Fahrrad auf gemieteten Autoabstellplatz abstellen erlaubt?
Hey Community,
Ist es erlaubt, sein Fahrrad auf den eigenen Außenstellplatz (auf dem PKW Parkplatz) abzustellen, wenn der Parkplatz als Außenstellplatz mit im Mietvertrag steht?
9 Antworten
Wenn man kein Auto hat, auf jeden Fall. Ist es aber so, dass der Vermieter weiß, dass der Mieter ein Auto hat, das aber irgendwo abgestellt wird, nur nicht auf dem speziell dafür vorgesehenen Stellplatz, kann es sein, dass er berechtigterweise interveniert.
Zu jedem Wohngebäude neueren Datums sind soundsoviele Stellplätze auszuweisen. Wenn diese dann gebaut und nur noch zweckentfremdet genutzt werden, kann es sein, dass die Hausverwaltung oder Vermieter die Mieter anweisen, die Stellplätze auch in der vorgesehenen Weise zu nutzen.
Steht aber zwischendurch das Auto irgendwo an der Straße und stattdessen das Fahrrad auf dem Stellplatz, kann wirklich niemand was sagen.
Oder noch vorbildlicher: Das Auto wurde in einer eigens dafür angemieteten Garage (ganz anderer Vermieter) abgestellt, um es zu schützen und nun nutzt man den Stellplatz als Fahrradabstellplatz, kann sicher niemand was dagegen haben.
Danke für die Auszeichnung. Ach ja, wenn jemand irgendwie meckern sollte, dass das Fahrrad schließlich kein Kraftfahrzeug wäre, schnallst Du eine Akku-Atrappe auf den Gepäckträger oder an den Rahmen ;-)
So wie im Mietvertrag der Wohnung sicher stehen wird, dass du diese nicht als Lagerhalle benutzen darfst wird für den Stellplatz wohl auch eine Verwendung vorgegeben sein.
Das kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn der gemietete Stellplatz ausdrücklich nur für Pkw vorgesehen ist, dann nicht. Gibe es dort keine Einschränkungen, dann ja.
Klar kannst du das. Steht denn im Mietvertrag „ausdrücklich für PKW“?
Wenn es dein angemieteter Stellplatz ist, schon