Mietwagen, Kaution, Vorsteuer?

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Das ist richtig - die Kaution für einen Mietwagen ist nicht steuerbar im Rahmen der Umsatzsteuer, da kein Leistungsaustausch vorliegt, denn die Kaution wird nicht für die Nutzungsüberlassung als solche hinterlegt.

Daher kann der Unternehmer, sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist, die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Daraus folgt, daß ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer nur den Nettobetrag mit der Kaution verrechnen kann (sonst kassiert er ja doppelt).

Hanshallo 
Beitragsersteller
 30.08.2021, 11:41

Hi! Ich bin’s nochmal zu o.g. Vorgang. Ich bräuchte bitte nochmal deine Einschätzung. Die ausgestellte Reparaturrechnung beläuft sich auf 1.116,81€ NETTO. Davon sind 212,19€ Umsatzsteuer, somit 1.329€ BRUTTO. Einbehalten von der Kaution wurden die 1.329€ Brutto.

Somit schulden sie mir wie beschrieben noch die 212,19€.

Nun ist es so, dass meine Versicherung kulanzhalber 500€ von dem Schaden übernommen hat und direkt an mich überwiesen hat. Dies habe ich in einem Gespräch mit dem Vermieter erwähnt. Nun erhalte ich heute eine Erstattung vom Vermieter in Höhe von 79,83€ (das sind 19% von den 500€ von der Versicherung).

Das ist doch so nicht korrekt, oder? Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun, oder liege ich da falsch?

Viele Grüße & Danke für deine Unterstützung!

DerSchopenhauer  31.08.2021, 17:44
@Hanshallo

Da habe ich jetzt auch keine Meinung zu - es gibt verschiedene Kostellationen die möglich sind in solchen Fällen - aber wie es aussieht hast DU ja jetzt doch keinen Nachteil mehr (durch die 500 € der Versicherung + 79,83 €) - dann würde ich das so als erledigt ansehen...

Hanshallo 
Beitragsersteller
 11.08.2021, 17:11

Tausend Dank, du hast es absolut plausibel erläutert! 👍🏻

Du musst doch den Bruttobetrag zahlen, oder nicht...