Hat man ein Gewohnheitsrecht?
Hallo ,
ich habe einen 3 Schichtvertrag ( Früh , Spät , Nacht ) und mache seit 19 Jahren nur Nachtdienst und mein Kollege seit 21 Jahren. Wir arbeiten immer 7 Tage Nachtdienst , 7 Tage frei und das immer im Wechsel.10 Std. da wir 40 Std kräfte sind. Es klappt alles und wir kommen im Monat auch auf unsere 160 oder 176 Stunden , so wie der Monat es will.
Doch nun sollen wir zurück in den Spätdienst. Spät und Nachtdienst wobei der Nachtdienst 10 Std. hat und der Spätdienst nur 7,25 Std.
Im Klartext müssen wir jetzt mehr arbeiten als sonst.
Besteht hierbei die möglichkeit auf ein Gewohnheitsrecht ??
In der AVR steht darüber nichts und die MAV kann darüber auch nichts sagen.
Über jede hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
3 Antworten
AVR und MAV -Krankenhaus und Caritas?
Gewohnheitsrecht gibt es nicht, aber die MAV sollte doch hier gehört oder beteiligt werden und hat doch auch ein Vorschlagsrecht. Sie sollte also zumindest über den Grund der Änderung informiert sein.
Könnte es sein, dass die Eine, die will, hier bei der Leitung vorgesprochen hat?
Wenn ihr hier keine einvernehmliche Einigung erzielt, sehe ich keine Möglichkeiten.
Ihr müsst übrigens nicht mehr arbeiten, sondern benötigt nur mehr Tage um die Wochenarbeitszeit zu erreichen.
überall ähnliche Probleme. Wenn die MAV nichts erreichen kann, hilft vielleicht noch die größere Menge an Vitamin B. Ist da nichts.... ,
Nein, hier gilt kein "Gewohnheitsrecht". Ich vermute mal, Du spielst auf eine "betriebliche Übung" an, bei der ein AN z.B. Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wenn ein AG dieses mindestens drei Jahre lang ohne Einschränkung und Hinweis auf die Freiwilligkeit des Geldes gezahlt hat.
Warum will der AG diese Dauernachtschicht jetzt ändern? Gibt es vielleicht Kollegen die bis jetzt keine Nachtschicht hatten und auch mal in dieser Schicht arbeiten müssen? Was ist das für eine Mitarbeitervertretung? Ist es der Betriebsrat?
Die Kollegen sollen dann hin und wieder Nachtdienst übernehmen , aber das sind 4 Frauen und nur eine davon würde wollen.
Hallo, ja MAV ist Betriebsrat. Nein , es will keiner NACHTDIENST machen. Es bezieht sich einfach nur auf den Dauernachtdienst zurück zum Spätdienst.
Wird der Dauernachtdienst denn abgeschafft oder müssen dann Kollegen die die Nachtschicht nicht wollen diese leisten?
Nein es gibt kein Gewohneitsrecht.
Ich meinte ja auch mehr Tage.. Ja , die eine war bei der Geschäftsleitung.