Gehört die Balkonbeleuchtung zur Ausstattung der mietw?

5 Antworten

Wenn es bei Übernahme der Wohnung eine Leuchte auf dem Balkon gab, die funktionsfähig angeschlossen war, hättet Ihr ein Anrecht darauf, das sie funktioniert.

Da sie aber mit entsprechendem Kommentar des Vermieters abgeklemmt war, habt Ihr nun kein Anrecht darauf. Lasst doch mal einen Elektriker die Sache checken. Vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit, eine Lampe funktionsfähig zu installieren.

Den Vermieter bitte schriftlich per Einwurfeinschreiben über den Mangel in Kenntnis setzen und eine Frist von 10 Werktagen zur Beseitigung setzen. Für den Fall des Verzuges dabei gleich mitteilen, dass du selbst dann eine Fachfirma mit der Behebung beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Zunächst würde ich von einer Mietminderung absehen und abwarten. Wenn sich der Vermieter aber stur stellt, würde ich mindern für die Zeit ab Info taggenau bis zur Behebung. Quote 2%.

Wenn ihr mit dem wissen, dass die Lampe nicht angeschlossen ist, eingezogen seid, nein!

Dann ist das kein Mangel, der euch zu irgendwas berechtigt.

Es sei denn, es wurde vorher was anderes besprochen, was ihr auch beweisen könnt.

Dureab 
Beitragsersteller
 11.04.2018, 22:17

Bei Abschluss des Mietvertrages befand sich da eine funktionierende Lampe. Während wir renoviert haben, wurde parallel die Elektrizität erneuert durch Handwerker (vom Vermieter beauftragt). Diese haben dann im Zuge dessen das Kabel abgeknipst.

Wenn eine Beleuchtungsmöglichkeit bei Bezug der Wohnung vorhanden war, ist es Pflicht des Vermieters, diese funktionstüchtig zu erhalten.

Was der V. da von Norm redet ist Unsinn.

Ein Balkon beinhaltet nicht automatisch eine Beleuchtung.

HonestWitch  13.04.2018, 11:20

Wenn die Beleuchtung nicht im Mietvertrag seht, hat der Vormieter sie wahrscheinlich in Eigenregie mangelhaft angebracht.

Der Vermieter wird den Mangel beseitigen, indem er die Lampe abbaut.

albatros  13.04.2018, 11:12
Sie war aber ursprünglich vorhanden. Durch die Unterbrechung der Leitung ist nun ein Mangel entstanden der Praktisch eine Mietminderung bewirken darf.

Den Vermieter bitte schriftlich per Einwurfeinschreiben über den Mangel in Kenntnis setzen und eine Frist von 10 Werktagen zur Beseitigung setzen. Für den Fall des Verzuges dabei gleich mitteilen, dass du selbst dann eine Fachfirma mit der Behebung beauftragen  und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Zunächst würde ich von einer Mietminderung absehen und abwarten. Wenn sich der Vermieter aber stur stellt, würde ich mindern für die Zeit ab Info taggenau bis zur Behebung. Quote 2%.