Arbeitszeit in der Ausbildung plötzlich ändern?
Hallo, im Ausbildungsvertrag steht 40 Stunden die Woche und 160 Stunden im Monat. Der Betrieb hat sich verrechnet und will jeden Azubi 173 Stunden im Monat arbeiten lassen. Alle Azubis sind über 18 Jahren.
Darf der Betrieb obwohl es im Ausbildungsvertrag anders stehen hat zu jeder Zeit andern?
6 Antworten
40 Stunden pro Woche entsprechen 173 Stunden pro Monat, wenn man die Wochen auf das Jahr hochrechnet.
Wenn tatsächlich
40 Stunden die Woche und 160 Stunden im Monat
im Arbeitsvertrag steht ist das eine solche Unklarheit die - nach meiner Einschätzung - zum Nachteil des Arbeitgebers führt.
Das heißt: Wenn der Arbeitgeber nun will, dass 173 Stunden im Monat gearbeitet werden, muss er den Vertrag ändern. Einer solchen Änderungen müsst Ihr aber nicht zustimmen. Damit bleibt es bei der bisherigen Regelung.
Letztlich müsste der Arbeitgeber eine Änderungskündigung vorlegen. Gegen diese musst Du dann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erbeben.
Verträge können nicht einseitig geändert werden!
Es bedarf immer der Zustimmung des Vertragspartners.
Es bedarf dann einer Änderungskündigung, wobei der AN dann - wenn er die Änderung nicht akzeptiert - gegen die Kündigung die Schutzklage einreichen kann (und sollte).
Wenn im Vertrag lediglich 40 Stunden die Woche steht, hat der Arbeitgeber, so sehr ihr euch ärgert, recht!
4 Wochen ergeben 28 Tage! Jeder der sich auch nur ein wenig auskennt, weißt, dass ein Monat aber nur selten 28 Tage hat!
1 Jahr hat 52 Wochen X 40 Stunden ÷ 12 Monate ergibt 173,33 Stunden im Monat!
Nur weil er euch in der Vergangenheit NUR 160 Stunden im Monat hat arbeiten lassen, könnt ihr hieraus keine Rechte ableiten!
Anders sehe es aus, wenn im Vertrag tatsächlich 40 Stunden die Woche/160 Stunden im Monat stehen würde! Unklarheiten gehen dann auf das Konto des Arbeitgebers! Dann könntet ihr weiterhin auf 160 Stunden/Monat bestehen! Das ist aber bei euch nicht der Fall!
Das ist so, so sehr ihr euch ärgert, da gibt es NICHTS zu diskutieren!
Weiterhin viel Erfolg, alles wird gut!
Du magst recht haben mit den 40 Stunden in der Woche. Das ist die Regelarbeitszeit. Der Betrieb kann Überstunden anordnen wenn es die betriebliche Situation erfordert. Die müssen normalerweise besonders vergütet werden Da kommt es aber auf der tariflichen, bzw betrieblichen Regelung an. Bei Überstunden muss aber darauf geachtet werden das diese 60 Std in der Woche nicht überschreiten. Und zwischen den Nachtschichten und den Tagschichten müssen, glaube ich, 13 Std liegen. Auch wenn der nächste Tag Berufsschule wäre. Schau mal in das Arbeitszeitgesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Auch wenn bei Auszubildenden die Ausbildung im Vordergrund stehen sollte können Sie zu "Normalen" Arbeiten herangezogen werden, zumal dort auch vieles aus den individuellen Lehrplan vorkommen kann. Z.b. ein Verkäuferazubi an der Kasse.
Moin,
bei den 173 Std. handelt es sich doch um eine durchschnittliche monatliche Arbeitszeit, die auf´s Jahr hochgerechnet wird. Du wirst weiterhin Deine 40 Std/Wo arbeiten. In Monaten mit 20 Arbeitstagen sind es 160 Std. und in einem Monat in dem es 23 Arbeitstage gibt sind es eben 181 Std. die geleistet werden.
Dir ist hoffentlich bewusst, das es unterschiedlich viel Arbeitstage im Monat gibt. Je nachdem wie die Tage im Monat fallen sind es eben von 20 bis 23 Arbeitstage. Wenn Du diese aber in Wochen aufteilst, kommen immer 40 Std/Wo raus.
Du arbeitest 40 Stunden in der Woche. Von daher ist es richtig, dass da mehr Stunden raus kommen. Im Vertrag stehen doch sicher auch nicht 160 Stunden sonder 40 Stunden Woche, richtig?
@alarm67 danke für deine Antworten. Ich arbeite bereits seit drei Jahren in diesen Betrieb und bin seinen Lügen und Willkür satt. Nach der Ausbildung werde ich bzw. wir alle nicht mehr bei unserer Firma arbeiten wollen.
Unser Vorgesetzter meint, dass er ein Fehler gemacht hat in unseren Vertrag und wir von nun an 173 und mehr Arbeiten müssen und keine 160 Stunden wie bis her. Unser Vorgesetzter will auch, dass die Schulzeit der Berufsschule nicht in die 173 Stunden rein fließen lassen will
Das würde ja auch bedeuten, dass ihr jeden Monat 1-2 Tage zuhause bleibt. Ein Schultag mit mind. 6 Stunden entspricht einem Arbeitstag.
Schulzeit IST Arbeitszeit!
Hier mal eine Seite, lese Dich mal ein!
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Was gilt als Arbeitszeit
ich habe nochmals nachgelesen. Im Ausbildungsvertrag steht sowohl 40 Stunden pro Woche und 160 Stunden im Monat.
Das ist unüblich, da der Monat länger als 4 Wochen ist.
Das ist eine neue Info, dann zählt das von mir oben gesagte! Unklarheiten im Vertrag werden zu 99 % gegen den Arbeitgeber verwendet! Also ihr "könntet" auf 160 Stunden im Monat bestehen! Aber ihr solltet überlegen, ob ihr das tatsächlich macht, schließlich hat er a) recht und b) müsst ihr da ja weiterhin arbeiten/lernen!
Und auch ihr wollt zwischendurch auch mal was vom Arbeitgeber!
Und was ist nach der Lehre? Der ein oder andere hat vielleicht den Wunsch/die Hoffnung übernommen zu werden!
Alles Punkte, über die man zumindest nachdenken sollte!!!
richtig. Aber das Problem was ich bei dem Betrieb sehe ist, dass 173 Stunden im Monat, aufgrund der Schichtarbeit, nicht mach bar sind sondern es letztendlich auf 48 Stunden die Woche hinauslaufen wird.
Steht denn jetzt irgendwo 173 Stunden???
Ansonsten musst du 40 Stunden in der Woche arbeiten. Das können mal etwas mehr sein und dann in der nächsten Woche etwas weniger.
Im Ausbildungsvertrag steht eindeutig 40 Stunden die Woche. Das ist mit Unterschrift und Stempel der Firma und IHK abgesegnet worden. Darum Frage ich. Unsere Firma und wir Azubis arbeiten sowohl an Feiertagen als auch an Sonntagen sowie in Nachtschichten.