Wer zahlt Notarkosten für Haus überschreiben nach Trennung/ Scheidung?
Meine Noch-Ehefrau und ich haben sich einvernehmlich getrennt, der Scheidungstermin steht fest. Wir haben das gemeinsam gekaufte Haus schätzen lassen, dieser Wert von Haus und Grundstück, und die Summe des gemeinsam (zum weiteren Ausbau ehemals geplant) angesparten Vermögens zusammenadiert. Von dieser Gesamtsumme steht jedem die Hälfte zu.
Das angesparte Barvermögen ist fast genau so viel wie der Wert von Haus und Grundstück.
Da meine Noch- Ehefrau Haus und Grundstück nicht behalten wollte, hat sie das ganze Bargeld erhalten, (ist jetzt eine echt gute Partie :-), ich möchte mir Ihren Anteil von Haus und Grundstück beim Notar im Grundbuch eintragen lassen.
Wer trägt die Notarkosten?
Ursprünglich war vereinbart, die Notarkosten gemeinsam, jeder zur Hälfte zu bezahlen, Ihre Scheidungsanwältin meinte aber, beim Hausverkauf trägt der Käufer die gesamten Notarkosten. Ich habe leider keinen eigenen Anwalt, (€) :-( allein dafür lohnen sich sicher auch nicht die horrenden Anwaltskosten. Die Notarin, legt sich natürlich nicht fest, meint aber es sei Abmachungssache, es wäre fair, wenn beide gemeinsam die Notarkosten tragen.
Es ist ja kein Verkauf,im eigentlichen Sinne, da mir das alles ja auch zur Hälfte gehört.
Hat jemand Erfahrung in solchen Fällen, wie wird üblicherweise verfahren, oder gibt es gesetzliche Regelungen?
Vielen Dank schon mal für die Mühe!
2 Antworten
Ich geh mal davon aus das du deiner noch -Partnerin das Geld bereits gegeben hast, dass war mit Sicherheit der schlechtere Weg, du hättest erst das Haus übertragen und sie mit die Kosten Tragen lassen sollen und dann hätte Sie das Geld bekommen. Aber du hast schon Recht, dass Haus kaufst du ja nicht, denn Deine Noch -Frau bekommt ja auch das von dir mit eingebrachte & verdiente Geld, wenn du gemein sein würdest könntest du es zurück verlangen, es würde sich alles hinaus zögern. Sprich einfach nochmal mit Ihr und unterbreite Ihr einfach diese Idee der Rückfordeung des Geldes schau einfach wie sie Reagiert, dass was sie tut ist ungerecht - "Es ist genau genommen ein Tausch = Sie deine Geldhälfte Du ihre Haushälfte". Deine Noch - Frau sollte eine eigene Meinung haben, sie ist doch wohl Alt genug. Es gibt doch bei Gericht auch ne kostenlose Rechtsberatung, man kann sich dort auch nen Schein holen für derartige Beratungen.
Lass dich nicht unterkriegen und kämpfe um dein Recht, ihr Verhalten ist mehr als unfair.
Eines kannst du mir glauben, die Anwälte tun immer das was sie von ihren Mandanten gesagt oder zugespielt bekommen, ich weis das so genau, weil es vor einigen Jahren auch bei meinem EX so war, seine Anwältin stellte Forderungen das konnte sie nur tun weil er sie informierte und genau so läuft es auch bei euch ab.
Es ist son Rechtsberatungsschein der einen Wert hat, aber da kannst du dich bei Gericht erkundigen.
Ich wünsche dir von Herzen alles Gute und das es auch für dich Positiv ausgeht, Lg emico
Die Kosten sollte man sich teilen, wenn man sich gütlich geeinigt habt. Sie bekommt das Geld, du das Haus. Dafür muss sie dann auch was tun. Sonst trägt sicherlich der Käufer die Kosten, aber in dem Fall..........
Das klingt ja gut für mich, ursprünglich war es ja auch so vereinbart, aber die Anwältin meiner Noch- Ehefrau ist recht bissig, deshalb wäre ich froh, wenn ich ein paar gute Argumente, oder Vergleichsfälle anführen könnte.
Falls da jemand noch eine Idee dazu hat, immer gern! :-)
Also,ich war inzwischen beim Anwalt zur Beratung, der hat empfohlen, daß die Kosten für den Notarvertrag usw. geteilt werden sollen, ich ledeglich allein die Kosten für die Eintragung im Grundbuch zu tragen habe, mit dieser Regelung haben sich meine Noch- Ehefrau und deren Anwältin einverstanden erklärt. Zusätzlich kommt noch in den Notarvertrag, daß es eine Vermögensübertragung im Rahmen der Eheauflösung ist (wegen der Grunderwebssteuer, in in diesem Fall wohl nicht fällig würde), und daß mit der Ausgleichzahlung die Vermögensaufteilung abgeschlossen ist. Das gibt die Sicherheit für beide Beteiligten, daß nicht im Nachhinein irgendwelcher Streit diesbezüglich vom Zaun gebrochen werden kann.
Ich danke Allen für die guten Hinweise und hoffe daß auch andere Leser davon profitieren können.
Vielen Dank, Ja genau genommen ist es ein Tausch, ich fände das Teilen der anfallenden Kosten auch mehr fair, als diese allein zu tragen. Ich will nur nicht, daß mir später irgend wer vorwerfen kann, meine Noch- Ehefrau über den Tisch gezogen zu haben, so wie deren Anwältin es indirekt tut.
Ich habe Ihr diese eben nochmal so geschrieben, mal sehen was dabei herauskommt.
Nach dem geplanten Notarvertrag hat sie insgesamt noch 8000 Euro von mir zu bekommen (Rest aus dem ehemals gemeinsamen Gesamtvermögen), wenn ich dies nachweislich bezahlt habe, wird Sie aus dem Grundbuch gestrichen. Lt. dem Vertragsentwurf muß ich diese Summe spätestens bis zum 31.12.2015 bezahlen, meine Noch- Ehefrau hat sich damit einverstanden erklärt. Ich denke, daß das dann insgesamt schon fair ist.
Ob ich so eine kostenlose Rechtsberatung bekomme, da werde ich mich wohl noch einmal erkundigen.