Erbangelegenheit unter Geschwistern/Stiefgeschwistern?
Hallo zusammen,
es geht um eine Erbangelegenheit! Als mein Stiefvater vor ca. 3 Jahren starb, erbte mein Stiefbruder (sein leiblicher Sohn) und meine Mutter jeweils zur Hälfte das Haus, das auf den namen meines Stiefvaters lief. Meine Mutter verkaufte das Haus meinem Stiefbruder, der jetzt dort mit seiner Familie lebt. Mein leiblicher, anderer Bruder und ich wurden lediglich informiert, nicht mal gefragt....wir wurden mit 2.000 Euro jeweils "abgespeist." , quasi mundtot gemacht. Da meine Mutter meinen Stiefbruder, der richtig gut Kohle hat, ständig finanziell übervorteilt (Reisen bezahlt etc..) und ich alleinerziehend mit drei Kindern bin, ärgere ich mich sehr darüber...Ist es richtig, dass ich und mein anderer Bruder bei dem Verkauf unseren Erbteil (1/3 jeweils aus meiner Mutters Erbe) hätten uns auszahlen lassen können? Mein Stiefbruder hat uns mit dem Kauf des Hauses doch um unseren Erbteil gebracht, oder sehe ich das falsch?
4 Antworten
deine mutter lebt doch noch, also hast ihr keinerlei recht auf das erbe eurer mutter.
da es dein stiefvater ist udn ich geh davon aus, das er dich nicht adoptiert hat, bist du bei seinem tod auch kein erbe gewesen und damit haben die anderen euch freiwillig 200 euro gegeben, obwohl sie es nicht mussten
Ihr seid ja mit dem Verstorbenen gar nicht verwandt - oder hat er Euch adoptiert? In dem Fall bekommt ihr auch kein Erbe. Was Deine Mutter mit ihrem Besitz macht ist ihre Sache. Sie ist nicht verpflichtet mit ihren leiblichen Kindern zu teilen.
Das siehst du falsch. Dein Erbteil rechnet sich nach dem was deine Mutter einmal zurück lässt. Sie darf ihr Geld verprassen wie sie will. Allerdings wird sich dein Halbbruder einen Abzug am Erbe gefallen lasen müssen, wenn er wirklich grosse Geschenke bekommen hat.
Ich stolpere aber über den Begriff Stiefbruder, ihr könnt nur Stiefkinder sein, wenn der Mann eurer Mutter euch adoptiert hat. Das scheint aber nach diesem Erbgang nicht so zu sein.
Somit wurdet ihr nicht mit 2000.- abgespeist sondern beschenkt. Also dankbar sein.
Gerne ! :-)
Nach dem Erbrecht haben Stiefkinder keinen gesetzlichen Erbanspruch, sofern in einem Testament nichts anderes festgelegt wurde.
Es geht um den Erbteil meiner Mutter! Falls sie ablebt, erben doch alle drei Kinder..
eben, sie ist noch nicht tot.
das was ihr erbt, ist das, was sie am todestag besitzt und nicht vorher.
ausser man hat dann das gefühl, das mehr besitz vorhanden war, dann wird aber geprüft, was es für kontobewegungen war und ähnliches, um zu verfolgen, wo der besitz hinkam.
allenfalls könnte es sein, das bei der beschenkten person dann die schnekungen besteuert werden, mehr aber nicht.
wenn du dich benachteiligst fühlst, sprech es bei deiner mutter an.
das wird aber nicht unbedingt dafür sorgen, das du dann beschenkt wirst
Ich habe es angesprochen und es wird von ihr bestritten...ich habe selbst drei Kinder, bei denen ich zusehe, dass ich sie gleichhalte. Ich kann schwer damit umgehen, wenn ich ehrlich bin, es lastet arg auf unserer Mutter-Tochter-Beziehung, hast Du noch einen Rat?
Nein, er wollte uns adoptieren damals. Als meine Mutter dann aber schwanger war, hat er es nicht getan... Danke für Deine Antwort!