Rückzahlung von Gehalt nach Kündigung oder Nacharbeiten von Minusstunden?
Hallo, ich habe mein geringfügiges Arbeitsverhältnis ( 450€ Job ) per Mail am 28.07.2016 zum 31.07.2016 gekündigt. Am 09.09.2016 bekam ich Post von meinem ehemaligen Arbeitgeber. Aus dem Schreiben geht hervor, dass ich 21,14 Minusstunden auf meinem Stundenkonto habe, welche bereits bezahlt wurden. Ich soll nun entweder die Stunden abarbeiten oder den Negativsaldo zurückzahlen. Die Minusstunden gehen meiner Meinung nach nicht auf meine Konto, da vertraglich eine montaliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart ist, ich aber oft für weniger Stunden eingeteilt wurde. Ist es rechtens die Stunden nach Kündigung nachzuarbeiten? Falls nicht, muss ich den Negativsaldo zurückzahlen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
3 Antworten
Deine Kündigung ist zwar nicht Gesetz konform aber der AG scheint sie auch so anzunehmen. Das aber nur nebenbei.
Wenn pro Monat 40 Stunden vereinbart sind oder waren dann hat der AG diese auch zu bezahlen. Wenn er keine Arbeit bereitstellt ist das seine Sache. Der Lohn ist trotzdem fällig.
Da ist nix zurück zu zahlen.
Ich würde eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber versuchen.
Fakt ist, Deine Kündigung ist in der Form rechtsunwirksam. Für eine Kündigung ist immer die Schriftform vorgeschrieben.
Ohne gütliche Einigung könnte Euer Problem zu einem Rechtsstreit vor Gericht führen. Du könntest geltend machen, dass Dir bei Annahmeverzug des Arbeitgebers trotzdem Gehalt zusteht, ohne zur Nachleistung der Arbeit verpflichtet zu sein.
Dein Arbeitgeber könnte dagegen geltend machen, dass Du nicht zur Arbeit erschienen bist, deshalb keinen Anspruch auf Lohn/Gehalt hast und für den Arbeitsausfall über die Rückzahlung hinaus Schadenersatz fordern.
Weder das eine noch das andere, wenn der Arbeitgeber dich nicht einteilt hat er Pech gehabt.Einfach ignorieren! Unternehmerisches Risiko.