Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Wichtige Fragen zur Arbeitszeit ect.!

3 Antworten

Irgendwo musst Du ja eine Prüfung ablegen IHK oder wo anders, da solltest Du nachfragen. Kann mit Deinem Alter zusammenhängen. Du hast ja auch einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, was steht denn da?

DJaneGraefin 
Beitragsersteller
 22.06.2014, 03:51

Das ist ein standartisierter Vertrag, aber ich werde mal nachsehen, wenn ich zu Hause bin. Soweit ich weiß bin ich halt auf 25 Wochenstunden angestellt plus zwei volle Tage Berufsschule in der Woche. Soweit so gut. Vielen Dank erstmal

1) In der Ausbildungszeit, auch bei Volljährigkeit ist das alleinige Arbeiten in der Nachtschicht untersagt. Dies hat versicherungstechnische Gründe. 2) 48 Stunden 3) Minusstunden sind mit der maximalen Arbeitszeit zu verrechnen ( siehe Punkt 2 ) 4) Lass Dir einen Teil der Minusstunden mit den Wochenendstunden verrechnen. Zu Deiner Frage: Nein, keinesfalls w e i l Du AZUBI bist. Diese Unsitte hat sich im Zeitalter der ( Weg- ) Rationalisierung von Ausgleichsstunden eingeschlichen. Hier solltest Du genauestens Deinen Ausbildungsvertrag studieren. Du kannst den Versuch, wie bereits beschrieben, unternehmen, Deine Minusstunden darüber auszugleichen mit dem Hinweis auf Deine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden. Liebe Grüße

Meine Ausbildung zum HEP liegt noch gar nicht so lange zurück. Also als Auszubildende darfst du keine Nachtschichten alleine machen, es muss eine ausgebildete Fachkraft mit im Dienst sein. Bezüglich der zu arbeitenden Stunden - es gibt gesetzlich festgelegte Ruhezeiten zwischen Feierabend und Dienstbeginn. Die liegen bei 9 oder 10 Stunden, da müsstest du vorsichtshalber nochmal googeln. Ansonsten darfst du max. 10 Tage am Stück arbeiten, anschließend vier Tage frei. Mit den Überstunden bzw. Minusstunden ist es auch nicht rechtens. Spätestens bei 50 Minusstunden muss der Arbeitgeber reagieren und dich irgendwie wieder in Richtung Null bringen. Bei den Überstunden ist das so ähnlich, jedoch muss er hier schon bei 30 Überstunden reagieren.

DJaneGraefin 
Beitragsersteller
 22.06.2014, 03:48

Erstmal vielen Dank. die Frage 2. hab ich glaub nicht ganz verständlich verfasst. Meine Schicht beginnt Sa. Mittag um 12 Uhr und geht ohne Pause durch (Außer die Stunden dich ich schlafe) bis Mo. morgens um 07:30 Uhr. Kannst du mir sagen, ob das rechtens ist? (Und darf ich dich bitte fragen, was du kurz nach der Ausbildung jetzt so verdienst? Wenn du es nicht öffentlich schreiben willst vielleicht auch ne PN?)

Vielen Dank nochmal :)

Startrails  22.06.2014, 04:03
@DJaneGraefin

Nee, ist schon verständlich gestellt deine Frage, aber irgendwie schweifte ich ab:-)

Also 11 Stunden am Stück zu arbeiten wäre noch zulässig inkl. der gesetzlichen Pausen - ist zwar recht anstrengend, kann aber gerade im Pflegebereich schon durchaus mal vorkommen aufgrund irgendwelcher Vorkommnisse mit Bewohnern, aber das brauche ich dir ja nicht zu erklären. Selbst wenn du in dieser gesamten Zeit noch acht Stunden Pause hast, kommst du auf eine Arbeitszeit von 43,5 Stunden und das kann definitiv nicht rechtens sein. Müssen denn andere Kollegen auch so lange arbeiten? Weißt du da was?

Gehalt kann ich dir auch gerne nennen, dies aber bitte nur als PN. Die Durchschnitts-Gehälter kann man zwar ergoogeln, aber da ich mehr bkomme, möchte ich die genaue Summe nicht öffentlich nennen. Kannst mir also gerne ne Freundschaftsanfrage zusenden welche ich dann später annehmen werde - bin gerade noch auf Arbeit ;-)