Adresse von neue Wohnung oder von der aktuell gemietete Wohnung?
Hallo,
mein Freund hat eine Wohnung gefunden und möchte er das mieten. Beim KDU Formular Punkt 2 steht Anschrift der Unterkunft. Soll er die Anschrift von der jetztige gemietete Wohnung geben oder von der neue Wohnung?
6 Antworten
Diese Anlage ist nach meiner Kenntnis Teil des Antrags auf ALG 2 und kann mit einem Umzug eigentlich nichts zu tun haben.
Die neue Wohnung muß vom Jobcenter genehmigt werden, wofür jedoch nach meiner Kenntnis diese Anlage nicht erforderlich ist, sondern 'lediglich' das Wohnungsangebot, was alle erforderlichen Daten enthalten muß.
Da ich nicht genau weiß, für welchen Vorgang die Anlage eingereicht werden soll, gehe ich davon aus, daß die aktuelle Adresse anzugeben ist.
Oder zieht der Freund in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters um? In dem Fall könnte auch die neue Adresse gemeint sein. Allerdings müßte die Wohnung dann bereits angemietet und er dort offiziell gemeldet sein.
Daten betr. die neue Wohnung, für diese wird die Leistung (KdU) ja beantragt.
Du schreibst er möchte die Wohnung mieten. Das bedeutet, er hat es noch nicht oder?
Dann die Adresse eurer jetzigen, alten, Wohnung da du ja noch nicht weißt, ob ihr die neue auch bekommt.
Dann warscheinlich doch die neue Adresse, da das Jobcenter überprüfen möchte ob die Kosten nicht zu hoch sind, so würde ich das jetzt verstehen
Wenn er im Zuständigkeitsbereich seines Jobcenters umziehen möchte und keine finanziellen Nachteile haben möchte, dann sollte er beim Jobcenter erst einmal nur einen schriftlichen formlosen Antrag auf Übernahme der Kosten für Umzug und neue Miete stellen.
Er sollte dann vom möglichem Vermieter ein ausgefülltes Mietangebot in Kopie einreichen und abwarten was als Antwort vom Jobcenter kommt, also ob es bewilligt oder abgelehnt wird, denn im Regelfall ist für eine Bewilligung ein wichtiger Grund notwendig.
Der Umzug darf zwar nicht verweigert werden, aber wohl die Kostenübernahme für den Umzug und dann eine möglich höhere Warmmiete, dann würde es max. die alte bisher bewilligte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete geben.
logischerweise sollte das die mögliche /geplante adresse sein ,mit beschreibung ,
seine derzeitige ist ja hinreichent bekannt !
er möchte in einer neue Wohnung umziehen und er bekommt Hilfe vom Jobcenter und bevor er umzieht muss dieses Formular ausfüllen und dann Jobcenter entscheidet ob das Jobcenter für den die miete zahlt