Genossenschaftsanteile als Verrechnung?

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Eine Verrechnung ist nicht zulässig. Das weil auf Genossenschaftsanteile nicht der Zugriff möglich ist, welcher auf Mieteneingänge bezogen normal nötig ist.

Es gibt da auch andere versagende Gründe, sich darauf hier einzulassen, bringt nichts.

Natuerlich nicht. Die Miete ist ja jeweils am Monatsanfang faellig, die Rueckzahlung der Genossenschaftsanteile aber erst nach der Kuendigung der Genossenschaftsmitgliedschaft und wahrscheinlich auch noch dem Abwarten einer anschliessenden Wartezeit. Das kann sich weit ueber ein Jahr hinziehen.

Verrechnen kann man aber nur mit bereits faelligen Forderungen.

ultikulti 
Beitragsersteller
 03.09.2011, 11:08

Vielen Dank..

Ich werde das so weitergeben.

Hallo, möglichen Nachmieter suchen. Zettel an den Supermarkt und Wohnung anbieten. Genossenschaftsanteile werden ausgezahlt, wen das Geschäftsjahr zu ende ist und dann eine Wartezeit von 12 Monaten. Das heißt, wenn du jetzt ausziehst und die Anteile kündigst, dann bekommst du die Anteile im Januar 2013 ausgezahlt. Das Geschäftsjahr geht immer vom 1.1. - 31.12. jeden Jahres.

Gruß Akiram55

Nein, das sind 2 Paar Schuhe.

Nein auf keinen Fall. es sind zwei verschiedene Sachen,genauso wie Mietrückstände nicht mit der Kaution verrechnet werden darf..

ultikulti 
Beitragsersteller
 03.09.2011, 12:43

Sie hat ja keine Mietrückstände.. sie will falls die fristlose kündigung nicht durchgeht... will sie die Anteile dafür verwenden das mit den Mieten zu verrechnen damit sie eher raus darf aus dem mietvertrag