Mieter zahlt Miete nicht trotz Vergleich vor Gericht?

9 Antworten

Du wirst so keine großen Möglichkeiten haben auf die Schnelle etwas dagegen zu machen - macht aber nix, bzw. nicht viel !

Erkundige dich beim Anwalt oder beim Gericht nach dem dir zustehenden VERMIETER-PFANDRECHT - gerade im Hinblick auf das bereits bestehende Urteil.

Laß dabei aber den netten Mietnomaden bis zum gerichtlich festgelegten Termin sinnvollerweise sehr deutlich im Unklaren, drohe nicht mit Aktionen, jammere ruhig etwas rum wegen der Knete,

UND DANN schlage mit dem Gerichtsvollzieher zu, indem du ihm seine Wertgegenstände am Räumungstage direkt unterm Allerwertesten wegpfänden läßt.

Bedenke dabei, das der Marktwert meist recht niedrig ist - der ideelle Wert für den Schuldner aber meist WESENTLICH höher liegt. Checke vorher ab, welche Objekte für dich sinnvoll sind, ggf. mit ihm zustehenden billigem Ersatz pfändbar werden usw.

Der Anwalt kennt sich da garantiert GUT aus !

samsara1234 
Beitragsersteller
 20.03.2019, 15:11

Blöd nur, dass ich auf die Miete angewiesen bin. Der Typ macht das aus trotz, weil er einfach nicht ausziehen will - top Wohnung in top Lage und niedrige Mietkosten. Er hat sich aber bereits eine zweite Wohnung besorgt und pendelt aufgrund seiner Arbeit und ist nur am Wochenende hier in der Wohnung. Ich hoffe nur, dass er seine "wertvollen" Gegenstände noch hier hat, falls das funktioniert. Konto pfänden würde eher nicht klappen oder?

eccojohn  20.03.2019, 20:12
@samsara1234

Das müßtest du dann mit dem Anwalt und dem Gerichtsvollzieher abklären.Prinzipiell sollte das aber gehen, wenn er nicht zahlt und Kohle hat !

AchIchBins  20.03.2019, 23:57
@eccojohn

Zahlt er nicht, musst du auf jeden Fall sofort durch deinen Anwalt (oder auch selbst) den Mieter darauf hinweisen, dass du durch das ausbleiben der Miete dein Vermieterpfandrecht geltend machst und ihm ab sofort untersagt wird, "wertvolles" aus der Wohnung zu entfernen. Ich bin aber nicht sicher, ob du ihm dazu erstmal dann tatsächlich wegen Mietausfall kündigen musst, dein Anwalt weiß es aber.

Wieder zum Gericht gehen, melden das der Mieter sich nicht an den Vergleich hält und weiter klagen.

Früher oder später schmeißt ihn dann der Gerichtsvollzieher raus und zieht bei der Gelegenheit auch gleich Werte ein um die Schulden zu decken. Musst du dich halt weiter darum kümmern von alleine passiert da nichts.

samsara1234 
Beitragsersteller
 20.03.2019, 15:02

Der Anwalt meinte, man müsse dann jetzt versuchen die Schulden einzutreiben, was anscheinend schwierig sei, wenn der Mieter behauptet er habe kein Geld.
Optimal wäre es eigentlich, wenn man aufgrund von nicht Einhaltung des Vergleiches sofort räumen könnte. Wäre sowas evtl. möglich oder muss man den gegebenen Termin abwarten, auch wenn sich der Mieter nicht dran hält?

Ich hatte mal fast die selbe situation, der mieter wurde gekündigt (hat aber miete bezahl) und ist erst 9 monate nach kündigungsfrist ausgezogen, solange mussten wir eindfach warten.

Frag Deinen Rechtsanwalt einmal nach seiner Vermögenshaftpflicht.

Aus einem unwirksamen Räumungsvergleich ist keine Zwangsvollstreckung möglich.

Du mußt in einem solchen Fall das Ursprungsverfahren fortsetzen.

Vergiß nicht die inzwischen neu angelaufenen Unterkunftskosten.

samsara1234 
Beitragsersteller
 20.03.2019, 15:05

Warum ist der Vergleich unwirksam? Weil eine Partei sich nicht dran hält? Ich meinte, nach Ablauf der Frist wird zwangsgeräumt

DogDiego  20.03.2019, 16:27
@samsara1234

Du kennst den gerichtlichen Vergleich besser. Gibt es die drei Voraussetzungen also Titel, Klausel und Zustellung, dann kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden.

bis zu dem Termin wirst kaum was unternehmen können; per Gericht wird zu lange dauern.

Ist der Termin verstrichen- man beauftrage den GV; den Titel hast doch bereits in der Tasche

samsara1234 
Beitragsersteller
 20.03.2019, 15:04

Das ist wirklich zum Kotzen. Ich hoffe nur, dass ich die Mietschulden noch eintreiben kann..Der Mieter macht das aus trotz und will einfach nicht zahlen.

peterobm  20.03.2019, 15:10
@samsara1234

vermute, du kannst die Mietschulden wieder per Gericht einfordern

Die Kaution wird dafür nicht ausreichen; zumal die für etwaige Schäden durch den Mieter in der Wohnung gedacht sind …