Was muß man im Testament aufzählen?
Ist es beim Verfassen eines Testaments wichtig, alles genau aufzuzählen, was zur Erbmasse gehört?
Oder genügt es, wenn man schreibt "Mein gesamtes Vermögen bzw. mein gesamtes Eigentum in Form von Geld, Immobilien und Sachwerten"? Muß man auch genau angeben, bei welcher Bank man wieviel Geld angelegt hat oder findet das Nachlassgericht dies selbst heraus?
Angenommen, man hinterlegt das Testament bei einer Vertrauensperson (die man selbst zum Dank dafür auch bedenkt), wohin müsste sich diese dann ggf. wenden, um das Erbe antreten zu können? An das Nachlassgericht?
Ein Testament muß ja nicht zwingend notariell beglaubigt sein, aber falls man das tun und es bei einem Notar hinterlegen möchte, mit welchen Kosten ist dann zu rechnen?
3 Antworten
Sehr schwieriges Thema. Da wärst Du tatsächlich bei einem Notar am besten aufgehoben, der macht es "wasserdicht". Die Kosten orientieren sich nach der Erbmasse.
Nach meinem Kenntnisstand (der nicht unbedingt aktuell bzw. richtig sein muss), kann man ein Erbe immer nur im Ganzen vererben. Beispiel: Ich vererbe alles was mir gehört an den Tierschutzbund. Möchtest Du dein Erbe aufteilen, musst Du trotzdem einen Haupterben nennen, aber dann aufteilen. Beispiel: Mein Erbe geht an den Tierschutzbund, aber an Herrn Michl Maier, geb. a. 01.01.1990 vermache ich mein Auto und 10.000 €.
Das was Du vom Haupterbe abzweigst, muss dann ganz genau aufgezählt sein. Natürlich immer zu beachten sind Pflichtteilsansprüche von Angehörigen - Kinder, Ehegatte, Eltern....
Ein eigenes Testament muss komplett per Hand geschrieben sein, Ort und Datum enthalten - ein Computerausdruck der "nur" unterschrieben ist, gilt nichts. Man kann soweit ich weis ein Testament auch am Nachlassgericht hinterlegen.
Am Besten ist aber immer sich beraten zu lassen! Vielleicht beim Verbraucherschutzbund oder ein Beratungsgespräch beim Notar.
Als Wert für die Kostenberechnung wird das aktuelle Aktivvermögen zugrunde gelegt. Was sich später beim Erbfall in der Erbmasse befinden wird, kann man ja bei Erstellung eines Testamentes oder eines Erbvertrages noch garnicht sagen.
Die Notargebühren sind vom Gesetzgeber so vorgesehen (GNotKG) und zwar gerade deshalb, damit sich jeder die Beurkundung leisten kann. Je höher das eigene Vermögen, desto höher auch die Gebühr. Kleines Vermögen, kleinere Gebühr.
Beim Notar zu flunkern, nützt allerdings nichts. Der hat meist so viel Erfahrung, dass er es merkt.
Trotzdem erklärt das für mich noch nicht ganz, warum ein Notar bei einem großen Vermögen mehr Geld für die Erstellung eines Testamentes verlangen darf.
Er macht doch immer dieselbe Arbeit, egal wie vermögend der Erblasser ist.
Und wo liegt da eigentlich die Obergrenze?
Wenn der Notar bei einem Millionenerbe 4- oder 5-stellige Gebühren ansetzen kann, wieviel könnte er dann ansetzen, wenn es um Milliarden ginge? Etwa eine Gebühr im Millionenbereich? Oder ist das irgendwo mal gedeckelt?
Und wo liegt die Untergrenze bzw. was ist das Mininum, was ein Notar verlangen darf bei einer kleinen Erbschaft?
Natürlich genügt es, die Gesamtheit des im Erbfall vorhandenen Vermögens zu benennen.
Überleg doch mal, wenn du noch 10, gar 20 Jahre lebst, was von den derzeitigen Sachwerten wird es dann noch geben? Auto Bj. 2000, DVD-Player, Orientteppich?
Das Nachlassgericht ermittelt weder Nachlässe noch Erben. Für die Erben oder den Vertrauten wäre ein Aufstellung aller Konten, Nachlasswerte, Kaufbelege, Versicherungspolicen usw. hilfreich - natürlich nur dann, wenn man die alljährlich aktualisiert und ihm nur sagt, wo er die Unterlagen im Erbfall als Erster findet :-O
Ggf. in dessen Obhut in verschlossenem Umschlag gegeben, den man alljährlich zur Berichtigung zurückverlangt und aktualisiert wieder verschlossen erneut übergibt.
Ein Notarielles Testament kostet nur unnötig Gebühren und hätte den Nachteil, dass man es nur von einem Notar ändern könnte, was erneute Gebühren verursacht. Die richten sich nach Geschäfstwert derzeitigen Nachlassvermögens, bei Immobilienbesitz wären sie locker vierstellig.
Zweckmäßiger wäre es, das eigene, vollständig handschriftlich verfasste und eigenhändig unterschriebene Testament (nicht nötig, aber sinnvoll mit Datum der Errichtung) beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung zu geben. Dort würde es im Erbfall dann amtlich eröffnet und den Begünstigten wie gesetzl. Erben (Kinder, Ehagatte) in Kopie zur Kenntnis gegeben.
Dafür bekommt man einen Hinterlegungsschein, mit dem man es lebzeitig jederzeit entnehmen könnte. Das kostet peanuts, je nach BL und NLG einen niedrig zweistelligen Eurobetrag.
G imager761
Na ich hoffe doch mal sehr, daß ich noch 10 oder 20 Jahre lebe.
Bin ja noch nicht so alt.
Aber man kann ja auch unverhofft z.B. durch einen Autounfall oder dergleichen das Zeitliche segnen und dafür würde ich eben gerne vorsorgen.
Deine Hinweise sind aber ganz hilfreich, vielen Dank!
Oder genügt es, wenn man schreibt "Mein gesamtes Vermögen bzw. mein
gesamtes Eigentum in Form von Geld, Immobilien und Sachwerten"? Muß man
auch genau angeben, bei welcher Bank man wieviel Geld angelegt hat oder
findet das Nachlassgericht dies selbst heraus?
Wenn es nur um die Erbeinsetzung geht, müssen keine konkreten Werte aufgezählt werden. Das müsstest du nur, wenn du z.B. Vermächtnisse anordnest. Das Nachlassgericht hat nicht die Aufgabe, den vorhandenen Nachlass zu erforschen.
Angenommen, man hinterlegt das Testament bei einer Vertrauensperson (die
man selbst zum Dank dafür auch bedenkt), wohin müsste sich diese dann
ggf. wenden, um das Erbe antreten zu können? An das Nachlassgericht?
Es gibt kein formelles "Erbe antreten". Man wird Erbe mit dem Erbfall. Bis die Ausschlagungsfrist abgelaufen bzw. die Erbschaft endgültig angenommen wurde, befindet sich das Ganze aber noch quasi in einer Art Schwebezustand. Will man sich gerichtlich bescheinigen lassen, dass man auch tatsächlich Erbe ist, kann man beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Dieser genießt öffentlichen Glauben.
Ein Testament muß ja nicht zwingend notariell beglaubigt sein, aber
falls man das tun und es bei einem Notar hinterlegen möchte, mit welchen
Kosten ist dann zu rechnen?
Zumindest die Beurkundungskosten hängen vom Wert ab. Die Hinterlegungskosten sind meine ich pauschalisiert und relativ günstig.
Ok, nur was ich persönlich nicht korrekt finde, ist die Kostenstaffelung beim Notar nach Erbmasse.
Macht es für den Aufwand eines Notars einen Unterschied, ob er ein Testament über eine Erbschaft in Höhe von 1 Million oder nur in Höhe von 10000 Euro verfassen bzw. verwalten muß, wenn ansonsten alles identisch wäre?
Insofern finde ich es nicht richtig, den Erblasser einer größeren Erbschaft stärker zu belasten, nur weil die Erbmasse an sich größer ist.
Die Gebühren sollten sich vielmehr danach richten, wie kompliziert die Verteilung des Erbes ist bzw. nach dem effektiven Aufwand des Notars.
Warum ist das nicht so?