Erbrecht Haus auf den Philippinen
Hallo, ich brauche dringend Hilfe. Meine Mutter hat auf den Philippinen damals von ihrem Geld ein Haus für ihre Mutter gebaut. Damals wurde somit auch der Name meiner Oma als Eigentümer eingetragen. Als sie gestorben ist, hat sie das Haus an meine Mutter und die Halbschwester meiner Mutter vererbt. Die Halbschwester ist jetzt vor 10 Jahren allerdings auch gestorben. Wem gehört jetzt das Haus? Meiner Mutter allein oder gehört die andere Hälfte dem Adoptivkind ihrer Halbschwester?
Über Hilfestellung bin ich sehr dankbar.
7 Antworten
Es gilt da philippinisches Erbrecht, das mir nicht bekannt ist Bei uns würde die Erbfolge so ausschauen, dass die eine Hälfte Deine Mutter, die andere Hälfte das Adoptivkind ihrer verstorbenen Halbschwester erben würde.
wen juckt dort die deutsche Rechtslage?
Hallo (mabuhay)
das Haus gehört demjenigen welcher der Titel für das Haus besitzt
Erbrecht usw.. zählt nicht, es muss vor dem Tode schon schriftlich festgesetzt werden wer im Falle des Todes der Titel bekommt.
Meiner Mutter allein
wenn sie den Titel besitzt und sie einen philippinischen Reisepass ihr Eigen nennen darf gehört das Haus ihr alleine
Wichtig ist tatsächlich die Antwort auf die Frage ob es einen Titel für das Grundstück gibt auf dem das Haus steht, dann weiterhin was für eine Art von Titel. Gibt es einen Titel wird das Haus in der Familie weitervererbt, haben die Kinder der Verstorbenen also ein Anrecht auf das Eigentum an dem Titel. Die Aussage von Ginatilan, dass Erbrecht nicht zählt, ist nicht korrekt. Auch auf den Philippinen gibt es Erbrecht.
Selbst ohne Titel können die Erben das Eigentum des Grundstücks beanspruchen und einen Titel beantragen. Die Erfolgsaussichten dafür sind hoch.
Was für ein Titel bitte? Und wieso sollte Erbrecht bei einem Todesfall nicht "zählen"? Wann denn dann?
Dazu müsste man das Philippinische Erbrecht kennen und wissen ob z.B. Testamente vorlagen.
Sehr wahrscheidnlich besteht aber ein Miteigentum der Erben der Halbschwester.
Wenn es finanziell sinnvoll ist solle ein Anwalt vor Ort beauftragt werden der die Rechtslage auch mit den dortigen behörden klären kann und z.B. in Unterlagen/Grundbücher einsicht nimmt.
Hallo nochmal,
erstmal vielen Dank für die rege Unterhaltung. Also meine Mutter hat leider nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft und lebt in Deutschland. Meine Cousine (also das Adoptivkind der Schwester meiner Mutter ) ebenfalls.
Damals hat nur meine Oma ein Testament geschrieben, welches besagt, dass meine Mutter und die Halbschwester das Haus erben. Die Halbschwester meiner Mutter hat, als sie gestorben ist, kein Testament hinterlassen.
Ich glaube nicht, dass du hier einen Fachkundigen für philippinisches Erbrecht finden wirst, welches mit höchster Wahrscheinlichkeit Anwendung findet. Nach dem deutschen Erbrecht wäre jedoch das Adoptivkind Alleinerbe geworden, sofern keine anderen Abkömmlinge oder ein Ehegatte vorhanden ist.
Ich glaube nicht, dass du hier einen Fachkundigen für philippinisches Erbrecht finden wirst,
ich besitze ein Grundstück und ein Haus auf den Inseln, kenne mich also sehr gut aus damit
(sorry, nicht ich (habe zwar alles bezahlt) sondern meine philippinische Frau, ich als Ausländer darf da unten kein Eigentum besitzen:-))
Das käme nun daruf an, welche Staatsangehörigkeit die Beteiligten hätten, die deutsche, phlippinische, eine phllipinische unter Beibehaltung der ehemals deutschen, eine deutsch-phillipinische und wo deren jeweiliger Lebensmittelpunkt läge
G imager761
Ihre Mutter wäre nach deutscher gesetzlicher Erbfolge ausgeschlossen, da ein Erbe erster Ordnung (Adoptivkind) vorhanden ist.