Muss ich hinnehmen, dass die Eigentümergemeinschaft das Haus verrotten lässt, wenn ich Einzige bin, die Interesse daran zeigt den Wert zu erhalten?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

... also hat der Verwalter einfach so in die Kasse gegriffen und dies könnte eine Straftat sein. Rüge also die nächste Hausgeldabrechnung und binde ein ggf.die Staatsanwaltschaft. Die Damen und Herren prüfen doch gerne und kostenfrei, ob hier vorgegangen werden muß.

Und wenn Dir Beschlüsse nicht gefallen, kann doch ein jeder diesen Vorgang durch das zuständige Gericht angreifen. Wo bitte gibt es denn da ein Problem?

Jeder einzelne Eigentümer kann die Entlassung eines Verwalters fordern, wenn das persönliche Vertrauensverhältnis nicht (mehr) vorhanden ist.

Vielleicht warten die ME nur darauf, sie wissen schon, der andere macht nichts, oder?

Zu prüfen gilt es m.E. auch, ob hier wegen der Lampen nicht eine bauliche Veränderung vorgenommen wurde.

Viel Glück.


nova2015 
Beitragsersteller
 27.11.2016, 01:08

Hallo Schleudermaxe, ich danke dir.

du hast das treffend ausgedrückt, aber ich habe das so noch gar nicht betrachtet:
"hat der Verwalter einfach so in die Kasse gegriffen und dies könnte eine Straftat sein"

Welche Möglichkeit habe ich denn die Entlassung des Verwalters zu fordern, wenn die andern Eigentümer ihn behalten wollen, ich möchte am liebsten die ganze Hausverwaltung rauskicken.

Die Eigentümer wollen am liebsten mich rauskicken und wären froh, ich würde verkaufen.

Bitte verzeih ich bin mit den Begriffen noch nicht so firm. Ist das Abbauen einer Außenlampe und der Ersatz durch eine neue, eine bauliche Veränderung, ich würde denken ja?

Leider kam es gar nicht zu echten Beschlüssen sondern nur bla bla, die Beleuchtung soll , da meine Anliegen zur Tagesordnung von der Hausverwalterin nicht in die beschlussfähigen Tagesordnungpunkte aufgenommen wurden. Das fand ich unglaublich.

Außerdem hat die Hausverwalterin im Protokoll der Versammlung mehrfach ausschließlich meinen Namen in Zusammenhang mit negativen Dingen erwähnt. Demnach wäre ich der absolute Nörgler.

Hast Du Dir denn die Protokolle der Eigentümerversammlung nicht VORHER zeigen lassen?!

Wie sah es mit der Instandhaltungsansparung VOR dem Kauf aus?

Wie sieht es mit Deinem Hausgeld aus?

"Wenig Hausgeld" deutet IMMER auf wenig Investition in die Immobilie hin!

Kann es sein, dass Du Dich um nichts gekümmert hast, als es um die Kaufverhandlung ging?

nova2015 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 22:41

Hallo Fee, dank dir auch,

doch ich habe ein paar Protokolle gelesen und ich hatte sogar Jahre früher schon in dieser Wohnung gewohnt, da war dann auch viel Sentimentales dabei und das Glück diese Wohnung kaufen zu können und früher gab es das Problem auch nicht.

Die Protokolle gaben leider nichts Dergleichen her. Ich wusste zwar von meinem Ex-Vermieter, dass er schon immer die Hausverwaltung rauskicken wollte, aber die anderen dagegen war. Von ihm wusste ich allerdings auch, dass er sehr akribisch war und da hab ich gedacht, ach komm, das kriegste schon hin.

Das Hausgeld beträgt ca. 50 Euro pro Monat und es sind ca 20.000 in der Rücklage. Ihr müsst euch mal vorstellen, die Hausverwalterin hat beschlussfähigen Vorschläge nicht auf die Tagesordnung genommen.Einfach unter den Tisch fallen lassen, obwohl ich extra ein Fax geschickt habe.

Ich weiß nicht genau, was du meinst, dass ich mich um nichts gekümmert habe bei den Kaufverhandlungen? Was habe ich da evtl. versäumt?

In der Wohnung selbst habe ich mich um viele Dinge gekümmert, aber die Allgemeinheit betreffend gab es damals das Problem nicht so wie heute.

Im Grunde genommen ist die Hausverwaltung Dein Ansprechpartner. Du kannst Vorschläge machen die dann unter den Eigentümer angestimmt werden. Mehr kannst Du nicht machen. Das ist das Problem, wenn die Eigentümer nicht bereit sind für Sanierungs- und Erhaltungsmaßmahmen aufzukommen. Die Erfahrung habe ich auch machen müssen. Zum Glück ist meine Wohnung nicht betroffen, aber ein anderer hat Probleme seine Interessen durchzusetzen, wenn sonst alle anderen die Erhaltungsmaßnahme verweigern. Es bleibt nur noch übrig sich dem zu beugen oder die Wohnung so schnell wie möglich wieder zu verkaufen. 

nova2015 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 22:34

Hallo Christl, danke auch für deine Antwort. Wie oben schon geschrieben steckt die Hausverwaltung mit dem Eigentümergeklüngel scheinbar unter einer Decke. Ich habe von einer Mieterin erfahren, dass bei der Begehung vor der Versammlung, eine Eigentümerin über mich gesprochen hatte, als ich nicht dabei war und sagte: "Die hat sowieso nichts zu melden, die wird immer überstimmt." und dann gelacht...

Aber es muss doch irgendwelche rechtlichen Sicherheiten geben, dass die Immobilie gepflegt werden muss, auch aus Haftungsgründen oder?

Habt ihr keine Eigentümerversammlung. Da bespricht man in der Regel die anstehenden Renovierungen und bespricht Probleme.

Wenn ihr keine Versammlung durchgeführt, dann lade du doch die anderen Eigentümer ein.

Bist du in einer Hausbesitzer- Vereinigung? So etwas wie ein Mietervereinigung nur jetzt eben für Hausbesitzer. Eine solche Mitgliedschaft ist nicht besonderes teurer .Meine Eltern sind auch Mitglieder.


§ 11 Wohneigentumsgesetz

Unauflöslichkeit der Gemeinschaft

Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Dies gilt auch für eine Aufhebung aus wichtigem Grund. Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, daß das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht.

nova2015 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 22:31

Hallo Mysotis, danke für deine Antwort, das mit der Hausbesitzer-Vereinigung ist eine Idee!

Die anderen Eigentümer sind eine eingeschworene Gemeinschaft. Das konnte ich vorher nicht wissen. Sie sprechen sich untereinander ab und bei der Eigentümerversammlung stimmen sie über das ingesheim Abgemachte ab. Da ist egal, wieviel Stimmrecht ich habe, ich werde schon aus diesem Grund überstimmt und weil sie mich nicht mögen. Ich wohne als einzige Eigentümerin im Haus und bekomme alles mit, was schief läuft, das fängt beim Billighausmeister an, unsere Büsche wachsen bald über's Dach, aber es interessiert auch die Mieter nicht, dass sie zahlen für Dinge, die gar nicht gemacht werden.

Wir sind bei einer Hausverwaltung die keinen guten Ruf unter den Anwälten hat und dafür bekannt ist, dass sie vielleicht sogar korrupt sind. Eine große Immobilienverwaltung mit eigener Rechtsabteilung.

Und die Hausverwalter sind immer auf der Seite der Gemeinschaft, da sie ja von dort hofiert werden.

Ich weiß nicht, ob man rechtlich gegen so eine Art Mobbing auch vorgehen kann, denn ich bin definitiv ausgenoggt. Danke für eine Antwort.

Eine hellere Beleuchtung erhält man i. d. R. durch stärkere Leuchtmittel.

Ob man deshalb gleich den Lampenschirm auswechseln muss, wage ich zu bezweifeln. Insofern wird es sich wohl um eine unerlaubte bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG handeln.

Da es hierrüber offebar keinen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung gab, kannst Du zu einem Rechtsanwalt spazieren und diesen beauftragen, den Verwalter aufzufordern, den ursprünglichen Zustand (mit Ausnahme der stärkeren/helleren Leuchtmittel = Glühbrinen) auf seine Kosten wieder herzustellen.

_______________________________________________________________

Deine Frage in der Überschrift bezieht sich auf eine grundsätzliche Frage, die zu bejaen ist. Gem. § 21 Abs. 1 WEG steht die Verwaltung allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu. Diese sind gem. § 21 Abs. 5 Nr. 2 zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet.

Dieses Recht kannst du einklagen, wenn du zuvor schon erfolglos versucht hast einen entsprechenden Antrag in der Wohnungseigentümerversammlung durchzusetzen.

Da du hierfür allerding ebenfalls wieder das Gericht und einen Anwalt bemühen musst, kann dir dieser auch gerne die Details erläutern.

_______________________________________________________________

PS: Laufende Reparaturen wie der Austausch von Glühbirnen sind übrigens nicht strafbewährt. Dies auch dann nicht, wenn der Verwalter gleich die gesamt Lampe mit austauschen läßt.