Kann ich sofort ausziehen bei Schimmel (habe einen Säugling)?

10 Antworten

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Hallo,also wir haben schimmel in der wohnung(es liegt nicht an der lüftung/heizung,sondern an der wohnung ) ,

Sicher? Beweise?

Richtiges Lüften

http://lueftungsleitfaden.intern.ws/

kann ich nun direkt fristlos kündigen?

Kann sein, Kann nicht sein.

Die Gerichte (z.B. AG Köpenick, AZ: 17 C 475/00) bewerten Schimmelpilz als einen „erheblichen Mangel“, der zur Minderung berechtigt und gehen bei großflächigem Schimmelbefall zumeist von einer erheblichen Gesundheitsgefährdung aus, die Mieter/innen neben der Mietminderung zur fristlosen Kündigung berechtigt (z. B. AG Neukölln, AZ: 6 C 586/99).

Wann eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, richtet sich nach objektiven Maßstäben und ist nicht allgemein zu beantworten, sondern eine Frage des Einzelfalls.

Allein die Möglichkeit, dass sich auf Grund einer Schimmelpilzbildung Sporen in der Raumluft befinden, stellt noch keine konkrete Gesundheitsgefährdung dar und reicht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung nicht aus.

Voraussetzung für eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 1 BGB ist eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit.

Die Mieter/innen müssen darlegen und beweisen, dass festgestellte Schimmelpilze tatsächlich toxinbildend sind und dass sich toxische Stoffe in der Atemluft befinden. Ein einfaches ärztliches Attest, das ohne Laboruntersuchung erstellt ist, reicht hierzu nicht aus (KG, AZ: 8 U 124/02 ; AZ: 12 U 1493/00).

Der fristlosen Kündigung braucht in den Fällen erheblicher Gesundheitsgefährdung keine Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung vorausgehen. Die Mieter/innen müssen aber schriftlich unter Angabe des Grunds „Gesundheitsgefährdung“ kündigen und sollten auch darauf hinweisen, dass sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Richtiges oder falsches Wohnverhalten

Das Recht zur Minderung der Miete und zur Kündigung des Mietverhältnisses besteht nicht, wenn die Mieter/innen den Schaden, z. B. durch falsches Lüftungsverhalten, selbst verursacht haben. An das Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter/innen werden zum Teil sehr unterschiedliche Anforderungen gestellt. Einig sind sich die Gerichte jedoch darin, dass das Schrägstellen der Fenster (Kipplüftung) nicht genügt, da dabei kein nennenswerter Luftaustausch stattfindet. Es reiche jedoch, morgens und abends 20 bis 30 Minuten alle Fenster weit zu öffnen, was bei Frost durchaus schon eine Herausforderung darstellen kann. Es kann zwar von den Mietern, so das LG Berlin (AZ: 12 O 567/88), grundsätzlich nicht verlangt werden, ihre Heizungs- und Belüftungsgewohnheiten allein nach den wärmetechnischen Gegebenheiten der Mietwohnung einzurichten und die Mieter/innen schulden auch keine besondere „Klimapflege“ für ihre Wohnungen, meinte das LG Hamburg (AZ: 11 S 341/86), jedoch sei es nötig, in „zumutbarem“ Umfang zu lüften. Über die Auslegung, was „zumutbar“ ist, wird allerdings häufig gestritten. Das OLG Frankfurt (AZ: 19 U 7/99) beispielsweise ist der Auffassung, zwei- bis dreimaliges Querlüften für jeweils zehn Minuten am Tag sei ausreichend, sofern die Wohnung richtig beheizt würde. So meinte z. B. auch das LG Hamburg (AZ: 16 S 122/87), dass einer berufstätigen Mutter ein mehr als zweimaliges Lüften am Tag nicht zuzumuten sei. Auch das Lüften im Abstand von drei bis vier Stunden wurde als unzumutbar befunden (AG Bochum, AZ: 63 C 265/82).

könnten in eine neue wohnung ab nächsten monat aber normal besteht doch noch die kündigungsfrist,ist das in diesem fall anders?

Aha, da liegt der Hase im Pfeffer. Sie möchten keine dopptelte Miete zahlen, wie jeder, der umziehen will.

Wie es oben beschrieben steht, bei extremen Schimmelbefall ist eine fristlose Kündigung möglich, aber Sie dürfen den Schimmebefall nicht verursacht haben.

Um dieses zu beurteilen sollte ein Anwalt eingeschaltete werden, der entweder den Vermieter auffordert ein Gutachten zu erstellen, bzw. zu beweisen, dass es keine baulichen Mängel sind.

Eventuell kann man das Gesundheitsamt oder das Jugendamt um Hilfe bitten.

johnnymcmuff  13.06.2013, 14:14
johnnymcmuff  14.06.2013, 13:29
@johnnymcmuff

Sie sollten sehr schnell etwas unternehmen. Schimmel ist gerade für Kleinkinder sehr gefährlich.

Vollzeitmami125 
Beitragsersteller
 15.06.2013, 08:33
@johnnymcmuff

genau das is das problem.. die kleine hustet nachts andauernd und ich denke das liegt an dem schimmel,denn vorher hatte sie das nicht,e erkältung hat sie auch nicht.. und wie is das nun also bis nämlich das gutachten da wäre bis dahin wäre die frist eh fast vorbei und wir haben auch kein geld um so ein gutachten zu bezahlen..

Mieter können bei gesundheitsgefährdender Schimmelpilzbildung durch Feuchtigkeit das Mietverhältnis fristlos kündigen können.

Allerdings liefert nach einem Urteil des Landgerichts Mainz ein kleiner Schimmelfleck noch keinen fristlosen Kündigungsgrund. Die Begründung: Zwar ist es für eine fristlose Kündigung nicht nötig, dass es durch den Schimmel in der Wohnung zum Ausbruch einer Krankheit gekommen ist, doch die reine Vermutung einer Gesundheitsgefährdung ist als Kündigungsgrund nicht ausreichend. Damit verwehrte das Gericht einem Mieter das fristlose Kündigungsrecht, der befürchtete, dass stellenweise auftretender Schimmel an der Außenwand des Gebäudes allergische Reaktionen auslösen könnten.

Wenn der Krankheiten auslösende Schimmel leicht zu entfernen ist, muss der Mieter dem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, ohne dass der Vermieter seinen Pflichten nachgekommen ist, kann der Mieter fristlos kündigen. Außerdem hat der Mieter das Recht, auf Kosten des Vermieters eine Sanierung zur Schimmelentfernung durchführen zu lassen, wenn dieser der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt (Az: 3 T 102/97).

Jetzt hat das Landgericht Berlin entschieden, dass es Mietern nicht zuzumuten sei, das Mietverhältnis fortzusetzen, wenn der Schimmel in der Wohnung zu einer lebensgefährlichen Erkrankung führt (Az.: 65 S 345/07). Bei dem Fall waren Mutter und Tochter aufgrund des Schimmelpilzbefalls in der Wohnung lebensgefährlich an einer Lungenentzündung erkrankt.

Es kommt wirklich erstmal darauf an, die Ursache des Himmels festzustellen. Wenn sie genau wissen, dass das nicht an Ihrem Heizung-und Lüftungsverhalten liegt, dann müssen sie die Temperatur- und Feuchtigkeitswerte ihrer Wohnung kennen. Daraus könnten sie dann eventuelle Schlüsse ziehen.

Um aus der Wohnung Gesundheitlichen Gründen ausziehen zu können, ist zunächst erstmal ein Gutachten notwendig. Dieses Gutachten müsste beweisen, dass der Schimmel von der Wohnung kommt und dass dieser für sie oder Ihr Kind gesundheitsschädlich ist. Abgesehen einmal davon, dass dieses Gutachten selbst bezahlen müssten, werden sie keinen Gutachter finden, der Ihnen das bestätigt.

Inmitten bleibt also nichts weiter übrig, als normal zu kündigen, den Vermieter zur Mängelbeseitigung aufzufordern und gegebenenfalls das Gesundheitsamt zu informieren.

Nein, auch bei Schimmel kannst du nicht einfach fristlos kündigen. Erst solltest du dem Vermieter mitteilen, dass du Schimmel in der Wohnung hast und ihn bitten, dass er sich darum kümmert. Diese Möglichkeit sollteset du dem Vermieter einräumen. Es kann ja wirklich auch sein, dass du den Schimmel selbst verursacht hast.. Genauso gut kann es sein, dass der Vemieter den Schaden beseitigt...

http://www.mietrechtler-in.de/fristlose-kuendigung-wegen-schimmelpilzen.html?PHPSESSID=75923e3e951d95c5ffbc5d49f268bfcc

Nein.

Der Mangel muss dem Vermieter schriftlich angezeigt werden. Dann hat der Vermieter einen angemessenen Zeitraum in dem er den Mangel abstellen kann. Tut er dies nicht, kann man über Mietminderung oder Auszug nachdenken.

Ist auch eigentlich sinnvoll so, sonst könnte jeder, der mal schnell fristlos raus will seine Wohnung verschimmeln lassen.