Als Betreuungskraft in den Nachtdienst?
hallo an alle,
folgende situation:
Meine Freundin arbeitet seit ca. einem halben Jahr in einem Pflegeheim. Dort ist sie als 'Betreuungskraft-Demenz' eingestellt... ihre aufgaben sind es also mit den Bewohnern zu sprechen, malen, basteln, singen, spielen usw. Bei ihr auf Arbeit ist seit kurzem wohl ganzschön was los. Nun wurde sie mit einer examinierten Schwester zum Nachtdienst eingeteilt, was meiner Meinung nach eher in den Pflegebereich einzusiedeln ist. Auf Nachfrage bekam sie von der Chefin nur zu hören "..das müssen sie machen"
Meine Frage ist nun: Darf man sie als Betreuungskraft einfach so in den Nachtdienst einteilen und sie "zwingen" Aufgaben aus dem Pflegebereich zu übernehmen?
Und was wäre sinnvoll - den MDK um Rat bitten?
Ich hoffe ihr habt ein paar gute Tipps für uns. :-)
mfg Christoph
4 Antworten
Betreuungskraft ist ein dehnbarer Begriff und beinhaltet sicher nicht nur Malen und Spielen. Das ist dann doch wohl eher bei der Pflegehilfe anzusiedeln. Nachtdienst gehört bei solchen Berufen einfach dazu, ausser es ist im Arbeitsvertrag grundsätzlich ausgeschlossen.
auch da gibt es regeln eventuell stehen die im arbeitsvertrag , falls nicht gibt es jemanden der die personalfragen behandelt
was ist so schlimmes daran, sicher hat sie dafür einen anderen tag frei
guten morgen.. welche aufgaben soll deine freundin in der nacht erledigen?? singen? malen? basteln? so wie du schreibst ist deine freundin "nur" als betreuungskraft eingestellt. und nicht als pflegekraft.. das ist ein sehr großer unterschied.. ihr müsst unbedingt nochmal nachfragen!
wenn in ihrem Arbeitsvertrag Nachtdienst vereinbart ist, dann muß sie ihn leisten. Wenn nicht dann nicht.