Hat man ein Gewohnheitsrecht?

3 Antworten

AVR und MAV -Krankenhaus und Caritas?

Gewohnheitsrecht gibt es nicht, aber die MAV sollte doch hier gehört oder beteiligt werden und hat doch auch ein Vorschlagsrecht. Sie sollte also zumindest über den Grund der Änderung informiert sein.

Könnte es sein, dass die Eine, die will, hier bei der Leitung vorgesprochen hat?

Wenn ihr hier keine einvernehmliche Einigung erzielt, sehe ich keine Möglichkeiten.

Ihr müsst übrigens nicht mehr arbeiten, sondern benötigt nur mehr Tage um die Wochenarbeitszeit zu erreichen.

milabs 
Beitragsersteller
 05.01.2018, 15:00

Ich meinte ja auch mehr Tage.. Ja , die eine war bei der Geschäftsleitung.

kabbes69  05.01.2018, 15:14
@milabs

überall ähnliche Probleme. Wenn die MAV nichts erreichen kann, hilft vielleicht noch die größere Menge an Vitamin B. Ist da nichts.... ,

Nein, hier gilt kein "Gewohnheitsrecht". Ich vermute mal, Du spielst auf eine "betriebliche Übung" an, bei der ein AN z.B. Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wenn ein AG dieses mindestens drei Jahre lang ohne Einschränkung und Hinweis auf die Freiwilligkeit des Geldes gezahlt hat.

Warum will der AG diese Dauernachtschicht jetzt ändern? Gibt es vielleicht Kollegen die bis jetzt keine Nachtschicht hatten und auch mal in dieser Schicht arbeiten müssen? Was ist das für eine Mitarbeitervertretung? Ist es der Betriebsrat?

milabs 
Beitragsersteller
 05.01.2018, 00:17

Die Kollegen sollen dann hin und wieder Nachtdienst übernehmen , aber das sind 4 Frauen und nur eine davon würde wollen.

milabs 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 22:31

Hallo, ja MAV ist Betriebsrat. Nein , es will keiner NACHTDIENST machen. Es bezieht sich einfach nur auf den Dauernachtdienst zurück zum Spätdienst.

Hexle2  04.01.2018, 22:33
@milabs

Wird der Dauernachtdienst denn abgeschafft oder müssen dann Kollegen die die Nachtschicht nicht wollen diese leisten?

Nein es gibt kein Gewohneitsrecht.