Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Wichtige Fragen zur Arbeitszeit ect.!
Hätte ein paar wichtige Fragen zu meiner Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin.
Bin 32 Jahre alt und absolviere zur Zeit eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin in der Jugendhilfe in einer Wohngruppe für Jugendliche Jungs. Jetzt meine Fragen dazu:
Darf ich während der Ausbildung wirklich alleine Nachtschicht machen, ohne eine anwesende Fachkraft (Pädagoge ect.) Ich darf in der Nachtschicht schlafen und es werden mir von 22 bis 6 Uhr pro Stunde eine viertel Stunde berechnet.
Wie viele Stunden am Stück darf ich höchstens arbeiten? (Mein Blockwochenende geht von Sa. Mittag 12 Uhr, durch bis Mo. Früh 7:30 Uhr) Und das komplett alleine, ist das überhaupt rechtens?
Durch die Ferien sind die Jugendlichen oft bei ihrer Famile und so entstehen mir sehr viele Minusstunden. (Bin inzwischen bei fast 100)
Wochenenddienste werden nicht mehr oder weniger vergütet als die Zeit unter der Woche (kann es dran liegen, das ich Azubi bin?)
Bitte jetzt keine Moralpredigten von wegen ich soll meinen Chef fragen ect. Das hab ich schon hinter mir und komme auf kein richtiges Ergebnis. Auch bitte nicht an Rechtsanwalt ect. verweisen, auf die Idee bin ich auch schon gekommen. Einfach bitte antworten, wer ne Ahnung hat, danke :)
3 Antworten
Irgendwo musst Du ja eine Prüfung ablegen IHK oder wo anders, da solltest Du nachfragen. Kann mit Deinem Alter zusammenhängen. Du hast ja auch einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, was steht denn da?
Das ist ein standartisierter Vertrag, aber ich werde mal nachsehen, wenn ich zu Hause bin. Soweit ich weiß bin ich halt auf 25 Wochenstunden angestellt plus zwei volle Tage Berufsschule in der Woche. Soweit so gut. Vielen Dank erstmal
1) In der Ausbildungszeit, auch bei Volljährigkeit ist das alleinige Arbeiten in der Nachtschicht untersagt. Dies hat versicherungstechnische Gründe. 2) 48 Stunden 3) Minusstunden sind mit der maximalen Arbeitszeit zu verrechnen ( siehe Punkt 2 ) 4) Lass Dir einen Teil der Minusstunden mit den Wochenendstunden verrechnen. Zu Deiner Frage: Nein, keinesfalls w e i l Du AZUBI bist. Diese Unsitte hat sich im Zeitalter der ( Weg- ) Rationalisierung von Ausgleichsstunden eingeschlichen. Hier solltest Du genauestens Deinen Ausbildungsvertrag studieren. Du kannst den Versuch, wie bereits beschrieben, unternehmen, Deine Minusstunden darüber auszugleichen mit dem Hinweis auf Deine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden. Liebe Grüße
Meine Ausbildung zum HEP liegt noch gar nicht so lange zurück. Also als Auszubildende darfst du keine Nachtschichten alleine machen, es muss eine ausgebildete Fachkraft mit im Dienst sein. Bezüglich der zu arbeitenden Stunden - es gibt gesetzlich festgelegte Ruhezeiten zwischen Feierabend und Dienstbeginn. Die liegen bei 9 oder 10 Stunden, da müsstest du vorsichtshalber nochmal googeln. Ansonsten darfst du max. 10 Tage am Stück arbeiten, anschließend vier Tage frei. Mit den Überstunden bzw. Minusstunden ist es auch nicht rechtens. Spätestens bei 50 Minusstunden muss der Arbeitgeber reagieren und dich irgendwie wieder in Richtung Null bringen. Bei den Überstunden ist das so ähnlich, jedoch muss er hier schon bei 30 Überstunden reagieren.
Nee, ist schon verständlich gestellt deine Frage, aber irgendwie schweifte ich ab:-)
Also 11 Stunden am Stück zu arbeiten wäre noch zulässig inkl. der gesetzlichen Pausen - ist zwar recht anstrengend, kann aber gerade im Pflegebereich schon durchaus mal vorkommen aufgrund irgendwelcher Vorkommnisse mit Bewohnern, aber das brauche ich dir ja nicht zu erklären. Selbst wenn du in dieser gesamten Zeit noch acht Stunden Pause hast, kommst du auf eine Arbeitszeit von 43,5 Stunden und das kann definitiv nicht rechtens sein. Müssen denn andere Kollegen auch so lange arbeiten? Weißt du da was?
Gehalt kann ich dir auch gerne nennen, dies aber bitte nur als PN. Die Durchschnitts-Gehälter kann man zwar ergoogeln, aber da ich mehr bkomme, möchte ich die genaue Summe nicht öffentlich nennen. Kannst mir also gerne ne Freundschaftsanfrage zusenden welche ich dann später annehmen werde - bin gerade noch auf Arbeit ;-)
Erstmal vielen Dank. die Frage 2. hab ich glaub nicht ganz verständlich verfasst. Meine Schicht beginnt Sa. Mittag um 12 Uhr und geht ohne Pause durch (Außer die Stunden dich ich schlafe) bis Mo. morgens um 07:30 Uhr. Kannst du mir sagen, ob das rechtens ist? (Und darf ich dich bitte fragen, was du kurz nach der Ausbildung jetzt so verdienst? Wenn du es nicht öffentlich schreiben willst vielleicht auch ne PN?)
Vielen Dank nochmal :)