Auf dem Balkon ausgesperrt. Tür aufgebrochen (Mietwohnung)
Wir standen mit einigen Gästen auf unserem Balkon. Es handelt sich hierbei um ein Atrium, auf welches man nur durch unsere Balkon Tür gelangt. Das Atrium ist ansonsten ummauert. Die Balkontür ist eine schwere Glasschiebetür. Ein Gast hat diese zugeschoben, da es kalt draussen war. Bis hierhin alles kein Problem, doch fiel uns dann auf, dass wir im Atrium gefangen waren, da man die nun auf Kipp stehende Balkontür nicht mehr aufdrücken/schiben konnte, da diese eingerastet war. An der Außenseite ist KEIN Hebel/Klinke angebracht um die Tür zu öfnnen. Ein ziemlich beklemmendes Gefühl in seiner eigenen Wohnung ausgesperrt zu sein. Gott sein Dank hatte jemand ein Handy dabei, so dass wir einen Freund anrufen konnten, der dann unsere Wohnungstür aufbrach, da wir nicht auf einen Schlüsseldienst warten konnten, denn im Schlafzimmer lag ein kleines Baby und schlief und im Wohnzimmer waren Kerzen an.
Nun zur eigentlichen Frage, die sich uns mehrfach stellte. Ist es überhaupt erlaubt (Bauvorschriften, Branschutz etc), das man sich auf seinem Balkon/Atrium so aussperren kann, das man keine Möglichkeit mehr hat in din Wohung zu gelangen bzw. Hilfe zu holen, nur weil kein Griff/Klinke an der Außenseite ist, bzw. die Tür anscheinend nicht dafür vorgehsehen sit diese von außen aufzumachen.
Es geht jetzt natürlich darum, dass wir die Wohnungstür ersetzen lassen müssen, aber auch gerne deutlich machen möchtest, dass der alleinige Gruund war, dass man die Balkontür nicht mehr von außen aufbekommt.
Über ein paar Infos oder ratschläge würde ich mich freuen.
Grüße,
9 Antworten
Also den Bauherrn oder den Architekt für die Funktion der Balkonschiebetür verantwortlich zu machen halte ich für aussichtslos und auch unlogisch. Der Gast, der die Tür von außen zu gemacht hat, der sollte für die Folgen kostenpflichtig gemacht werden. Vielleicht hat er eine Versicherung für den Fall.
Ich habe noch nie eine einwandfrei funktionierende Hebe-Schiebe-Kipptür gesehen, welche sich beim Zuschieben in der Funktion ändert...evtl. mal beim Hersteller des Beschlages nachfragen, ob hier eine Fehlfunktion oder Montagefehler vorliegt.
Ja in der regel lassen sich Balkontüren nicht von aussen öffnen und das macht auch sinn. Ist nichts ungeöhliches. Ihr habt euch verständlich sehr erschreckt aber daran ist euer Vermieter nicht schuld sondern der welcher die türe zugezogen hat wenn auch aus gutem grund.
Es wird sicher auch Türen geben die anders ausgelegt sind jedoch gibt es keine Vorschrift welche man einbauen soll bzw. muss.
Ich habe bisher noch nie eine Balkontüre gehabt, die eine Klinke von Außen hatte. Wäre ja auch eine Einladung für Einbrecher.
Da gebe ich Dir vollkommen recht. Keine Frage. Die meisten Balkontüren haben außen oft so einen Kunststoffgriff. Hier kann man die Balkontür ranziehen ohne dass diese einrastet bzw. nicht mehr aufzumachen ist. Bei uns ist es eine Schiebetür die, wenn man sie zuzieht, ab einem bestimmten Punkt fest einrastet und automatisch auf Kipp geht.
Wenn sie selber aufgebrochen wurde bekommst du in der Regel keinen Ersatz. Wir hatten mal ein ähnliches Problem. Sprich mit deinem Vermieter, vielleicht ist es ein guter Mensch.