Als Azubi alleine für die Nachtschicht eingeteilt?
Guten Tag,
ich mache zurzeit eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit in einer privaten Sicherheitsfirma und würde mal gerne von euch erfahren ( wenn möglich ), ob Azubis alleine für eine Nachtschicht eingeteilt werden dürfen. Im Internet habe ich gelesen, dass Azubis nicht alleine arbeiten dürfen ( im Sinne eines einfachen Arbeiters ), sondern als Azubi von Ihren Ausbildern betreut bzw. begleitet werden müssen. In der Nachtschicht jedoch ist man komplett auf sich alleine gestellt und niemand kann mich überwachen. Ich möchte generell nicht für die Nachtschicht eingeteilt werden, da man ( bei uns jedenfalls ) nur 8, 10 oder auch 12 Stunden herumsitzt und nichts zu machen hat. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir da einer weiterhelfen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
iTzTitz
9 Antworten
Das ist nicht ohne weiteres so möglich. Altersbedingt, wenn unter 18, bist Du nach dem Jugendschutzgesetz zu behandeln, das schränkt wohl auch Nachtschichten ein. Zudem muss eine ausgebildete hauptamtliche Sicherheitskraft bei Dir sein, für den "Fall der Fälle". Das sollte dein Arbeitgeber aber wissen und danach auch handeln.
da er alleine ist kann er nur unter 18 sein wenn sein Betrieb massiv gegen Gesetze verstösst. Jugendschutzgesetz, Bewachungsverordnung/Gewerbeordnung.
Ja also mit dem Azubi hat das nichts zu tun, eher was mit der haftungsfrage im Schadenfall und dem Versicherungsschutz bei nicht ausgebildeten Personal und dem Vertrag zwischen deinem AG und dem Kunden den du bewachst
Punkt 1 - Im Normalfall darfst Du nicht alleine sein. Wenn gerade in dieser Nacht Leute in dem Objekt einsteigen, dann ist die Sicherheitsfirma praktisch erledigt. Trotzdem kann es mal sein, dass es bei ungefährdeten Objekten gemacht wird, weil Du ja schließlich lernen sollst eigenverantwortlich dieses Objekt zu schützen und Deine normalen Runden auch alleine machst - und nicht ängstlich hinter einer Glasscheibe sitzt und Dich nicht rührst.
Punkt 2 - Deinen vorletzten Satz würde ich mir noch einmal überlegen. Du hast diese Ausbildung angefangen, weil Du dort arbeiten wolltest, hoffe ich. Das beinhaltet aber auch 8 bis 12 Stunden Nachtschichten. Wenn Du das irgendwie abwiegeln willst, weil Du das blöd findest, dann solltest Du Dir eine andere Ausbildung suchen, denn DAS wird in Zukunft Dein Job sein !!
Also - wenn es ein ungefährdetes Objekt ist, zu dem Du eingeteilt bist, dann pack' es an und mach's. Zeig den Chefs, dass Du das Zeug zu einem Sicherheitsmenschen hast - oder sag' ihnen sofort Deinen vorletzten Satz und geh ;-) ...
- Ein Beruf hat immer gute und schlechte Seiten. Als Journalist kannst Du viel von zu Hause aus arbeiten, bist aber auch nachts, samstags, sonntags, auf Abruf unterwegs und kannst Dein Leben nicht planen. Als Koch hast Du Arbeitszeiten, an denen Deine Kumpels feiern gehen. Als Bäcker gehst Du um sieben Uhr abends ins Bett, weil um 2 Uhr die Nacht gelaufen ist - und als Sicherheitsdienstler arbeitest Du hauptsächlich nachts ........ - Du packst das schon ;-) ...
Naja. Ob man es darf oder nicht. Aber ich würde sagen ad musst du mal durch...
Nach meiner ersten Intuition würde ich sagen, dass du nicht allein bleiben darfst. Jedoch hatte ich den Fall, dass ich als Azubi mal meine komplettes Sachgebiet vertreten habe, weil alle im Urlaub waren und somit denke ich, dass es, wenn der Ausbilder meint, du bist erwachsen und erfahren genug um auf dich selbst zu achten und deine Aufgaben pflichtgemäß zu erfüllen, nichts dagegen spricht, dich allein zu lassen.
Als Fachkraft für Schutz und Sicherheit musst du natürlich viel aufpassen und "Wache" halten. Das ist ein Beruf, der vermuten lässt, dass man sich dort den Po flach sitzt oder die Beine steif steht. Aber wenn dann mal was passiert, dann meist richtig.^^°