Was kann man gegen Doppelparker rechtlich gesehen tun?

8 Antworten

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Polizei rufen. Verstoß §1 STVO (die "Falschparker nehmen es billigend hin Dich evntl. zu nötigen) und vielleicht Nötigung (wegen des Gelächters)

Salue

Der Vermieter kassiert einen Mietzins für den Parkplatz und gewährleistet dafür, dass Du diesen auch nutzen kannst. Er hat die Verantwortung dafür, es ist seine Pflicht.

Ich bin selber Vermieter. Es lag an mir, ein öffentlich rechtliches Parkverbot zu organsieren und allenfalls Anzeige gegen das widerrechtliche Nutzen der Parkfläche zu stellen.

Informiere Deinen Vermieter schriftlich darüber, dass Du Deinen Parkplatz nicht nutzen kannst und er Dir allenfalls einen Parkplatz zuweisen soll, den Du vertragsgemäss uneingeschränkt benützen kannst. Du kannst ruhig einen Termin setzen.

Tellensohn

Ruf die Polizei.

seufzer33 
Beitragsersteller
 16.09.2010, 16:51

und was kann die Polizei denn tun? Das sind Zigeuner die da parken. Keine in Einführungszeichen, sondern wirklich Romana. Bis die Polizei überhaupt da ist, ist das Fahrzeug längst weggefahren, und ich stehe da mit den Kosten eines "falschen" Polizeieinsatzes, denk ich mal.

Trollhasser99  16.09.2010, 16:48

und die machen nichts, da es ein Privatgrundstück ist

Schild mit Abschleppen aufhängen und wer es missachtet wird abgeschlecppt.

Trollhasser99  16.09.2010, 16:47

toll und du bleibst auf den Kosten sitzen

dietmar632  16.09.2010, 16:50
@Trollhasser99

die Abschleppkosten zahlt immer der, der anruft und bekomsmt se nicht wieder

Häng dem ein schild ans Auto mit dem Hinweis, dass sollte sie nochmal fremde Parkplätze versperren du die Hausverwaltung einschaltest oder wenn das nichts bringt du die polizei oder den Abschleppdienst rufst. Würd noch ne kopie von einen Foto wo man sieht das du nicht oder nur mir Mühe in deinen Parkplatz kommst dazu hängen. Dann hast du auf jeden Fall auch schon mal einen Beweis. Dann bringt es ihm auch nichts wenn er dann schnell wegfährt.