Zeitberechnung der Krankheitstage im Einzelhandel

5 Antworten

Du musst nach dem Entgeltfortzahlungsprinzip bezahlt werden.

Das besagt, der AG muss Dich so bezahlen, als hättest Du gearbeitet. Wenn Du zwei Tage krank bist, an denen Du je 8 Stunden hättest arbeiten müssen, Wenn dort Schichtzulagen bezahlt worden wären, hast Du auch auf diese Anspruch.

Durch Krankheit dürfen keine Minusstunden entstehen!!!!

Auszug aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde zum § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts":

"Bei der Berechnung ist auf die regelmäßige Arbeitszeit abzustellen, die durch die Krankheit tatsächlich ausgefallen ist. Der Anspruch besteht auch für Schichten, zu denen AG ohne die Erkrankung eingeteilt worden wären (LAG Köln 27.4.2009 - 5 Sa 1362/08, DB 09, 909)."

Girlsetsfire 
Beitragsersteller
 10.10.2014, 08:20

Herzlichen Dank dafür, jetzt weiß ich bescheid :D

Hexle2  10.10.2014, 08:37
@Girlsetsfire

Bitte gerne. Berichtigung:

 zu denen AG 

soll natürlich AN heißen. Sorry

es werden die normalen arbeiststunden berechnet.. ohne Zuschläge etc.

du kommst dadurch auch nicht in Minustsunden , sonder hast lediglich weniger Geld eben weil keine schichtzuschläge dazu kommen.

Hallo und danke schon mal für die Antworten. zuerst: ich würde natürlich in die Minusstunden kommen, da ich bei einem Krankheitstag nur 6,25 Stunden berechnet bekomme und an einem normalen Arbeitstag (ohne Zuschläge)7,50 Stunden. Und aufgrund von dem Link von Zicke1008 (danke nochmals dafür) sehe ich das so, das ich für die Arbeitszeit bezahlt werde (mit Zuschlägen) auch wenn ich krank bin. Danke nochmals :D

Die Zuschläge sind ein Entgeld für bestimmte Arbeitszeiten und werden nur berechnet, wenn Du auch anwesend bist. Eine Krankenversicherung ist eine Solidaritätsversicherung, die Dir keine Sonderzuschläge bezahlt.