Kann man ein Grundstück vom Staat kaufen?
Wir haben ein Grundstück zur Hälfte stehe ich im Grundbuch, zur anderen Hälfte eine Erbengemeinschaft. Es schlagen alle aus, dann gehört das Grundstück dem Staat. Kann ich es vom Staat zurückkaufen? Oder meinen Anteil an den Staat abgeben?
5 Antworten
Wenn die Erbengemeinschaft bereits im Grundbuch steht, ist keine Ausschlagung erfolgt und kann auch nicht mehr erfolgen. Aber ja, man kann auch vom Land, Bund und Gemeinde Grundstücke erwerben.
Ich glaube nicht, dass der Fragesteller ohne Gegenleistung einfach sein Eigentum aufgeben möchte. Generell sind Fälle der Eigentumsaufgabe extrem selten.
Das ist soweit richtig - aber man kann auch auf sein Eigentum verzichten. Dann wird als Eigentümer "Herrenlos" eingetragen.
Ja man kann ein Grundstück von Staat erwerben. Dem Fiskus des Landes steht nach § 928 Abs. 2 BGB ein Aneignungrecht zu. Sofern das Land von diesem Recht noch keinen Gebrauch gemacht hat, kann der Erwerb durch Abtretung des Aneignungsrechtes erfolgen. Die Zuständigkeit hierfür ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Häufig ist die Vermögensabteilung der Oberfinanzdirketion zuständig.
§ 928Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus
(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben
werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber
erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.
(2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem
Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt
das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch
eintragen lässt.
Natürlich kannst du das.
Der Staat, als juristische Person, ist ein Geschäftspartner wie jeder andere auch. Auf andere Regeln darf er sich nur berufen, wo das im Interesse der Allgemeinheit unbedingt notwendingt ist. Ob so ein Fall gegeben ist, können Betroffene jederzeit auf dem normalen Rechtsweg überprüfen lassen.
Wenn der Staat das Grundstück verkaufen möchte, kannst du ein Grundstück vom Staat kaufen. Da du bereits Anteilseigner bist, hast du auf den anderen Anteil ein Vorkaufsrecht. Der Staat kann es also nicht an irgendjemanden verkaufen, sondern muss zuerst dir den Kauf anbieten.
Umgekehrt ist es genauso. Du kannst nicht an irgendjemanden verkaufen, zuerst hat der andere Anteilseigner (Staat) das Vorkaufsrecht auf deinen Anteil.
Ja, nur schade, dass es hier a) nicht um die Veräußerung eines Erbteils geht und b) er einen Miteigentumsanteil zur Hälfte hält und die Erbengemeinschaft den anderen. Und daher ist meine Aussage richtig, dass es innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft kein allgemeines Vorkaufsrecht gibt.
Gehen wir einmal davon aus, dass es sich hier um eine Erbengemeinschaft handelt. Das Vorkaufsrecht der Miterben ist in § 2034 BGB geregelt:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 2034 Vorkaufsrecht gegenüber dem Verkäufer
(1) Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt.
(2) Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate. Das Vorkaufsrecht ist vererblich.
Sie können den Teil vom Fiskus erwerben. Ihren eigenen Teil könnten Sie zwar anbieten, aber genausogut das Eigentum daran zur Aufgabe erklären.
Wie kommst du auf die Idee, dass der andere Miteigentümer ein Vorkaufsrecht hätte? Dem ist nicht so. Lediglich die Gemeinde könnte ein Vorkaufsrecht aus öffentlich-rechtlichen Gründen haben.