Mieter beschwert sich weil Garage zu eng ist und möchte Rechtlich vorgehen?!?!?
Hallo leute, ich kenne mich damit nicht wirklich mit dem rechtlichen aus deswegen frage Ich.
- Habe einen Garagen- / Stellplatz zu vermieten und da habe Ich nun einen Mieter gefunden der fährt einen Audi A7. Er parkt Ordnungsgemäß auf seinem Nummerierten Platz sogar noch mit paar Cm Abstand zur Mittellinie, nun zum Problem: daneben ist noch ein Stellplatz und dort beschwert sich eine Frau der es zu Eng ist zum aussteigen und versucht mit allen Mitteln das Ich den Audi A7 typen kündige, meine Frage lautet kann Sie da was machen rechtlich gesehen, solange er richtig parkt? Schaut euch bitte das Foto an: https://share-your-photo.com/058a367110 Bin für jede Antwort dankbar.
Grüße
10 Antworten
Sie kann ihren Stellplatz wie gewohnt nutzen, wenn sie vor dem Audi A7 kommt. Dann hat vielleicht der Audi-Fahrer ein Problem und am nächsten Tag ist er vielleicht wieder im Vorteil.
Beide könnten nun klagen, dass ihnen ein Stellplatz vermietet wurde, den sie aber häufig nicht nutzen können, obwohl jeder, der einparkt, richtig einparkt. Sie können Dich aber nicht verklagen, denn sie könnten jederzeit den Stellplatz kündigen, wenn ihnen das zu teuer kommt und zu lästig ist, dass sie ihn in mindestens der Hälfte der Zeit nicht nutzen können.
Jeder von beiden könnte das Problem auch dadurch lösen, dass er/sie dickes Auto verkauft und dünneres anschafft.
Für jeden von beiden gilt, dass sie vor Anmietung die Möglichkeit hatten, sich von der Breite und Länge des Stellplatzes und sonstiger Gegebenheiten, wie z. B. Duplex, überzeugen konnten. Dennoch haben sie gemietet und wenn sich jetzt raus stellt, dass es eben nicht vernünftig möglich ist, die Garage zu nutzen, können sie eigentlich nur kündigen, denn dass sie sich deswegen ein anderes Auto anschaffen, ist eher nicht zu erwarten.
Du hast nur einen Stellplatz vermietet. Wenn es der Dame nicht passt, dann muss sie ihn halt kündigen.
Lasse sie klagen und lehne dich beruhigt zurück.
Wenn beide richtig parken, gibt es keinen Grund zur Klage
Ich glaube das muss man Aussitzen. Lass sie doch zum RA gehen und dann mal abwarten was der schreibt.
Der Duplex Parker entspricht den Regeln der Technik und Sicherheit.
Was du checken kannst ist, die zugelassene Länge und Fahrzeugbreite vom Duplex. Ist der A7 da drinnen, dann Ciao Bella.
Mit so einem Stellplatz hat man kein Eigentum erworben das man Einzäunen dürfte usw. Es ist konstruktiv erforderlich zum Ein/Aussteigen auch auf den Nachbar-Stellplatz treten zu dürfen.
Wenn der Duplex in beiden Richtungen erlaubt ist (steht drauf wenn nicht) und der Platz ist der Dame zu eng, dann rückwärts auf den Duplex.
Genau, wenn die Dame rückwärts einparkt ist das Problem beseitigt. Beide haben in der Mitte dann genügend Platz zum Aussteigen. Wahrscheinlich kann sie das aber gar nicht, denn sie müsste dann nur nach Spiegel fahren.
Verstehe ich nicht, Deine Mieter kann doch parken. Was hat er mit denen zu tun, die nicht können?