Was ist ein zumutbarer Fahrrad Abstellplatz?
Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, indem auch mein Vermieter wohnt. Mein Problem ist das ich nicht weiß wo ich meine zwei Fahrräder abstellen soll.
Es gibt einen Fahrradstellplatz, doch um diesen zu erreichen müsste ich jedes mal mein Fahrrad eine enge Treppe hoch und runter tragen. Außerdem ist dieser Platz nicht ausreichend überdacht, so das nicht alle Fahrräder die dort stehen vor Regen geschützt sind.
Kellerräume gibt es zwar, ich habe aber keinen gemietet, wäre wahrscheinlich auch nicht möglich.
Ich habe gelesen das ein Vermieter einen zumutbaren Fahrrad Abstellplatz zur Verfügung stellen muss.
Meine Frage ist jetzt: Ist dieser Stellplatz zumutbar? Ich habe keine Definition gefunden was in diesem Fall zumutbar wäre.
Mein Vermieter sagt ich dürfte auf dem beschriebenen Stellplatz nur ein Fahrrad abstellen? Ist das rechtlich ok? Darf ich dann mein zweites Fahrrad (Kaufpreis 800Euro) in der Wohnung abstellen, wenn ich natürlich nichts verschmutze beim hochtragen.
Danke.
Gruß Steffen
4 Antworten
du darfst nicht nur dein 2. fahhrad in die wohnung mitnehmen, sondern auch dein 1. und dein 3. meinetwegen auch dein 5. usw... sofern die Freundin das mitmachht...
ne freundin von mir hat auch 2 ihrer 3 räder regelmässig mit in der wohnung...
das problem sehe ich weniger in der verschmutzung. die ist, sofern man nicht mit dem mtb vorher in der Matsche unterwegs war, zu vernachlässigen, sondern viel mehr darin, dass du aufpassen solltest, nicht treppengeländer und türen zu verschammorireren, wenn du den drahtesel hoch wuchtest...
ich unterstelle jetzt einfach mal, dass eines deiner beiden räder ein rennrad ist. wenn ja, dann würde ich das mit hoch nehmen. da ist es unwarscheinlicher, dass der Lenker aneckt...
lg, Anna
Danke. Dann wäre das schon mal geklärt. Das ich weder etwas verschmutzen oder beschädigen darf ist ja klar. Es handelt sich um ein Trekkingrad und das Treppenhaus ist relativ breit, sollte also kein Problem sein.
Häufig enthalten Hausordnungen ein uneingeschränktes Verbot des Abstellens von Fahrrädern auf Vorplätzen, Gängen im Hausflur und Treppen. Eine solche Klausel ist aber jedenfalls dann unwirksam, wenn der Vermieter keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit für Fahrräder schafft. Zulässig ist aber ein in der Hausordnung angeordnetes Verbot keine Fahrräder im Hausflur/Treppenhaus abzustellen (LG Hannover - Urteil v. 17.10. 2005 - 20 S 39/05).
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fahrrad.htm
--> Hab ich das falsch verstanden? Mein Vermieter verbietet es das Fahrrad auf dem Hof abzustellen, eine Begründung hat er keine.
Hab ich das falsch verstanden?
Ja, das hast Du falsch verstanden, das besagt nur, dass ein solches generelles Verbot in der Hausordnung unwirksam ist, nicht jedoch, dass er dafür einen bestimmten Platz mit bestimmten Eigenschaften oder überhaupt irgendeinen Platz zur Verfügung stellen muss, und schon gar nicht für mehrere Fahrräder pro Mieter...
Mein Vermieter verbietet es das Fahrrad auf dem Hof abzustellen, eine Begründung hat er keine.
Das darf er auch und braucht er auch nicht. Er darf es nur eben nicht überall generell per Hausordnung verbieten, mehr ist damit nicht ausgesagt...
Wie unten bereits steht, darf er Dir im Normalfall nicht verbieten, das Rad mit in die Wohnung zu nehmen...
Ich habe gelesen das ein Vermieter einen zumutbaren Fahrrad Abstellplatz zur Verfügung stellen muss.
Da hast Du falsch gelesen...
Die restlichen Fragen erübrigen sich damit
Siehe unter Deinem Beitrag...
Ich habe gelesen das ein Vermieter einen zumutbaren Fahrrad Abstellplatz zur Verfügung stellen muss.
Schön für Dich. Dann druck es Dir aus und lass es rahmen. Mehr ist es nämlich nicht wert.
Häufig enthalten Hausordnungen ein uneingeschränktes Verbot des Abstellens von Fahrrädern auf Vorplätzen, Gängen im Hausflur und Treppen. Eine solche Klausel ist aber jedenfalls dann unwirksam, wenn der Vermieter keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit für Fahrräder schafft. Zulässig ist aber ein in der Hausordnung angeordnetes Verbot keine Fahrräder im Hausflur/Treppenhaus abzustellen (LG Hannover - Urteil v. 17.10. 2005 - 20 S 39/05).
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fahrrad.htm
--> Hab ich das falsch verstanden? Mein Vermieter verbietet es das Fahrrad auf dem Hof abzustellen, eine Begründung hat er keine.