Ex-Mieter rückt Schlüssel nicht raus, Wohnung ist aber leer - wann darf der Vermieter rein?

10 Antworten

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Dieses Problem ist gar nicht so selten.

Wichtig ist, dem Mieter eine Frist zu setzen.

Du kannst seine Sachen natürlich jederzeit "auf seine Kosten" irgendwo einlagern - allerdings kann es sein, daß Du trotzdem auf den Kosten sitzen bleibst. Du kannst ihm auch androhen, die Sachen in einer Garage einzulagern...

Wenn die Wohnung richtig leer ist und das Mietverhältnis definitiv beendet, kannst Du sicherlich ein neues Schloß einbauen am Ende der regulären Mietzeit und die Wohnung wieder nutzen.

Prinzipiell gehen alle Kosten, die Du dadurch hast, daß Du die Wohnung nicht weitervermieten kannst, zu Lasten des schweigsamen und unkooperativen Mieters. Das Problem ist immer nur, daß Du drankommen mußt. Generell wirst Du dann klagen müssen. Der Ausgang des Verfahrens wird mit 99% Wahrscheinlichkeit zu Deinen Gunsten sein. Dann hast Du hinterher einen Titel - aber noch lange kein Geld. Das ist das eigentliche Problem.

Gut für Dich in Deinem Fall: Wenn der Mieter zwei Monate lang keine Miete gezahlt hat, kannst Du ihm fristlos kündigen. Dann weißt Du wenigstens, zu wann das Mietverhältnis definitiv beendet ist.

Solange keine Kündigung vorliegt, gibt es auch keine Fristen. Entweder der mieter oder der Vermieter müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen. Und erst, wenn dieser Zeitpunkt feststeht kann man sagen, wann die Vermieter in die Wohnung dürfen. solange die Wohnung nicht gekündigt ist, gilt sie als ganz normal vermietet.

in dem beitrag wurde gesagt: eigentümer ist der vermieter. besitzer ist der mieter. daher hat der vermieter ganz schlechte karten

Wenn er schon Ex-Mieter ist, dann darf die Wohnung auch sofort weiter vermietet werden. Einfach Schloss austauschen. Die Rechnung dafür dem Ex-Mieter zu Lasten geben, fertig.

Habt ihr denn eurem Mieter nicht schriftlich gekündigt bzw. er Euch? So was kann man doch nicht mündlich machen - jedenfalls bei manchen Mietern nicht.

Habt ihr ihn schriftlich angemahnt, dass die Miete fehlt?

Teilt ihm schriftlich mit, dass er euch mitteilt - falls ihr das nicht wisst - zu wann er kündigen will bzw. hat und weiter, dass die Wohnung vor seinem Auszug abgenommen werden wird, zusammen mit ihm, um evtl. Schäden zu notieren sowie die Ablesewerte von Heizung/Wasser - falls Ablesegeräte vorhanden.

Wenn nicht, sofort mahnen und ggf. einen Mahnbescheid mit Vollstreckungsbescheid hinterher.

Lasst euch doch nicht so einschüchtern.

blindie 
Beitragsersteller
 14.01.2010, 11:28

Das ist in diesem Fall alles leichter gesagt als getan, ehrlich...

Man ist bei ihm einfach überhaupt nicht sicher, ob er nicht irgendwann komplett ausrastet und alles um sich herum kurz und klein schlägt. Und das wollen wir natürlich vermeiden, weil wir durchaus die Problematik von "dem Geld von Mietern hinterherrennen" aus anderen Fällen kennen... Wenn er das Bad zerstört, geht das logischerweise auf seine Kosten, aber ob ich das Geld trotzdem je wieder sehe??

Über die Jahre hinweg waren wir alle mal das Hass-Objekt Nr. 1, und inzwischen traut sich einfach keiner mehr, auch nur ein Gespräch mit ihm anzufangen - was er ja eh nie zulassen würde. Wenn man "Hallo" sagt, dreht er sich um und zieht die Tür zu. Auf Klingeln reagiert er nicht, Briefe verreisst er demonstrativ vor der Haustür in Stücke und lässt die Stücke liegen. In letzter Zeit haben wir also alles von einem Briefkasten in den anderen über den Umweg des Einschreibens schicken müssen :-).

Kündigen können wir ihm ja nicht einfach ohne Grund?! Grund wäre in dem Fall aktuell nur Eigenbedarf möglich, wobei er selbst dann noch eine Kündigungsfrist von 9 Monaten hätte. Sollte er nicht demnächst die Schlüssel abgeben und wir auch im Februar noch keine Miete haben, werden wir ihm dann fristlos kündigen wegen Mietverzugs...

guterwolf  14.01.2010, 13:39
@blindie

hat er denn Geld?

Ist natürlich schwierig, mit so Leuten legt man ich nicht gerne an, aber ich persönlich sehe auch nicht ein, dass diese Menschen machen können was sie sollen.

Dann warte bis Febr. und kündige fristlos, würde aber trotzdem über MB und VB versuchen mein Geld zu bekommen...