Grundstücksteilung in Erbengemeinschaft?
Moin. Moin!
Meine Schwester und ich haben gerade von unserer verstorbenen Mutter eine Doppelhaushälfte mit Grundstück und Geldbestände z.B. eine ausgezahlte Lebensversicherung und Bankguthaben) geerbt. Vor dem Tod unserer Mutter haben wir uns mit ihr schon die Zeit nach Ihrem Ableben unterhalten. Grundsätzlich hat sie sich gewünscht, dass meine Schwester das Haus bekommt und ich das Geld. Zusätzlich sollte ich ein Baurecht auf dem Grundstück erhalten.
Leider konnte dies vor dem Tod unserer Mutter nicht mehr durch ein Testament festgehalten werden. Allerdings sind meine Schwester und ich uns an sich einig: Mit dem geerbten Geld soll die Hypothek (ca. 60.000 Euro) vom Haus abgelöst werden. Danach soll meine Schwester in der Doppelhaushälfte wohnen bleiben bzw. diese überschrieben bekommen. Ich hingegen möchte 50% des Grundstücks behalten. Die anderen 50% soll meine Schwester bekommen genauso wie die darauf befindliche Doppelhaushälfte, welche ich ihr gerne überlasse, denn ich soll den "Rest des Geldes" (ca. 50.000 €) erhalten.
Meine Schwester soll aber meine Grundstückshälfte bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich mein Baurecht in Anspruch nehme, das gesamte Grundstück frei nutzen können und wir möchten es vorher nicht teilen lassen.
Nun komme ich auch zu meiner Frage: Wie können wir das am besten angehen und dabei die Kosten einer Grundstücksteilung umgehen? Wie kommt man das ganze ins Grundbuch und wie wird das ganze fair und ohne großartige Kosten gelöst?
Hat meine Schwester Nachteile, wenn sie beispielsweise das Haus als Sicherheit angeben möchte (z.b. bei Krediten), es gehört ihr ja schließlich alleine.. nur mir soll das Grundstück halt zur Hälfte mitgehören. Ich bin langsam überfragt..!
Wert des gesamten Grundbesitzes (ca. 100.000 Euro).
Ich freue mich auf zahlreiche Antworten!
9 Antworten
das Haus und den Grund darunter kann man nicht trennen. Das wäre auch schlimm.
Ihr benötigt einen Notar der euch das alles umsetzt und euch berät. Ohne geht es nicht.
Es ist gefährlich wenn dir 50% gehören- Wenn es ärger gibt oder irgend etwas passiert, dann kannst du mit deinen 50% nichts anfangen.
Ihr solltet alles sauber trennen. Haus und Grundanteil für deine Schwester und deinen Anteil. So ist jeder autark.
Verträge werden für die schlechte Zeiten geschrieben
Eine schöne und sinnige Antwort!
Das Eigentum am Grundstück und dem darauf befindlichen Gebäude lässt sich nicht trennen. Wer Grundstückseigentümer ist, ist auch gleichzeitig Eigentümer der Doppelhaushälfte.
Derzeit seid ihr Eigentümer dieses Grundstücks in Erbengemeinschaft. Mit einem Erbteilungsvertrag könntet ihr euch das Grundstück in Bruchteilsgemeinschaft je zur Hälfte auflassen. Das Recht deiner Schwester, das gesamte Grundstück bis zu einem gewissen Zeitpunkt nutzen zu können, kann man ohne Probleme schuldrechtlich festhalten. Im Grundbuch das angemessen dinglich abzusichern wird schwer, aber lässt sich auch konstruieren. Hierzu kann euch euer Notar beraten, den ihr sowieso aufsuchen müsst. Die entstehenden Kosten lassen sich also kaum beeinflussen.
Hat meine Schwester Nachteile, wenn sie beispielsweise das Haus als
Sicherheit angeben möchte (z.b. bei Krediten), es gehört ihr ja
schließlich alleine.. nur mir soll das Grundstück halt zur Hälfte
mitgehören.
Bleibst du hälftiger Miteigentümer, dann musst du bei Grundpfandrechtsbestellungen zu Gunsten von Banken mitwirken. Denn die Bank will ein Pfandrecht am gesamten Grundstück. Aber wenn du damit einverstanden bist, ist das kein Problem.
Für Änderungen / Eintragungen im Grundbuch benötigt Ihr sowieso einen Notar (Formvorschrift). Sinnvollerweise geht Ihr zu einem Notar, der auch gleichzeitig Rechtsanwalt ist. Er kann Euch hier nicht nur notariell, sondern auch rechtlich beraten.
Gegenfrage: Ist dein beabsichtiger Bauplatz, die noch nicht vorhandene andere Doppelhaushälfte? Dann macht es nämlich in meinen Augen keinen Sinn jetzt vor den Messungskosten der Teilung zurück zu schrecken. Es ist viel Geld, aber die Hoffnung darauf , dass es irgendwann günstiger wird, ist sehr unrealistisch bis aussichtslos. Falls dies der Fall ist, wären alle anderen Möglichkeiten für mich unnötig investiertes Geld. Dann ist es am günstigsten jetzt teilen, Schwester bekommt Haus, du Bauplatz und bis du baust machst du einen Pachtvertrag mit deiner Schwester. Willst du doch nicht bauen, kannst du den Bauplatz verkaufen oder wieder deiner Schwester schenken. So habt ihr einen sauberen, finanziell leicht zu entwirrenden Schnitt.
Plan B 1:Es geht um eine "Hinterhofbebauung". Bevor ich nun Geld in ein mögliches notarielles Konstrukt stecke, würde ich das Geld in eine Bauvoranfrage investieren. Eventuell hat sich der Rest dann bereits erledigt.
Plan B 2 : B1 war erfolgreich, ihr seid euch einig, deine Baupläne sind zeitlich noch nicht konkretisiert, wann und ob überhaupt. Einen Erbschein benötigt ihr für die Berichtigung des Grundbuches auf eurer beiden Namen. Dann ist rechtlich jedem von euch die Hälftes des Wertes von Grundstück plus Haus. Ihr könntet eure Pläne, Absichten gegenseitige Zusagen in einem privatschriflichen Vertrag festhalten und beide unterschreiben. Das kann gut gehen, solange ihr euch nicht streitet. Für alle Eintragungen im Grundbuch werden dann immer eure beiden Unterschriften benötigt, auch wenn zB nur deine Schwester Darlehensnehmer ist. Für Steuerschulden haftet ihr gemeinsam. Es wird kompliziert, wenn einer von euch bereits verheiratet mit Kindern ist und stirbt. Es wird sehr heikel, wenn ihr euch streitet. Es wird kritisch, wenn deine Schwester den Kredit nicht mehr abzahlen kann. Hier sind noch viele Risiken , die man ohne Einblick in die Gesamtsituation nicht abschätzen kann. Nur eine Möglichkeit, keine Empfehlung.
.... bei so einem geringen Wert wird es keine zwei Grundstücke geben können, fürchte ich.
Ist es denn laut Baurecht überhaupt möglich zu bebauen?
Viel Kraft in dieser schweren Zeit und zwingend sollte aus meiner Sicht ein Notar eingebunden werden. Spielt das Finanzamt mit?