wenn mieter fristlos kündigt,wie lange hat er dann zeit auszuziehen?
angenommen,ich kündige meine wohnung fristlos,wie lange habe ich dann zeit,bis ich tatsächlich aus der wohnung raus sein muss?muss es dann wirklich sofort sein,oder können es auch 2 monate sein,wenn die neue wohnung nicht sofort verfügbar ist?
12 Antworten
Fristlos = ohne Frist = sofort.
Fristlos kündigen kannst du nur bei einem Wichtigen Grund. Hier ist der entsprechende Gesetzestext:
§ 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
*(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,*
Die normale = gesetzliche Kündigung beträgt drei Monate. Kündigen kannst du bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats auf das darauf folgenden übernächste Monatsende.
Wenn du also heute kündigst, erfolgt die Kündigung zum 30.06.2010. Hättest du am 3.3. gekündigt, wäre die Kündigung noch zum 31.05. möglich
Der Begriff fristlos ist doch wohl für sich sprechend. Wie kann man denn fristlos kündigen, wenn man noch nicht einmal eine neue Wohnung hat. Wenn der Vermieter die FK anerkennt, hast Du zu verschwinden, und zwar schleunigst.
Im Prinzip kannst Du sofort ausziehen, mußt Dich jedoch an die Kündigungsfrist halten.
Beispiel:
Kündigungsfrist 3 Monate - ausziehen in neue Wohnung - 3 Monate für zwei Wohnungen zahlen.
Nö, schön daß Ihr mir auf die Sprünge geholfen habt.
Schwachsinn....wenn fristlos, dann fristlos
ja,dass ich nicht grundlos fristlos kündigen kann ist klar.klar ist auch der begriff "fristlos".ich dachte nur,dass es da vllt noch einen spielraum gibt.unsere wohnung ist wegen falscher einbauweise der fenster verschimmelt und die vermieter weigern sich,etwas zu unternehmen und schieben stattdessen alles auf uns.und da wir ein baby im haus haben,ist uns das natürlich zu gefährlich.aber sofort ausziehen können wir nicht,da wir noch keine wohnung haben.
Fristlos ist sofort raus.
du kannst deine Wohnung ohne triftigen Grund nicht fristlos kündigen! Ist nichts extra mit dem Vermieter schriftlich vereinbahrt, gilt ne gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten!
Hast Du die Frage nicht verstanden?