeltfortzahlungsprinzip bezahlt werden.
Das besagt, der AG muss Dich so bezahlen, als hättest Du gearbeitet. Wenn Du zwei Tage krank bist, an denen Du je 8 Stunden hättest arbeiten müssen, Wenn dort Schichtzulagen bezahlt worden wären, hast Du auch auf diese Anspruch.
Durch Krankheit dürfen keine Minusstunden entstehen!!!!
Auszug aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde zum § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts":
"Bei der Berechnung ist auf die regelmäßige Arbeitszeit abzustellen, die durch die Krankheit tatsächlich ausgefallen ist. Der Anspruch besteht auch für Schichten, zu denen AG ohne die Erkrankung eingeteilt worden wären (LAG Köln 27.4.2009 - 5 Sa 1362/08, DB 09, 909)."
es werden die normalen arbeiststunden berechnet.. ohne Zuschläge etc.
du kommst dadurch auch nicht in Minustsunden , sonder hast lediglich weniger Geld eben weil keine schichtzuschläge dazu kommen.
Hallo und danke schon mal für die Antworten. zuerst: ich würde natürlich in die Minusstunden kommen, da ich bei einem Krankheitstag nur 6,25 Stunden berechnet bekomme und an einem normalen Arbeitstag (ohne Zuschläge)7,50 Stunden. Und aufgrund von dem Link von Zicke1008 (danke nochmals dafür) sehe ich das so, das ich für die Arbeitszeit bezahlt werde (mit Zuschlägen) auch wenn ich krank bin. Danke nochmals :D
Die Zuschläge sind ein Entgeld für bestimmte Arbeitszeiten und werden nur berechnet, wenn Du auch anwesend bist. Eine Krankenversicherung ist eine Solidaritätsversicherung, die Dir keine Sonderzuschläge bezahlt.
Herzlichen Dank dafür, jetzt weiß ich bescheid :D