Auf dem Balkon ausgesperrt. Tür aufgebrochen (Mietwohnung)

9 Antworten

Also den Bauherrn oder den Architekt für die Funktion der Balkonschiebetür verantwortlich zu machen halte ich für aussichtslos und auch unlogisch. Der Gast, der die Tür von außen zu gemacht hat, der sollte für die Folgen kostenpflichtig gemacht werden. Vielleicht hat er eine Versicherung für den Fall.

Ich habe noch nie eine einwandfrei funktionierende Hebe-Schiebe-Kipptür gesehen, welche sich beim Zuschieben in der Funktion ändert...evtl. mal beim Hersteller des Beschlages nachfragen, ob hier eine Fehlfunktion oder Montagefehler vorliegt.

Ja in der regel lassen sich Balkontüren nicht von aussen öffnen und das macht auch sinn. Ist nichts ungeöhliches. Ihr habt euch verständlich sehr erschreckt aber daran ist euer Vermieter nicht schuld sondern der welcher die türe zugezogen hat wenn auch aus gutem grund.

Es wird sicher auch Türen geben die anders ausgelegt sind jedoch gibt es keine Vorschrift welche man einbauen soll bzw. muss.

Ich habe bisher noch nie eine Balkontüre gehabt, die eine Klinke von Außen hatte. Wäre ja auch eine Einladung für Einbrecher.

CariocaHH 
Beitragsersteller
 16.12.2013, 12:57

Da gebe ich Dir vollkommen recht. Keine Frage. Die meisten Balkontüren haben außen oft so einen Kunststoffgriff. Hier kann man die Balkontür ranziehen ohne dass diese einrastet bzw. nicht mehr aufzumachen ist. Bei uns ist es eine Schiebetür die, wenn man sie zuzieht, ab einem bestimmten Punkt fest einrastet und automatisch auf Kipp geht.

Wenn sie selber aufgebrochen wurde bekommst du in der Regel keinen Ersatz. Wir hatten mal ein ähnliches Problem. Sprich mit deinem Vermieter, vielleicht ist es ein guter Mensch.