blumen- und regenwasser tropft auf markise darunter - wer muß den schaden regulieren
situation: mietwohnung im 1. st.. balkon hat keine wasser ablaufrinne. so tropft wasser vom regen und blumen gießen auf die markise der wohnung darunter (auch eine mietwohnung). die markise ist bestandteil des miet objekts. nun verlangt die untere mieterin von der darüber den ersatz der markise. hat sie ein recht dazu oder gehört die markise nicht vielmehr zum außenbereich (wie z.b. ein balkongeländer, beleuchtung u. ä.) und ist somit einzig und allein sache des eigentümers, der dann auch für reinigung oder ersatz sorgen müßte? zumal ich die fehlende ablaufrinne für einen baulichen mängel halte. bitte belehrt mich, was nun rechtlich gesehen sache ist.
3 Antworten
Bei Regenwasser ist es gar keine Frage. Dafür ist der Mieter nicht verantwortlich.
Bei anderen Dingen kommt es darauf an ob der Mietvertrag Klauseln dazu enthält.
Ebenso ob der Vermieter, oder Mieter für Ersatz zu sorgen haben. Geht das aus dem Mietvertrag nicht gesondert hervor, ist es Sache des Vermieters.
Der Mieter wird in Anspruch genommen, wenn mutwilliger Schaden, für den er verantwortlich ist, eingetreten ist.
Aber Blumen gießen gehört nicht dazu. Denn es wäre ja technisch / baulich möglich, den Balkon mit einer Rinne zu versehen, die jegliche Wasserrückstände, ohne Schaden für andere, ablaufen lässt.
da die Markise der Mieterin nicht gehört kann sie von dir auch keinen Ersatz verlangen, das könnte nur der Vernieter.
Gegen Regen ist nun mal kein Kraut gewachsen, da sollte man die Markise auch einfahren.
Blumenwasser ist etwas anderes: da musst du dafür sorgen, dass kein anderer Mieter belästigt wird, d.h. deine Blumen so gießen, dass kein Wasser durchlauf kann.
Da sollte mal die Wohnungsverwaltung, der Eigentümer eine Regenrinne anbringen.