falsch angegebene Arbeitszeit im Vertrag(Azubi)?

8 Antworten

Ist zwar lange her aber ich habe am samstag ein vorstellungsgespräch bei edeka würdest du mir empfehlen es anzunehmen. Ich grübel über die Arbeitszeiten es soll ja auch Samstags sein wann arbeitet man da genau in der Ausbildung? LG

Gemäßig gültigem - von beiden Seiten - unterzeichnetem Ausbildungsvertrag hast Du eine wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden. Und dieser gültige Vertrag kann jetzt nicht einseitig ! von Deinem Ausbildungsbetrieb geändert werden.

Ergo hast Du auch keine Minusstunden.

Wenn du NICHT volljährig bist, gilt:

Jugendliche dürfen nicht mehr als achten Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Quelle: § 8 des JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz)

Des Weiteren gilt, dass minderjährige Azubis an maximal fünf Tagen in der Woche arbeiten dürfen. Die Beschäftigung an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen ist ausgeschlossen. Dabei gibt es natürlich Ausnahmen. Somit können Auszubildende auch achteinhalb Stunden arbeiten oder an Wochenenden beziehungsweise Feiertagen. Doch dann muss es einen Ausgleich geben. Der Auszubildende darf beispielsweise früher gehen. Wenn die Ausbildung in einem Schichtdienstbetrieb absolviert wird, gelten der Branche angepasste Höchstgrenzen für die täglichen Arbeitsstunden.

Wenn du volljährig bist, gilt:

Volljährige Azubis dürfen pro Woche maximal 48 Stunden arbeiten, d. h. acht Stunden pro Tag und bis zu maximal sechs Tage die Woche. Der Samstag ist ein regulärer Werktag, es sei denn, ein Tarifvertrag findet Anwendung. Azubis, die älter als 18 Jahre sind, dürfen vor und nach dem Unterricht arbeiten. Dabei ist darauf zu achten, dass der Schulweg sowie die tatsächlichen Unterrichtsstunden als Arbeitszeit gerechnet werden.

Fazit: Egal ob Volljährig oder nicht, der Arbeitgeber darf dir nicht mehr Stunden aufzwingen ohne einen dementsprechenden Ausgleich. Und was im Vertrag steht, an das sollte man sich auch halten. Du kannst dich an die IHK wenden, da du im Recht bist. Allerdings muss ich auch @Jewi14 recht geben. Du bist neu in der Ausbildung und solltest ein "unangenehmes" Arbeitsklima meiden. Dennoch kannst du um ein kurzes persönliches Gespräch mit deinem Vorgesetzten bitten und ihm die Situation erklären. Und meiner Meinung nach sind 7,5 Stunden nicht dramatisch weniger als 8 Stunden, wenn es sich um einen Fehler im Vertrag drehen sollte und dieser "neu formuliert" werden müsse.

Mit dem oben genannten Rechtsgeblubber wollte ich dir nur zeigen, dass es für alles gewisse Ausnahmen gibt, aber rechtlich gesehen, immer so, dass es einen Ausgleich für "mehr Arbeit" gibt.

Hi,

hast du denn auch deine Pausen bei deiner Berechnung mit einbezogen? Bei 7,5 Stunden Arbeit musst du immerhin 30 Minuten Arbeitspause pro Tag nehmen, was dann einer Anwesenheit von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche entsprechen würde.

Beste Grüße

Susan

Nein, eigentlich zählt dein Vertrag. Wenn er da was ändern will, muss er einen Änderungsvertrag machen.

Minusstunden sind für Azubis sowieso nicht zulässig und in deinem Fall schon mal gar nicht, weil du deinen Vertrag eingehalten hast. Wende dich an die Mitarbeitervertretung, wenn es da Ärger gibt, bzw an die IHK.