Gehört ein Haus zum Nachlass, wenn das Grundstück mir gehört?
Hallo, meiner Mutter gehört ein Grundstück alleine (wurde ihr vor 20 Jahren geschenkt). Meine Eltern haben gemeinsam darauf ein Haus gebaut (nur Mutter steht im Grundbuch). Es gibt keine weiteres Vermögen oder Schulden.
Mein Vater ist gestorben und nun stellt sich die Frage, ob das Haus bzw. die hälfte des Hauses (Wert) zum Vermögen/Nachlass meines Vaters gehört ? Von dieser hälfte, würden wieder 50% die Ehefrau erben, die andere hälfte die Kinder - richtig?
Wenn dem so ist, wie stellt man den Wert eines alten Hauses OHNE Grundstück fest ? Bzw. was muss meine Mutter auf die Frage des Nachlassgerichtes antworten, ob Vermögen vorhanden ist....
Es geht hierbei um die Ermittlung eine Pflichtanteilanspruches.
Danke
Bernhard
5 Antworten
Alles was mit dem Grund und Boden fest verbunden ist, gehört dem Eigentümer des Grund und Bodens. § 94 BGB. Nach Deinem Sachverhalt also alles der Mutter.
Das wäre der Fall, wenn Eure Mutter gestorben wäre.
Aber der Vater ist gestorben, er vererbt sein Eigentum. Was das auch sein mag, aber ein Anteil am Haus ist es nicht.
Ich vermute Du meinst soetwas wie den Zugewinn, der bei einer Scheidung fällig wäre. Trifft hier nicht zu.
Ja, muss man deutlich unterscheiden: bei Scheidung hätte man was zu rechnen gehabt, aber bei Erbe nicht.
ich würde hier einen Notar zur rate ziehen, habe das oft selbst erlebt das wenn es um das liebe geld geht gibt es früher / später immer ärger daher jemand vom Fach ranlassen.
gerichte entscheiden dann oft 50/50 wenn es keine andere (schnelle lösung gibt9)
Es gehört alles deiner Mutter, egal wie viel Geld dein Vater in das Haus investiert hat. Erst wenn deine Mutter verstirbt ergibt sich die Frage nach einem Erbteil. Da ändert auch deine 50 -50 Idee nichts dran. Die würde nur greifen, wäre dein Vater im Grundbuch eingetragen gewesen.
Kommt auf den Grundbucheintrag an. Wenn dort nur deine Mutter steht, gehörte dem Vater gar nix, kein müder Krümel Kalk am Haus. Damit stellt sich die Wertfrage nicht mehr.
Vielen Dank für die Antwort - das wäre das Wunschszenario :-)
Sorry wenn ich Frage, ist diese Antwort rechtlich korrekt - oder nur Deine Meinung ?
Denn die landläufige Meinung ist hier 50/50 geteilt !
Vielen Dank !
Ja, ist so. Dein Vater hätte sich mit eintragen lassen sollen, wenn ihm was gehören soll. :)
Ein Aussenstehender kann Dir diese Frage nicht beantworten. Lege einem Notar alle Unterlagen vor...er kann Dir helfen!
Hallo wfwbinder, vielen Dank für die Antwort. Die Frage nach dem Eigentum stellt sich nicht, dass ist klar.
Die Frage ist, muss eine Anteiliger Wert des Hauses in den Nachlass eingerechnet werden ?
Gruß
Bernhard