Bürgschaft bei Wohnungsgenossenschaft - wie funktioniert das?
Ich möchte eine Wohnung einer Wohnungsgenossenschaft mieten. Da ich Student bin möchten die Vermieter eine Bürgschaft der Eltern haben.
Nun zahle ich ja die Genossenschaftsanteile, wie sieht das bei der Bürgschaft aus?
Mir wurde gesagt, das Elternteil bürge in Höhe von 3 Kaltmieten, müssen diese auch wie die Genossenschaftsanteile sofort bei Anmietung dem Vermieter gezahlt werden, oder muss der Bürge nur dann zahlen, wenn ich es nicht könnte?
4 Antworten
Damit Du überhaupt eine Wohnung in einer Genossenschaft beziehen kannst, müssen erst die Anteile eingezahlt werden.
Da Du Student bist, möchte die Genossenschaft, zur Absicherung des laufenden Nutzungsentgeltes (Miete), eine Bürgschaft der Eltern haben - hierbei muß das Geld nicht einbezahlt werden.
Die Genossenschaft nimmt Deine Eltern dann in Anspruch, wenn Du das Nutzungsentgelt nicht zahlen würdest.
I. d. R. handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft - d. h. die Genossenschaft kann das Nutzungsentgelt sofort bei Deinen Eltern einfordern, ohne daß sie erst versuchen muß, bei Dir zu pfänden - das nennt man auch "Verzicht auf Vorausklage". Eine Bürgschaft kann auch betragsmäßig beschränkt werden.
Die Genossenschaft wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen, was Deine Eltern dann unterschreiben müssen.
- "Ich laß´den Freund Dir als Bürgen - ihn magst Du, entrinn ich, erwürgen."
Schiller "Die Bürgschaft"
Bei einer Mietbürgschaft hinterlegt der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bürgschaftsurkunde beim Vermieter, nicht wie oft üblich einen Geldbetrag. Das Geld kann er behalten. Eine Mietbürgschaft sichert den Vermieter gegen Mietschäden ab – als Alternative zur Barkaution.
Ausführliche Informationen findest du hier:
Viel Erfolg!Normal wird an den Bürgen gegangen, wenn du nicht zahlst, sonst nicht.
Aber dafür unbegrenzt.
Es kann sein, dass die was anderes meinen.
Normalerweise nicht, aber weil er eben "nur" 3 will, klingt das eher nach der Kaution.
Bei einer Genossenschaft gibt es keine Kaution - eine Bürgschaft kann betragsmäßig beschränkt werden.
3 Kaltmieten Bürgschaft? Das klingt eher nach einer Kaution.
Eine Bürgschaft ist (normalerweise) unbegrenzt.
Also ich habe online schon herausgefunden, dass es wohl echt viele verschiedene Arten von Bürgschaften gibt. Der Vermieter verlangt schönerweise "nur" höchstens 3 Kaltmieten.
Aber wenn man die nicht schon zu Beginn der Anmietung zahlen muss, ist das natürlicher klasse.
Danke :)