Gibt die Bank Auskunft über Kontostand des Erblassers ohne Erbschein?
Hallo.
Wir haben beim Notar einen Erbscheinsantrag gestellt und darüber eine notarielle Urkunde erhalten. So wie ich das sehe, ist das noch nicht der richtige Erbschein.
Nun müssen wir dem Nachlassgericht durch ein Nachlassverzeichnis über den genauen Wert & Schulden des Verbleibs Auskunft geben. Bargeld, Wertgegenstände, Firmen, Grundstücke, Konten, usw.
So weit ich das verstanden habe, müssen wir erst das Nachlassverzeichnis einreichen, aus dem danach die Gebühren für den Erbschein berechnet und dann der Erbschein ausgestellt werden kann. Richtig? Den muss ich doch mit Sicherheit erst bezahlen.
Nun sagt die Bank aber: Auskunft über den Kontostand/ Kontoauszüge und so weiter gibt es nur, wenn wir bereits mit dem Erbschein antanzen.
Wie soll ich denn dem Nachlassgericht Auskunft über das Vermögen, u.a. den Kontostand, geben, wenn ich die Auskunft nur mit dem Erbschein bekomme, für den ich aber überhaupt erst die Info brauche?
Ich blicke da nicht durch. Der Notar, bei dem wir es beantragt haben, hat uns auch nichts weiter erklärt ("Na halt einfach ausfüllen"), die Bank kann auch nichts weiter sagen und das Nachlassgericht hat Personalmangel und sowieso keinen Plan (Wir sollen doch bitte beim Notar fragen). Da kann ja irgendwas nicht richtig herum sein.
Wo ist mein Denkfehler?
5 Antworten
Üblicherweise bei der Bank ohne Erbschein keine Auskunft. Hält dich aber nicht davon an, dass Wertverzeichnis soweit auszufüllen, wie jetzt bekannt mit dem Hinweis, dass noch Informationen fehlen. Diese lieferst du nach, sobald bekannt.
Mag sein, dass es hier nach den Ländern Unterschiede gibt, aber bei uns kam die Rechnung zum Erbschein erst Wochen nach dem Erbschein.
Kontostände kann man aber auch durch Sichten der Unterlagen ermitteln.
Beantrage einen Erbschein bei Nachlaßgericht und gebe dort an, dass der Wert dir nicht bekannt ist, da du ohne Erbschein keine Auskunft bekommst.
Hat denn keiner eine Vollmacht über die Bankkonten?
Ein Anwalt nimmt nur unnötig Gebühren und macht auch nicht mehr.
Nein, niemand hat/te eine Vollmacht.
die erbschaftsteuer wird ja erst fällig wenn erbe angenommen wird ihr braucht erst mal den erbschein
(Wir sollen doch bitte beim Notar fragen)
Dann man das doch.
Die Erteilung des Erbscheins hängt nicht von der Mitteilung des Wertes oder der Bezahlung der Rechnung ab. Damit kann der Wert nachgereicht werden.
Der Antrag wurde beim Nachlassgericht und nicht beim Notar gestellt. Der Notar hat den Antrag lediglich aufgenommen.